Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 28. Juni 2007



10.      Brandschutz- und Sanierungsmaßnahmen im Rathaus Offenbach
(Bauabschnitt 4)

hier: Projektbeschluss
Antrag Magistratsvorlage Nr. 164/07 vom 23.05.2007, DS I (A) 158
Az: 000-0002-01/0979#1273/2007


Beschlusslage:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

1. Der Fortführung der brandschutz- und gebäudetechnischen Sanierung des
    Rathauses auf Grundlage der von den Architekten Christi + Bruchhäuser
    sowie der Ingenieurgesellschaft K&M mbH und dem Ingenieurbüro Hofmann
    und Wehner in Zusammenarbeit mit dem Projektsteuerer Buhlen + Sieweck
    erstellten und vom Revisionsamt geprüften detaillierten Kostenberechnung für
    den 4. Bauabschnitt (4.OG bis 6.0G ), abschließend mit 2.220.000,00 €
    einschl. Planungskosten, wird zugestimmt.

2. Die erforderlichen Mittel werden bewilligt und bei der Hh.-Stelle 06300.94100
    "Sicherheitsmaßnahmen Brandverhütung" wie folgt bereitgestellt:

    Haushaltsplan 2007 und früher:                500.000,00 €
    Nachtrag 2007:                                            700.000,00 €
    Haushaltsplan 2008:                                1.020.000.00 €
    Gesamt:                                                      2.220.000.00 €

3. Der Ansatz ist im Nachtrag 2007 um 700.000,00 € zu erhöhen.

4. Die Deckung im Nachtrag 2007 erfolgt durch Minderausgaben bei den
    Haushaltsstellen

    a) 63000.96140 „Straßenbau Schloßstraße" in Höhe von 350.000,00 €,

    b) 46400.94210„Kita 13, Beseitigung Setzungsursachen und -schäden" in
        Höhe von 105.000,00 €,

    c) 69000.94030 „Hochwasserschutz Stadt" in Höhe von 50.000,00 €,

    d) 68000.96010 „Maßnahme im Parkraumkonzept städtischer Anteil" in Höhe
        von 50.000,00 € und

    durch Mehreinnahmen bei der Haushaltsstelle

    e) 63000.36162 „Zuwendung Land GVFG Schloßstraße" in Höhe von
    145.000,00 €.


5. Zum Zwecke der Beauftragung von Planungs- und Bauleistungen ist im
    Haushaltsplan 2007 eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von
    1.720.000,00 € enthalten.

6. Die Finanzierung erfolgt aus Kreditmarktmitteln im Rahmen der
    Gesamtdeckung des Vermögenshaushaltes.

7. Die entsprechenden Umsetzungen sind zum Nachtragshaushaltsplan 2007
    bzw. Investitionsprogramm 2008 ff. vorzunehmen.




Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 02.07.2007

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung