Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2006 - 2011


Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 23.01.2007

Eing. Dat. 23.01.2007

 

Nr. 117/1

 

 

Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauunsplanes Nr. 626

„Einkaufszentrum am Aliceplatz zwischen Große Marktstraße und Geleitsstraße“

hier: Einleitungsbeschluss gemäß § 12 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB

Ergänzungsantrag CDU vom 23.01.2007, DS I (A) 117/1

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Die Ursprungsvorlage wird wie nachstehend ergänzt:

 

„Bei der gutachterlichen Untersuchung der Verkehrlichen Erschließung sind nachstehende Vorgaben zu berücksichtigen:

 

-       Bei der Bebauung der Mittelseestraße sollte ein ausreichender Durchlass für Radfahrer und Fußgänger eingeplant werden;

 

-       zur besseren Erschließung des Bauvorhabens über die Geleitsstraße bleibt der Marktplatz nach wie vor für den motorisierten Kraftverkehr in südliche Richtung geöffnet.“

 

 

Begründung:

 

Grundsätzlich begrüßt die antragstellende Fraktion Sinn und Intention der Ursprungsvorlage.

Im Hinblick auf den Inhalt der Begründung und der Anlage der Vorlage sowie zahlreiche Presseveröffentlichungen müssen die Verkehrlichen Erschließungen konkrete Vorgaben beinhalten.

 

Für Radfahrer und Fußgänger würde eine komplette Schließung der Mittelseestraße zwischen Geleitsstraße und Aliceplatz ein großes Hindernis darstellen. Besonders in den Zeiten, wenn die Einzelhandelsgeschäfte ihre Pforten geschlossen haben, stellt die Bebauung der Mittelseestraße in diesem Abschnitt ein unüberwindliches Hindernis dar und zwingt zu Umwegen. Die Abschottung der Innenstadt aus südlicher Richtung kann nicht Ziel dieser Planung sein.

 

Bei der Verkehrlichen Erschließung ist darauf zu achten, dass der Marktplatz weiter für den motorisierten Kraftverkehr in südliche Richtung als indirekte Erschließung des neuen Zentrums frei bleibt. Kunden und Besuchern aus Bürgel und Rumpenheim, die das neue Zentrum aufsuchen wollen, wären ansonsten gezwungen, außergewöhn­lich große Umwege zu fahren. Dies ist für die Prosperität des neuen Zentrums sicherlich nicht zuträglich. Es ist daher zu gewährleisten, dass die Anfahrt über den Marktplatz in die Geleitsstraße erhalten bleibt.