Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2006 - 2011

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Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 08.03.2007

Eing. Dat. 08.03.2007

 

Nr. 131

 

Dez.: I, II, III und IV (Amt 60)

 

 

 

Grundsanierung, Modernisierung sowie Erweiterungen und Neubauten an Offenbacher Schulen für einen zeitgemäßen, ganztägigen Betrieb unter Berücksichtigung ökologischer Standards
hier: Grundsatzbeschluss
Antrag Magistratsvorlage Nr. 052/07 vom 07.03.2007, DS I (A) 131


Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverord­netenversammlung wie folgt beschließt:

1. Der Magistrat wird beauftragt, auf der Basis des vorliegenden 10-Jahres-Pro-
    gramms die Detailplanungen für die zeitgemäße und zukunftsorientierte Mo-
    dernisierung sowie für die Schaffung der für den Ganztagsbetrieb erforderlichen
    Infrastrukturen und Erweiterungen der Offenbacher Schulen vorzulegen. Der
    erwartete Finanzrahmen (Schulbaufonds) wird auf der Basis der von der EEG
    ermittelten Sanierungs- und Erweiterungsbedarfe rund 250 Millionen Euro
    betragen.

    Hierbei ist der Einsatz erneuerbarer Energien, umweltfreundlicher Technologien
    zur Energieversorgung sowie ökologisch vertretbarer Baumaterialen zu beachten.

2. Auf der Grundlage der vorliegenden Daten wird vorgeschlagen, bis 2012 folgende
    Schulen mit einem geschätzten Investitionsvolumen von rd.100 bis 110 Mio. Euro
    zu sanieren und zu erweitern:

    Beethovenschule, Berufsschulzentrum Buchhügel (Käthe-Kollwitz-Schule,
    Theodor-Heuss-Schule), Gymnasien - hier die für den Ganztagsbetrieb
    notwendigen Erweiterungen sowie eine Teilsanierung -(Albert-Schweitzer-Schule,
    Leibnizschule, Rudolf-Koch-Schule), Ludwig-Dern-Schule, Waldschule
    Tempelsee, Grundschule Bieber/Außenstelle.

    Darüber hinaus ist zu prüfen, inwiefern die Humboldtschule einzubeziehen
    sinnvoll ist und anstelle einer Sanierung der Humboldtschule ein Neubau auf dem
    Gelände der MAN in der Christian-PIeß-Straße realisiert werden kann.

    In den Folgejahren (2013 - 2017) werden mit einem Gesamtvolumen von rund
    140 bis 150 Millionen Euro die anderen Schulen saniert und erweitert:

    Anne-Frank-Schule, Bachschule, Edith-Stein-Schule, Eichendorffschule,
    Erich-Kästner-Schule, Ernst-Reuter-Schule, Friedrich-Ebert-Schule, Fröbelschule,
    Geschwister-Scholl-Schule, Gewerblich Technische Schule, Goetheschule,
    Grundschule Bieber, Grundschule Buchhügel, Gymnasien - hier Restsanierung,
    Humboldtschule (soweit nicht bereits erfolgt), Lauterbornschule, Leibnizschule /
    Altbau, Mathildenschule, Mathildenschule / Nebenstelle, Schillerschule,
    Uhlandschule, Wilhelmschule

3. Finanzierung:
    Zur Teilfinanzierung der Projekte wird die Haushaltsrücklage in Höhe von 20 Mio.
    Euro aufgelöst.
    Für die Neubauten Beethovenschule und (soweit sinnvoll) Humboldtschule sowie
    die Erweiterungs- und Sanierungsmaßnahmen am Berufsschulzentrum
    Buchhügel wird projektbezogen die Umsetzung über ein ÖPP-Modell berechnet
    und genehmigungsfähige Unterlagen erstellt. Der verbleibende Finanzierungs-
    bedarf wird durch Gestellung einer substantiellen Eigenkapitalquote und eine
    zusätzliche Kreditaufnahme im Rahmen der Gesamtdeckung des Vermögens-
    haushalts abgedeckt.
    Künftige Erlöse aus Vermögensveräußerungen werden zur Teilfinanzierung der
    Schulbauprojekte herangezogen.

