Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2006 - 2011


Drucksachen-Abteilung II (A) Ausgegeben am 27.03.2007

Eing. Dat. 22.03.2007

 

Nr. 107/21

 

 

Dez.: I (Amt 60)

 

 

Überdachung und Beleuchtung der Skateranlage im Leonard-Eißnert-Park

hier: Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 25.01.2007, DS I (A) 107
dazu: Magistratsvorlage Nr. 086/07 vom 21.03.2007


Die Stadtverordnetenversammlung hat am 25.01.2007 folgenden Beschluss gefasst:

"Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten, ob der Bau einer Überdachung sowie das Anbringen einer Beleuchtung für die Skateranlage im Leonard-Eißner-Park realisiert werden kann.“

 

 

Hierzu berichtet der Magistrat wie folgt:

 

Die Skateranlage liegt im südwestlichen Abschnitt des Leonhard-Eißnert-Parks. Im Nordosten grenzt die Verkehrsschule und im Südwesten ein vermietetes städ-tisches Einfamilien-Wohnhaus an. Die Anlage liegt ca. 100 m von der Bieberer Straße entfernt und ist von der Straße her nicht einsehbar.

 

Eine Überdachung der Anlage einschließlich Beleuchtung wird aus folgenden Gründen nicht empfohlen:

 

-        Aufgrund der abgeschiedenen Lage hat die Skateranlage keine soziale Kontrollstruktur. Dies bedeutet, dass vor allem in der Dämmerung und in den Abendstunden – wenn der restliche Park nur noch spärlich frequen-tiert wird - mit unerwünschten Nutzergruppen sowie mit erhöhtem Vanda-lismus gerechnet werden muss.

-        Eine Überdachung einschl. Beleuchtung hat zur Folge, dass die Skateran-lage verstärkt in der Dämmerung und während der Abendstunden genutzt wird. Da die Anlage direkt an ein Wohnhaus angrenzt, ist ein erhöhter Lärmpegel nach 20 Uhr für die Anwohner nicht zumutbar.

-        Um die gesamte Grundfläche der Skateranlage zu überdachen, wäre eine Konstruktion von ca. 11 x 50 m notwendig. Des Weiteren müsste die Überdachung eine gewisse Höhe aufweisen, damit eine Unfallgefahr aufgrund der Nutzung ausgeschlossen werden kann. Eine Überdachung dieser Ausmaße stellt eine statische und konstruktive Sonderlösung dar, die zu einem erheblichen Kostenfaktor führen würde. Die Finanzierung einer solchen Maßnahme aus bestehenden Haushaltsstellen ist daher zur Zeit nicht möglich.

-        Aufgrund der o. g. Grundmaße würde die Überdachung erhebliche gestal-terische Auswirkungen auf den Park haben. Es ist zu beachten, dass eine Überdachung von ca. 11 x 50 m sowie 5 m Höhe die Wirkung eines massiven Bauwerkes hat.

 

Um eine sichere Nutzbarkeit auch in den Herbst- und Wintermonaten zu gewährleisten, wird der Eigenbetrieb der Stadt Offenbach aufgefordert, die Reinigungshäufigkeit in dieser Zeit zu erhöhen.