Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2006 - 2011
Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 16.03.2007
Eing. Dat. 16.03.2007
Nr. 131/1
Grundsanierung, Modernisierung sowie Erweiterungen und Neubauten an Offenbacher Schulen für einen zeitgemäßen Betrieb unter Berücksichtigung ökologischer Standards
hier: Grundsatzbeschluss
Änderungsantrag CDU vom 16.03.2007, DS I (A) 131/1
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1. Die Punkte 2 bis 5 des Ursprungsantrages werden gestrichen.
2. Es wird ein neuer Punkt 2 eingefügt, der wie folgt lautet:
Der Magistrat wird beauftragt, bis zur Juni-Sitzung der Stadtverordneten-versammlung eine überarbeitete Vorlage vorzulegen, die insbesondere folgende Punkte beinhaltet:
- eine solide Finanzkonzeption für die geplanten Sanierungsmaßnahmen, die auch
die Finanzierungskosten darstellt und aus der ersichtlich ist, wie die
Programmtranchen I und II finanziert werden sollen
- mit welchen Maßnahmen der Magistrat die substantielle Eigenkapitalquote von bis
zu 30% der Gesamtkosten erbringen will
- eine nachvollziehbare und mit Fakten belegte Begründung für die Reihenfolge der
zu sanierenden Schulen
- eine mit Zahlen unterlegte Begründung dafür, warum ein Teil des Programms
mittels einer ÖPP-Vergabe durchgeführt werden soll, anstatt durch stadteigene
Gesellschaften.
3. Es wird ein neuer Punkt 3 eingefügt, der wie folgt lautet:
Der Magistrat wird beauftragt, bis zur Juni-Sitzung der Stadtverordnetenversammlung darzustellen,
- wie der Bauunterhalt der in Teil II des Sanierungsprogramms enthaltenen Schulen
in den kommenden fünf Jahren sichergestellt wird
- mit welchen Investitionen der Magistrat hierfür rechnet
- wie die Finanzierung erfolgen soll.
Begründung:
Die antragstellende Fraktion unterstützt das Vorhaben, die Offenbacher Schulen deutlich schneller als bisher und vor allem grundlegend zu sanieren und zu modernisieren. Bereits in den vergangenen Jahren hat die CDU-Fraktion immer wieder auf die Bedeutung moderner und sauberer Schulen als wichtigen Standortfaktor hingewiesen und entsprechende verstärkte Anstrengungen angemahnt. Die antragstellende Fraktion begrüßt, dass der Magistrat nun endlich in dieser Hinsicht aktiv werden will.
Allerdings wird die vom Magistrat hierzu erstellte Vorlage dem Vorhaben in keiner Weise gerecht. Der vorgelegte Grundsatzbeschluss ist wenig substantiell und im Grunde nicht mehr als eine Absichtserklärung. Angesichts der Tatsache, dass seit fast zwei Jahren vom Magistrat die intensivierte Schulsanierung angekündigt wird, ist die Vorlage äußerst enttäuschend. Die weitgehende Substanzlosigkeit ist gleichwohl insgesamt ein Spiegelbild der bisherigen Arbeit des Magistrats.
Gerade vor dem Hintergrund der Dimension des Programms (250 Millionen € plus Finanzierungskosten) und der bekannten Offenbacher Finanzsituation ist es aus Sicht der antragstellenden Fraktion unerlässlich, bereits im Grundsatzbeschluss darzulegen, wie die „substantielle Eigenkapitalquote“ von bis zu 30%, das sind 75 Mio. €, geleistet werden soll. Hiervor drückt sich der Magistrat bisher vollständig, dabei liegen Vorschläge wie beispielsweise eine Nutzung/Verkauf der Waldkulisse Bieber-Waldhof auf der Hand. Der Hinweis, dass die konkreten Planungs- und Kostendaten erst in den späteren einzelnen Projektvorlagen erfolgen sollen, ist sicherlich nicht ausreichend. Ohne eine konkrete Aussage zur Deckung ist es unverantwortlich und geradezu abenteuerlich, den vorliegenden Grundsatzbeschluss zu fassen, der einem ungedeckten Blankoscheck gleich kommt.