4. In die Steuerung und das Controlling der Projekte wird die SOH/EEG
    eingebunden.

5. Der Magistrat wird beauftragt, die erforderlichen Planungs- und Kostendaten zu
    erstellen und der Stadtverordnetenversammlung die entsprechenden Projektvor-
    lagen zur Beschlussfassung vorzulegen.


Begründung:

 

An den Offenbacher Schulen besteht erheblicher baulicher Sanierungs- und Modernisierungsbedarf. Zur Vorbereitung einer aktuellen Priorisierung und Bündelung von Maßnahmen und als Entscheidungshilfe für die weitere Vorgehensweise hat der Magistrat mit Beschluss vom 31.05.2006 die EEG mit der Erfassung und Bewertung des baulichen Zustandes der Offenbacher Schulen sowie Priorisierung der sich hieraus ergebenden Maßnahmen nach Dringlichkeit beauftragt.

 

Die Priorität der Festlegungen erfolgte unter Berücksichtigung von:

 

  • Sanierungsbedarf
  • Vorhaltung ganztägiger Angebote
  • Auflösung von Außenstellen
  • Schülerentwicklung, Raumfehlbedarf, Fachraumangebote, Schulverwaltung

 

 

Sanierungsbedarf

 

Die Priorisierung basiert auf der Dringlichkeit des Instandsetzungs-, Erneuerungs- und Modernisierungsbedarfes. Aus den Ergebnissen der von der EEG durchgeführten Erfassung und Bewertung des baulichen Zustandes, die zwischenzeitlich in Form von Bauzustandsberichten vorgelegt wurden, ergeben sich folgende wesentliche Einstufungskriterien für die Priorisierung:

 

1.         Brandschutzproblematik (insbesondere fehlender 2. Rettungsweg)

2.         Erhebliche Setzungsprobleme an den Gebäuden

3.         Schäden an der Gebäudehülle (hier insbesondere Betonschäden)

4.         Hoher Heizenergiebedarf (fehlende Wärmedämmeigenschaften von Fassade,
Dach und Fenster)

5.         Überalterte Fachraumausstattungen (insbesondere an Gymnasien und Berufs-
schulzentrum)

6.         Baulicher Allgemeinzustand

 

Vorhaltung ganztägiger Angebote

 

Gem. den Richtlinien des Landes Hessen für ganztägig arbeitende Schulen nach § 15 Hessisches Schulgesetz stellt der Schulträger die räumlichen und sächlichen Voraussetzungen für das ganztägige Angebot sicher. In der Vergangenheit konnte durch Inanspruchnahme des Investitionsprogramms „Zukunft Bildung und Betreuung" 2003 - 2007 (IZBB) und städt. Mitteln an der Schillerschule die notwendige Er­gänzungsfläche, an der Geschwister-Scholl-Schule sowie Edith-Stein-Schule das komplette Raumprogramm zur Verfügung gestellt werden. Die Baumaßnahme Wilhelmschule „Ganztagsangebot" wurde bereits begonnen und die für die Eichendorffschule/Erich- Kästner-Schule befindet sich in der Genehmigungsphase beim Land Hessen. Es wurden für die Ernst-Reuter-Schule im Zusammenhang mit dem Neubau und für die Mathildenschule im Zusammenhang mit HEGISS Cafeterien sowie Küchen bereits errichtet.

 

Unberücksichtigt blieben bisher die Gymnasien, die durch Hilfsangebote bemüht waren, einem kleinen Teil der interessierten Schülerinnen und Schüler eine Mittagsverpflegung anzubieten. Da jedoch immer mehr Kinder/Jugendliche an dem verpflichtenden Unterrichtsangebot von bis zu 35 Wochenstunden teilnehmen werden, besteht hier Handlungsbedarf, eine Infrastruktur bereitzustellen, die sich an dem Standard anderer Schulen, die von den IZBB-Mitteln partizipieren, orientiert.

