Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2006 - 2011


Drucksachen-Abteilung II (A) Ausgegeben am 30.07.2007

Eing. Dat. 09.07.2007

 

Nr. 118/30

 

 

 

 

Entwurf Landesentwicklungsplan – Erweiterung Flughafen Frankfurt / Main
Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 25.01.2007, DS I (A) 118
und 118/1

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat am 25.01.2007 folgenden Beschluss gefasst:


1. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Offenbach stellt fest, dass der
    neue Siedlungsbeschränkungsbereich (Beschluss der Regionalversammlung
    Südhessen vom 24.11.2006) zu deutlichen, zusätzlichen und nicht
    hinnehmbaren Belastungen und Verlust von städtebaulichen Entwicklungs-
    flächen im Vergleich zum rechtsgültigen Siedlungsbeschränkungsbereich des
    Regionalplan Südhessen (RPS) 2000 führt.

2. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Offenbach fordert daher den
    Hessischen Landtag auf, den Entwurf des Landesentwicklungsplans
    Erweiterung Flughafen Frankfurt Main (LEP EFFM, 2006) zurückzuweisen, da
    es aufgrund der Vorgaben aus dem LEP (Anzahl der Flugbewegungen) eine
    Anpassungspflicht für den Regionalplan mit der Folge gibt, dass
    entsprechende Siedlungsbeschränkungsflächen auszuweisen sind.

3. Bei der Bewertung der geplanten Ausbaumaßnahmen am Frankfurter
    Flughafen fordert die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Offenbach:

   - den Siedlungsbeschränkungsbereich des geltenden Regionalplan
     Südhessen (RPS) 2000 als Bewertungsmaßstab für die Betroffenheit der
     Siedlungszuwachsflächen heranzuziehen.

   - als weiteren Bewertungsmaßstab für die Projektauswirkungen den
     Planfeststellungsbeschluss des Jahres 1971 und die dort abgewogenen
     325.000 jährlichen Flugbewegungen als Bewertungsmaßstab für die
     Betroffenheit in die Abwägung einzustellen.

   - im LEP EFFM 2006 den Planungshorizont 2020 durchgängig für alle
     Bewertungen einzustellen. Ebenso fordert die Stadtverordnetenversammlung
     der Stadt Offenbach die Erstellung eines Umweltberichts der die
     vorstehenden Vorbelastungen und den Planungshorizont 2020
     berücksichtigt. Dieser Umweltbericht wurde bisher nur auf der Grundlage des
     alten und überholten LEP-Entwurfs von 2005 vorgelegt.

   - die im angenommenen Planungshorizont 2015 (Ausblick 2020) in der
     gesetzlichen Nacht stattfindenden Flugbewegungen, inklusive der laut Antrag
     der Fraport AG zugelassenen Ausnahmen (Verfrühungen, Verspätungen), in
     die Lärmauswirkungsbetrachtungen und -bewertungen des LEP EFFM
     einzustellen. Die Stadt Offenbach bekräftigt ihre Forderung nach einem
     Nachtflugverbot von 22 bis 6 Uhr, ohne Ausnahmen.

4. Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt den Magistrat darzulegen:

   - welche Konsequenzen sich aus der neuen Prognose der FRAPORT AG zur
     Entwicklung des Luftverkehrs für die Lärmbelastung in Wohngebieten und in
     Gebieten mit besonderer Schutzfunktion wie Kindergärten und Kranken-
     häuser sowie die Siedlungsbeschänkungsflächen in Offenbach ergeben.

   - welche Belastungen der Luft und des Trinkwassers mit Schadstoffen nach
     dieser Prognose für Offenbach zu erwarten sind.


Die eingegangenen Antworten zum Schreiben des Stadtverordnetenvorstehers
Erik Lehmann sind als Anlagen beigefügt.

 

 

Anlagen:

2 Schreiben des Hessischen Landtags

1 Schreiben des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr
   und Landesentwicklung

 

 

Nachrichtlich:
Zu Ziffer 4 hat der Magistrat bereits berichtet unter DS II (A) 139 u. 118/27