Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2006 - 2011


Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 22.03.2007

Eing. Dat. 22.03.2007

 

Nr. 131/2

 

Grundsanierung, Modernisierung sowie Erweiterungen und Neubauten an Offenbacher Schulen für einen zeitgemäßen, ganztägigen Betrieb unter Berücksichtigung ökologischer Standards
hier: Grundsatzbeschluss
Änderungsantrag DIE LINKE. vom 22.03.2007, DS I (A) 131/2


Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Magistrat wird aufgefordert, die Sanierung, Erweiterung sowie Aus- und Neubau der Offenbacher Schulen unter Priorität zu betreiben und der Stadtverordneten-versammlung hierzu nach Ablauf der Sommerpause 2007 ein Sanierungskonzept mit detaillierter Finanzierungsplanung zur Beratung und zum Beschluss vorzulegen. Als Rahmenbedingungen der Schulsanierung soll gelten:

Die Arbeiten sind auf der Basis des von der EEG ermittelten Bedarfes schnellstmöglich zu beginnen und innerhalb von spätestens 7 Jahren komplett zu verrichten.

Die erforderlichen Sanierungs- und Baumaßnahmen orientieren sich an ökonomisch machbaren und ökologisch sinnvollen Anforderungen einer nachhaltig nutzbaren, energieeffizienten und umweltverträglichen Bauweise.

Der langfristig notwendige räumliche und fachliche Ausstattungsbedarf der Schulen ist auf Basis der zu erwartenden Schülerzahlen, der künftig nachgefragten Ausbildungswege, eines möglichen Ganztagsbetriebes und unter Beteiligung der Schulleitungen zu berücksichtigen.

Alle möglichen Finanzierungsvarianten aus Haushaltrücklagen, Einsparungen, Verkäufen, Krediten, Zuschüssen oder Öffentlich-Privaten-Partnerschaften sind auf ihre Vorteile und Risiken und ihren Auswirkungen auf die künftige Haushaltssituation detailliert darzustellen und im Entwurf eines langfristigen Finanzierungskonzeptes der Stadtverordnetenversammlung zur Beratung und Abstimmung vorzulegen.

Die mögliche Tilgung der Kredit- oder kreditähnlichen  Schuld soll nach dem Prinzip der Generationengerechtigkeit nach einem Ablauf von spätestens 30 Jahren ausgeglichen werden können.

Eine Realisierung, bei der die städtischen Kompetenzen, stadteigenen Betriebe und der lokale Wirtschaftskreislauf durch die Investitionen in Schulbau und Schulbetrieb gefördert werden können, gilt es im Rahmen einer ökonomisch machbaren Kosten-Nutzen-Bilanz zu begünstigen.

Begründung:

Erfolgt mündlich.