 

Auflösung von Außenstellen

 

Gegenwärtig nutzt die Käthe-Kollwitz-Schule 7 Räume in der Anne-Frank-Schule, 1 Raum in der Waldschule Tempelsee, 2 Räume beim IB und die Theodor-Heuss-Schule 6 Räume in der Waldschule Tempelsee sowie 3 Räume in der Friedrich-Ebert-Schule. Ohne die Auflösung der Außenstellen in der Waldschule Tempelsee wäre diese nicht in der Lage, ein ganztägiges Angebot gem. Erlass anzubieten, da dies einen Rückgriff auf die derzeit von den beruflichen Schulen genutzten Räume (Pavillon) voraussetzt. Auf Antrag des Schulträgers hat das Land Hessen bereits die Genehmigung für die pädagogische Mittagsbetreuung an der Waldschule Tempelsee ausgesprochen.

 

Ohne Auflösung der Außenstelle der Käthe-Kollwitz-Schule auf dem Areal der Anne-Frank-Schule kann die Sektion 2 der Ludwig-Dern-Schule nicht mit den notwendigen Fachräumen für Lernhilfe ausgestattet werden.

 

 

Die Entwicklung der Friedrich-Ebert-Schule, die ja bereits Ganztagsschule ist, setzt u.a. voraus, dass die Schule wieder ein Zugriffsrecht auf all ihre Räumlichkeiten hat.

 

Schülerentwicklung, Raumfehlbedarf, Fachraumanqebote, Schulverwaltung

 

a)    Gymnasien

 

Der Zustrom zu den Gymnasien ist seit Jahren anwachsend:

 

          Schuljahr 2001/2002 = 2.566 Schüler/innen

          Schuljahr 2006/2007 = 3.088 Schüler/innen

 

Eine gegensätzliche Entwicklung ist nicht erkennbar, so war es ein Erfordernis, an der Rudolf-Koch-Schule 140 m² sowie an der Albert-Schweitzer-Schule 210 m² (das entspricht insgesamt 5 Klassenräumen) vorzumerken.

 

Ebenso werden auf der Basis des Raumbedarfes eine Umstrukturierung der Fachräume, eine räumliche Neuausrichtung der Schulverwaltung und das Vorsehen von einigen Differenzierungsräumen im vorhandenen Bestand notwendig.

 

b) Berufliche Schulen Buchhügel

 

Die Zahl der Vollzeitschüler/innen an den beruflichen Schulen auf dem Buchhügel hat sich von

 

          Schuljahr 2001/2002 = 1.390 Schüler/innen

auf    Schuljahr 2006/2007 = 1.811 Schüler/innen

 

erhöht. Der Rückgang bei den Teilzeitschüler/innen betrug rund 330. Berücksichtigt man die wesentlich höhere Stundenzahl der Vollzeitschüler/innen, so verdeutlicht dies einen Handlungsbedarf. Außerdem verfügen die beruflichen Schulen am Buchhügel über keine Sporthalle, ebenso fehlen Mensen und Bibliotheken.

 

c) Gesamtschulen

 

Auch die Zahl der Schülerinnen und Schüler, die sich ausdrücklich für eine IGS anmelden, liegt über der bestehenden Aufnahmekapazität. Bei Organisations-änderung der Geschwister-Scholl-Schule wird es jedoch möglich sein, den Wünschen Rechnung zu tragen.

 

Neben dem baulichen Sanierungs- und Modernisierungsbedarf besteht die dringende Erfordernis der Erweiterung des Raumangebotes und Modernisierung der Ausstattung der Schulen, um einen zukunftsorientierten ganztägigen Schulbetrieb zu ermöglichen.

 

Schulischer Bildung kommt hierbei nicht nur wegen der gesetzlich verankerten Schulpflicht eine Schlüsselrolle für die individuelle Entwicklung, für gesellschaftliche Teilhabe und für die Vermittlung von Kompetenzen zu, sondern sie ist auch ein wichtiger Beitrag für das Zusammenleben in einer von kultureller Vielfalt und sozialen Unterschieden geprägten Gesellschaft.

