Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2006 - 2011
Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 25.01.2007
Eing. Dat. 25.01.2007
Nr. 117/3
Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 626
„Einkaufszentrum am Aliceplatz zwischen Große Marktstraße und Geleitsstraße"
hier: Einleitungsbeschluss gemäß § 12 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB
Ergänzungsantrag SPD, B´90/Die Grünen und FDP vom 23.01.2007, DS I (A) 117/3
Der Ursprungsantrag wird wie folgt ergänzt:
Im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplans 626 sollen die nachstehenden Punkte umgesetzt bzw. eingearbeitet werden:
- Eine attraktive fußläufige Erreichbarkeit des Aliceplatzes von der Geleitsstr.
her – durch das geplante Einkaufszentrum hindurch – ist sicherzustellen.
- Das geplante Einkaufszentrum ist in das vorher zu beschließende innerstädtische
Verkehrskonzept einzubinden.
- Bei der Bestimmung der Lage und der Höhe der Gebäudeaußenkanten sind die
stadträumlichen Gegebenheiten an der Großen Marktstraße und der Geleitsstraße
zu berücksichtigen. Bei der Bestimmung der südlichen Gebäudekante des
Einkaufszentrums ist die südliche Gebäudekante des vorhandenen Parkhauses zu
übernehmen.
- Bei der Gestaltung der Außenfassaden – insbesondere auch entlang der
Geleitsstraße – ist eine dem Standort angemessene Ordnung und Gliederung
anzustreben.