Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2006 - 2011


Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 22.03.2007

Eing. Dat. 22.03.2007

 

Nr. 137/1

 

 

 

 

Bebauungsplan Nr. 563A (Hafen Offenbach, Mainviertel)
Billigung des Planentwurfes
Ergänzungsantrag SPD, B’90/Die Grünen und FDP vom 22.03.2007, DS l (A) 137/1


Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Ursprungsantrag wird wie folgt ergänzt:

Im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 563A „Hafen Offenbach, Mainviertel" wird eine klima- und umweltschonende Stadtentwicklung realisiert, indem erneuerbare Energien genutzt werden sowie mit Energie- und Wasservorräten schonend umgegangen wird. Zu diesem Zweck müssen Grundstückserwerber und Bauherren mit der Stadt Offenbach vor Abschluss des Grundstückskaufvertrages einen städtebaulichen Vertrag abschließen, in dem sie sich verpflichten;

1. für die Reduzierung des Energiebedarfs der Gebäude durch höhere
    Wärmedämmstandards zu sorgen. Für 50 Prozent der Bruttogeschossfläche ist
    Passivhausstandard vorzusehen.

2. der Anschluss an Fernwärmeversorgung oder eine Versorgung an Nahwärme
    durch ein Blockheizkraftwerk (BHKW) ist zwingend vorzunehmen. Ausgenommen
    von dieser Regelung sind die Bauherren, die eine Energieversorgung mit
    erneuerbarer Energie, z.B. durch ein eigenes Blockheizkraftwerk oder einen
    hocheffizienten Brennwertkessel, bereitstellen.

3. für den weitergehenden Einsatz erneuerbarer Energien durch die die Fernwärme
    ergänzende Nutzung der Solarthermie vor allem für die Brauchwassererwärmung
    zu sorgen.

4. in sämtlichen baulichen Ausführungen (Wohn- sowie Bürobauten) die Nutzung von
    Photovoltaik zu ermöglichen.


Begründung:
Erfolgt mündlich.