 

Auf dieser Grundlage wurde der räumliche Erweiterungsbedarf untersucht, um

 

-        die Voraussetzungen zur Entwicklung der fachlichen Kompetenz zu verbessern,

 

-        den Ausbau der Schulen zu Ganztagsschulen mit Verzahnung der Hortangebote
an den Grundschulen fortzuführen und so die Grundlagen für ein ganzheitliches
Bildungs- und Betreuungsangebot zu schaffen und so die Chancengleichheit zu
sichern sowie die Vereinbarkeit „Familie/Beruf" zu verbessern,

 

-        die Situation an den beruflichen Schulen an die Erfordernisse des Arbeits- und
Ausbildungsmarktes anzupassen,

 

-        durch Auflösung von Dependancen und Eingliederung derselben in die Stamm-
schule Handlungsfreiheit für zukunftsorientierte Entscheidungen zu erlangen.

 

Schülerinnen und Schüler müssen die Schule als einen Ort erleben können, der ihnen Erfolge und Perspektiven ermöglicht und ihre Interessen aufgreift. Dies erfordert ein entsprechendes Raumangebot, das sowohl Gruppen- als auch Einzelarbeit zulässt, die Notwendigkeiten für Frühbetreuung und Ganztagsschulentwicklung berücksichtigt und durch eine bessere Unterrichtsversorgung und Ausstattung der beruflichen Schulen auf die veränderten Anforderungen der Arbeitswelt eine Antwort gibt.

 

Aus den ersten Voruntersuchungen ergibt sich für die Beethovenschule der Neubau einer 5-zügigen Grundschule an ihrem vorhandenen Standort und optional der Neubau der Humboldtschule in gleicher Größe, sofern in einem annehmbaren Zeitraum auf dem Gelände der MAN in der Christian-PIeß-Straße realisierbar. Bei dem neuen Standort der Humboldtschule sind insbesondere stadtstrukturelle Verbesserungen im Quartier zu erzielen.

 

Bezüglich ökologischer Standards ist in der weiteren Planungsvertiefung gemäß Stadtverordnetenbeschluss vom 11.11.2004 DS l (A) 729/1 „Kosteneinsparung durch erneuerbare Energie" projektbezogen der Einsatz erneuerbarer Energien zu untersuchen und die finanziellen Auswirkungen darzustellen. Ebenso sind der Einsatz von umweltfreundlichen Technologien zur Energieerzeugung sowie die Verwendung ökologisch vertretbarer Baumaterialien unter dem Aspekt der Nachhaltigkeit zu prüfen. Hiermit soll ein maßgeblicher Beitrag zur Co2- Minderung geleistet werden. Bei Neubauten (zur Zeit Beethovenschule und Humboldtschule) ist daher der Passivhaus-Standard vorzusehen.

 

Auf der Basis der baulichen Sanierungs- und Modernisierungs- sowie des räumlichen Erweiterungsbedarfes wurde von der EEG eine erste überschlägige Kostenschätzung erstellt, die ein voraussichtliches Gesamtvolumen von 250 Mio. € ergibt. Hiervon entfallen auf die Maßnahmen in den Jahren 2007 bis 2012 rd. 100 bis 110 Mio. € sowie für 2013 bis 2017 rd. 140 bis 150 Mio. €.

 

Aufgrund des hohen Finanzierungsbedarfes und der schwierigen Haushaltssituation wird vorgesehen, neben der klassischen Haushaltsfinanzierung auch ein ÖPP-Finanzierungs-modell einzubeziehen. Nach Untersuchung verschiedener ÖPP-Modelle werden nur Neubauten oder Altbauten mit geringem Bausubstanzrisiko als ÖPP-geeignet für Offenbach angesehen. Auf dieser Basis beantragt der Magistrat für das Berufsschulzentrum Buchhügel sowie Humboldt- und Beethovenschule konkrete Vorschläge für ÖPP-Modelle zu untersuchen und vorzuschlagen.

 

Im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder und anschließend im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegen die Bauzustandsberichte der EEG zur Einsichtnahme aus.