Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2006 - 2011


Drucksachen-Abteilung II (A) Ausgegeben am 18.06.2007

Eing. Dat. 24.05.2007

 

Nr. 113/26

 

Dez.: IV (ESO)

 

 

Intensivierung der Parkpflege

hier: Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 25.01.2007, DS I (A) 113
dazu: Magistratsvorlage Nr. 173/07 vom 23.05.2007


Die Stadtverordnetenversammlung hat am folgenden Beschluss gefasst:

  1. Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen und zu berichten, wie die Pflege der Offenbacher Parks und Grünflächen verbessert und intensiviert werden kann. Dies betrifft insbesondere die Reinigung und einen regelmäßigen Grünschnitt. Dazu soll die Vereinbarung der Stadt mit der ESO GmbH zur Pflege der öffentlichen Parks überprüft und gegebenenfalls überarbeitet werden. Deren Einhaltung ist entsprechend zu kontrollieren.
  2. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt erfreut zur Kenntnis, dass das Mainufer von den Bürgerinnen und Bürgern in der jüngeren Vergangenheit immer intensiver als Naherholungsraum genutzt wird. Durch das „Leben am Fluss“ entsteht ein höherer Bedarf in der Parkpflege. Daher wird der Magistrat aufgefordert zu prüfen und zu berichten, wie dem erhöhten Pflegebedarf Rechnung getragen werden kann.

 

 

Hierzu berichtet der Magistrat wie folgt:

 

Zu 1.:

 

1.1.      Vereinbarungen der Stadt mit der ESO GmbH zur Pflege der öffentlichen Parks

 

Es gibt zwei Vereinbarungen, die die Zuständigkeit und Aufgaben in Bezug auf die Pflege der öffentlichen Parks regeln. Zum einen regelt die Betriebssatzung des Eigenbetriebes Stadt Offenbach am Main (ESO), Kommunale Dienstleistungen wie folgt durch:

 

Artikel 1, § 1, Gegenstand des Eigenbetriebes:

(…)

(6)    Ferner werden von dem Eigenbetrieb folgende weitere Dienstleistungen für die Stadt Offenbach durchgeführt:

(…)

7.   Entwurf, Bau, Unterhaltung, Betrieb und Verwaltung von öffentlichen Grünflächen, Freianlagen und deren Einrichtungen

 

Zum anderen ist zwischen dem Eigenbetrieb Stadt Offenbach am Main und der ESO Dienstleistungsgesellschaft mbH die Ausführung der operativen Tätigkeit vertraglich vereinbart. Es handelt sich hier um einen Rahmendienstleistungsvertrag, der bis 2014 fest geschlossen ist.

 

1.2.      Wie kann die Einhaltung des Rahmendienstleistungsvertrags entsprechend kontrolliert werden?

 

Die ESO GmbH erbringt im Auftrag des ESO Eigenbetriebs die Reinigungs- u. Pflegeleistungen gemäß des Rahmendienstleistungsvertrags. Mittlerweile existiert ein ausreichendes Maß an Erfahrung im Umgang und mit der Anwendung dieses komplexen, aber sehr allgemein gehaltenen Vertragswerks. Es hat sich gezeigt, dass eine Präzisierung dieses Vertrages notwendig ist. Aktuell findet diesbezüglich eine Bestandsaufnahme statt.

 

Gleichzeitig findet die Einführung eines vom VKS (Verband kommunale Abfallwirtschaft und Stadtreinigung im Verband Kommunaler Unternehmen) anerkannten und empfohlenen Qualitätssicherungssystems aktuell statt. Diese Einführung des Qualitätssicherungssystems ist noch nicht abgeschlossen.

 

Über die Fortschritte zu beiden Aktivitäten erstattet der ESO Eigenbetrieb regelmäßig ausführlich Bericht gegenüber der ESO Betriebskommission.

 

 

1.3.      Wie kann die Pflege der Offenbacher Parks und Grünflächen verbessert und intensiviert werden?

 

In der aktuellen Situation wird eine regelmäßige Pflege der Offenbacher Parks und Grünflächen so vorgenommen, wie dies zum Vertragsschluss des Rahmendienstleistungsvertrags vorgenommen wurde.

 

Um eine wesentliche Verbesserung und Steuerung der disponiblen Mittel zu erreichen, ist eine intensive Abstimmung zwischen dem, was städteplanerisch gewünscht ist und den hierfür notwendigen Maßnahmen erforderlich. Hierbei wird das Bau- und Planungsamt als Auftraggeber für den ESO Eigenbetrieb gesehen, das insbesondere das Gestaltungskonzept erstellt und die Planung und Qualitätseinstufung der Park- und Grünflächen übernimmt. Somit fixiert das Bau- und Planungsamt die Flächen, definiert und beauftragt den ESO Eigenbetrieb mit der Herstellung der Flächen gemäß den vorgegebenen Qualitätsstandards.

 

Mittels dieser Beauftragung entwickelt der ESO Eigenbetrieb in Zusammenarbeit mit der ESO Dienstleistungsgesellschaft mbH ein Durchführungskonzept. Der ESO legt somit fest, mit welchen Mitteln und mit welchem Einsatz die definierten Standards zu erreichen sind und wickelt die operative Umsetzung ab.

 

Es ist beabsichtigt, dass bis Ende des Jahres die Leistungsgegenstände zwischen Amt 60 und ESO vereinbart sind.

 

 

Über die Fortschritte dieser Aktivität erstattet der ESO Eigenbetrieb regelmäßig ausführlich Bericht gegenüber der ESO Betriebskommission.

 

Zu 2.:

 

2.1 Sofortmaßnahmen

 

Unabhängig von der unter Punkt 1.3 dargestellten notwendigen „Konkretisierung der Auftraggeber-, Auftragnehmerkonstellation“ und der - im Rahmen des Rückbaus der Hafenbahn - noch nicht erfolgten Übergabe von Flächen an den ESO Eigenbetrieb, wurden in Absprache mit Dezernat IV seit Mitte April 2007 vom ESO folgende Sofortmaßnahmen am Mainufervorgelände eingeleitet:

 

-    Zwei Mal tägliche Papierkorbleerung im Gebiet zwischen Carl-Ulrich-Brücke und Allessa/Invista

 

-    Abgestimmt auf die Wetterlage und damit auf die Nutzung des Mainufervorgeländes sind die Reinigungsdurchgänge (Beseitigung von Unrat) von ein Mal wöchentlich auf bis zu fünf Mal wöchentlich erhöht worden. Diese Durchgänge werden dabei - bei guter Wetterlage - schwerpunktmäßig täglich von Donnerstag bis Sonntag durchgeführt.

 

2.2 Langfristige Maßnahmen

 

Ab Herbst 2007 soll ein neues Gestaltungskonzept vom Bau- und Planungsamt für das Mainufervorgelände vorliegen. In Folge dessen werden vom Bau- und Planungsamt, in Absprache mit dem ESO Eigenbetrieb, Pflege-, Reinigungsstandards beauftragt. Hierbei ist durch das finanzielle Auftragsvolumen für diese Pflegeleistungen sicherzustellen, dass dem Charakter des Mainufervorgeländes als Erholungsgebiet ausreichend Rechnung getragen werden kann.