Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2006 - 2011


Drucksachen-Abteilung II (A) Ausgegeben am 22.08.2007

Eing. Dat. 16.08.2007

 

Nr. 144/31

 

Dez.: II

 

 

Eingliederung in Arbeitsverhältnisse
hier: Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 10.05.2007, DS I (A) 144/1
dazu: Magistratsvorlage Nr. 279/07 vom 15.08.2007


Die Stadtverordnetenversammlung hat am 10.05.2007 folgenden Beschluss gefasst:

der Magistrat, möge prüfen und berichten:

1. ob durch den Einsatz von Beschäftigten in Arbeitsgelegenheiten gemäß § 16
    Abs. 3 SGB II (1-Euro-Jobs) reguläre Arbeitsplätze wegfallen bzw. trotz
    vorhandenem Bedarf keine neuen geschaffen werden,

2. wie hoch der Anteil der Beschäftigten in Arbeitsgelegenheiten gemäß § 16
    Abs. 3 SGB II (1-Euro-Jobs) ist, die unmittelbar oder zeitnah nach der
    Maßnahme in den 1. Arbeitsmarkt vermittelt werden können,

3. ob und wie die Stadt Offenbach für Menschen, die auch nach erfolgreichem
    Abschluss eines Beschäftigungsverhältnisses gemäß § 16 Abs.3 SGB II keine
    reellen Chancen auf dem 1. Arbeitsmarkt haben, eine Beschäftigungsmöglichkeit
    im Rahmen des Sozialgesetzbuchs II in Form eines so genannten

    „dritten" oder auch „sozialen Arbeitsmarktes" im gemeinnützigen Bereich bei   
    stadteigenen Gesellschaften zur Verfügung stellen kann.

4. wie das Verhältnis von Kunden zu Fallmanagern für Arbeitssuchende unter 25
    bzw. über 25 Jahren aussieht.



Hierzu berichtet der Magistrat wie folgt:

 

Zu1)

Für den Wegfall von regulären Arbeitsplätzen bzw. die Substitution neu zu schaffender Arbeitsplätze durch den Einsatz von erwerbsfähigen Beziehern von Leistungen des SGB II in Arbeitsgelegenheiten gem. § 16 Abs. 3 SGB II (AGH) hat der Magistrat keine Anhaltspunkte. Die MainArbeit GmbH, die diese Arbeitsgelegenheiten bei Trägern einrichtet und Hilfebezieher dorthin zuweist verpflichtet die Träger vertraglich, AGH nur für zusätzliche und gemeinnützige Arbeiten einzurichten. Darüber hinaus besteht bei der MainArbeit ein differenziertes Berichts- und Überwachungswesen, das weitgehend sicherstellt, dass diese Verpflichtung seitens der Träger eingehalten wird.

 

Zu 2)

Im Jahr 2007 konnten im direkten Anschluss an AGH 29% aller zugewiesenen Hilfebezieher im Alter von 25 Jahren und älter und 23% aller zugewiesenen Hilfebezieher im Alter unter 25 Jahren in den allgemeinen Arbeitsmarkt bzw. in betriebliche Ausbildungsverhältnisse integriert werden.

 

Zu 3)

Sofern die Rechtsgrundlagen vorhanden sind und die Finanzierung gesichert ist, kann die Stadt Offenbach Beschäftigungsmöglichkeiten für die genannte Zielgruppe in einem begrenzten Umfang zur Verfügung stellen. Größere Beschäftigungsmöglichkeiten dürften bei der GOAB GmbH und bei freien Trägern in der Stadt Offenbach bestehen. Schon jetzt werden AGH für Personen im Alter von 58 Jahren und höher für zwei Jahre mit der Möglichkeit der Verlängerung eingerichtet.

 

Zu 4)

Im Juni 2007 wurden bei der MainArbeit 13.315 erwerbsfähige Hilfebezieher betreut, davon waren 2.098 im Alter von unter 25 Jahren, 11.217 im Alter von 25 Jahren und älter. Für Hilfebezieher unter 25 Jahren waren 18 persönliche Ansprechpartner, Vermittler und Fallmanager eingesetzt. Für Hilfebezieher ab 25 Jahren waren 56 persönliche Ansprechpartner, Vermittler und Fallmanager eingesetzt.

Daraus ergeben sich als durchschnittliche Betreuungsquoten:

  • 1:117 im Bereich der Hilfebezieher unter 25 Jahre
  • 1:200 im Bereich der Hilfebezieher 25 Jahre und älter