Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2006 - 2011


Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 01.02.2007

Eing. Dat. 01.02.2007

 

Nr. 126

 

 

 

Nachprüfung beanstandeter Sicherheitsmängel
Antrag CDU vom 01.02.2007, DS I (A) 126


Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Magistrat wird beauftragt, ein gegliedertes Konzept zu erstellen, wonach von der Feuerwehr beanstandete Sicherheitsmängel in öffentlichen Gebäuden nach Ablauf einer festgelegten Zeit auf Vollzug hin überprüft werden kann.

Den Ausschüssen „Kultur, Schule, Sport“ sowie „Umwelt, Planen und Bauen“ ist halbjährlich Bericht zu erstatten


Begründung:


Nach geltender Rechtslage überprüft die Feuerwehr bei öffentlichen Gebäuden nicht die Beseitigung festgestellter Sicherheitsmängel. Während bei privaten Gebäuden die Feuerwehr die Beseitigung der Gefahrensituationen überprüft, wird eine solche Maßnahme bei öffentlichen Gebäuden nicht vorgenommen. Der Gesetzgeber unterstellt vielmehr, dass die Öffentliche Hand zur Beseitigung von Sicherheitsmängeln von Amts wegen verpflichtet ist. Soweit die Theorie.

 

Bei der Besichtigung der Albert-Schweizer-Schule durch Mitglieder der CDU-Fraktion stellten die CDU-Parlamentarier fest, dass es für die Beseitigung von Sicherheits­mängeln unterschiedliche Zuständigkeiten in der Stadtverwaltung als auch bei den Stadteigenen Betrieben gibt. Diese unterschiedlichen Zuständigkeiten werden durch Kommunikationsprobleme zwischen den Beteiligten zusätzlich erschwert. Für die Beseitigung von Sicherheitsmängeln, die von der Feuerwehr festgestellt und an die Stadtverwaltung gemeldet werden, sind das Städtische Schulamt, das Bauamt, die Schulleitung, die GBM und die EEG in unterschiedlichster Weise zuständig. Durch diese Zuständigkeitsvielfalt sind verlässliche Informationen über Mängelbeseitigun­gen nicht möglich. Im Interesse der Sicherheit von öffentlichen Gebäuden, insbesondere Schulgebäuden, ist es daher notwendig, ein nachprüfbares Meldesystem für alle an diesem Prozess Beteiligten einzurichten.