Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2006 - 2011
Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 26.04.2007
Eing. Dat. 26.04.2007
Nr. 151
Dez.: I (Amt 62)
Umlegung Hafen Offenbach, Mainviertel
Anordnung der Umlegung
Antrag Magistratsvorlage Nr. 131/07 vom 25.04.2007, DS I (A) 151
Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:
1. Für das in der Anlage gekennzeichnete Gebiet innerhalb des Geltungsbereiches
des sich im Aufstellungsverfahren befindlichen Bebauungsplanes 563 A wird nach
§ 46 Abs.1 BauGB die Umlegung angeordnet.
2. Der Magistrat wird mit der Durchführung der Umlegung (§§ 47 ff. BauGB)
beauftragt.
Begründung:
Die Anordnung der Umlegung umfasst das Gebiet des Offenbacher Hafens und der Hafeninsel zwischen Goethering, Carl-Ulrich-Brücke und der angrenzenden Bebauung des Nordringes innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 563 A. Die Neuordnung des Grund und Bodens ist in diesem Bereich notwendig, weil die aus der Binnenhafennutzung resultierende Grundstückssituation keine planungsadäquate Bebauung zulässt.
Durch das vom Vermessungsamt durchgeführte Parallelverfahren zur Aufstellung von Umlegungs- und Bebauungsplan wird der Wechselwirkung zwischen Bodenordnung und Planung Rechnung getragen und die zeitliche Dauer der Baulandentwicklung verkürzt. Die Durchführung der Umlegung verursacht der Stadt Offenbach keine Kosten.