Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2006 - 2011


Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 25.01.2007

Eing. Dat. 25.01.2007

 

Nr. 117/3

 

 

Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 626
„Einkaufszentrum am Aliceplatz zwischen Große Marktstraße und Geleitsstraße"
hier: Einleitungsbeschluss gemäß § 12 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB
Ergänzungsantrag SPD, B´90/Die Grünen und FDP vom 23.01.2007, DS I (A) 117/3


Der Ursprungsantrag wird wie folgt ergänzt:

Im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplans 626 sollen die nachstehenden Punkte umgesetzt bzw. eingearbeitet werden:

  -
Eine attraktive fußläufige Erreichbarkeit des Aliceplatzes von der Geleitsstr.
    her – durch das geplante Einkaufszentrum hindurch – ist sicherzustellen.

  - Das geplante Einkaufszentrum ist in das vorher zu beschließende innerstädtische
    Verkehrskonzept einzubinden.

  - Bei der Bestimmung der Lage und der Höhe der Gebäudeaußenkanten sind die
    stadträumlichen Gegebenheiten an der Großen Marktstraße und der Geleitsstraße
    zu berücksichtigen. Bei der Bestimmung der südlichen Gebäudekante des
    Einkaufszentrums ist die südliche Gebäudekante des vorhandenen Parkhauses zu
    übernehmen.

  - Bei der Gestaltung der Außenfassaden – insbesondere auch entlang der
    Geleitsstraße – ist eine dem Standort angemessene Ordnung und Gliederung
    anzustreben.