Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2006 - 2011
Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 24.01.2007
Eing. Dat. 24.01.2007
Nr. 117/2
Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 626
„Einkaufszentrum am Aliceplatz zwischen Große Marktstraße und Geleitsstraße“
hier: Einleitungsbeschluss gemäß § 12 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB
Ergänzungsantrag DIE LINKE. vom 24.01.2007, DS I (A) 117/2
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Ursprungsantrag wird wie nachstehend ergänzt:
„ Bei der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 626 ist zu berücksichtigen:
1. Die Mittelseestraße bleibt öffentlicher Raum und in ihrem Ursprung erhalten, wobei
eine Anbindung des Parkhauses an das zu errichtende Einkaufszentrum durch
teilweise Überbauung der Mittelseestraße möglich wäre.
2. Die Mittelseestraße wird in eine Fußgängerzone umgestaltet, die Zugänge zum
Einkaufszentrum oder Außengastronomie erhalten kann.
3. Das zusätzlich erwartbare Verkehrsaufkommen in den unmittelbar angrenzenden
Straßen ist auf seine Auswirkungen auf die Anwohner gutachterlich zu prüfen.
Begründung:
Erfolgt mündlich.