Aus der Vorlage ergibt sich darüber hinaus nicht, welche Maßnahmen in Offenbach künftig zugunsten der Finanzierung der Offenbacher Schulen zurückgestellt werden müssen. So notwendig die Schulbau- und Sanierungsmaßnahmen sein mögen, so notwendig sind auch seriöse Finanzierungsvorschläge. An diesen mangelt es gänzlich. Es wäre für die Zukunft der Stadt unverantwortlich, einen Grundsatzbeschluss ohne seriöses Finanzkonzept zu fassen.
Nach Überzeugung der antragstellenden Fraktion ist es angesichts der Finanzsituation der Stadt auch unerlässlich, die zu erwartenden Finanzierungskosten darzustellen und in das Finanzierungskonzept aufzunehmen. Die in der Vorlage genannte Summe von rund 250 Millionen Euro stellt lediglich die Investitionssumme dar, die tatsächliche Finanzbelastung der Stadt durch das Programm ist weit höher.
Sie dürfte sich über einen Zeitraum von 20 Jahren auf mindestens 350 Millionen Euro belaufen. In diesem Zusammenhang sei zudem auf die Erfordernisse der doppelten Buchführung, die mit dem Haushalt 2009 in Offenbach eingeführt wird, verwiesen.
Darüber hinaus ist aus der Magistratsvorlage nicht ersichtlich, welche Maßnahmen dringend notwendig und welche lediglich wünschenswert sind. In der „Prioritätenliste für notwendige bauliche Reparaturen an Offenbacher Schulen“ aus dem Jahre 1998 war ein Gesamtbetrag bis zum Jahr 2002 ff von 83,7 Mio. DM ausgewiesen, das sind heute rd. 42 Mio. Euro. Selbst in der „Sanierungsliste für notwendige bauliche Maßnahmen an Offenbacher Schulen“ aus dem Jahr 2002 sind für laufende und geplante Maßnahmen lediglich rd. 23,5 Mio. € Schulbausanierungskosten enthalten. Degen enthält die aktuellen Vorlage ein Betrag von 144,6 Mio. € für Sanierungs- und Umnutzungsmaßnahmen, ohne dass eine nachprüfbare Erklärung für die extreme Steigerung der Ansätze gegenüber früheren Berechnungen gegeben wird.
Hinsichtlich der geplanten Maßnahmen an den Beruflichen Schulen enthält die Vorlage keine Aussage, welche Auswirkungen auf das Schulprogramm die durch den Landkreis Offenbach angekündigte Freimachung der August-Bebel-Schule haben wird. Dies ist aus Sicht der antragstellenden Fraktion ebenfalls notwendig. Durch die Nutzung der August-Bebel-Schule können beispielsweise die bisher in anderen Schulen ausgelagerten Klassen dort zusammengefasst werden oder Fachbereiche der THS bzw. KKS dort untergebracht werden. Dies böte auch die Möglichkeit, das geplante Erweiterungsbauprogramm für die Berufsschulen am Buchhügel noch einmal kritisch zu prüfen.
Aus der Vorlage geht zudem nicht hervor, warum ein Teil des Programms in Form eines ÖPP-Vorhabens realisiert werden soll. Hierzu vermisst die antragstellende Fraktion jede nachvollziehbare Begründung bzw. Darlegung der Fakten, die den Magistrat zu der Entscheidung kommen lassen, vom angebotenen SOH-Modell keinen Gebrauch machen zu wollen. Die Vergabe in Form eines ÖPP-Modells an einen privatwirtschaftlichen Partner ändert weder am „hohen Finanzierungsbedarf“ noch an der „schwierigen Haushaltssituation“ der Stadt etwas. Auch ÖPP muss voll von der Stadt bezahlt werden.
Darüber hinaus kann die Aufnahme der Schulsanierung Teil I nicht bedeuten, dass an den Schulen Teil II (ab 2013) in den kommenden fünf Jahren nichts mehr passiert. Die offensichtliche Annahme des Magistrats, dass in diesen Schulen bis zum Jahr 2013 keine Bauunterhaltungsmaßnahmen erforderlich sind, ist lebensfremd. Deshalb ist der Magistrat gefordert ebenfalls darzustellen, wie die notwendige Bauunterhaltung an diesen Schulen in dieser Zeit sichergestellt werden soll und vor allem, wie diese Maßnahmen finanziert werden sollen. Auch das gehört in die Gesamtbetrachtung hinein.
Insgesamt ist die Vorlage in der vorliegenden Form nicht abstimmungsfähig. Deshalb ist es dringend notwendig, dass der Magistrat entsprechend nachbessert.