Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 28. Juni 2007

 

 

12.      Nachhaltige Papierverwendung in der Stadt Offenbach
Antrag SPD, B`90/Die Grünen und FDP vom 02.05.2007, DS I (A) 161
Az: 000-0002-01/0982#1276/2007
Änderungsantrag CDU vom 20.06.2007, DS I (A) 161/1
Az: 000-0002-01/0982#1296/2007


Beschlusslage:

DS I (A) 161

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

1. In der Offenbacher Stadtverwaltung, den Eigenbetrieben und Einrichtungen
    (Schulen, Kitas u.a.) wird künftig für die interne und externe Kommunikation
    Recyclingpapier verwendet (Qualitätssiegel „Blauer Engel“). In den Betrieben
    mit städtischer Beteiligung ist von den Vertreterinnen und Vertretern der Stadt
    Offenbach in den entsprechenden Gremien darauf hinzuwirken, ebenso zu
    verfahren.

2. Neben dem Gebrauch von Ressourcen schonendem Recyclingpapier in allen
    Teilen der öffentlichen Verwaltung Offenbachs ist der Verbrauch von Papier
    zu optimieren. Die generelle Verwendung von Vorder- und Rückseite bei
    mehrseitigen Drucksachen trägt zur Reduktion des Materialverbrauchs und
    zur Senkung der Kosten erheblich bei.

3. Alle gedruckten Unterlagen, wie z.B. Drucksachen samt Anlagen, Berichte
    und sonstige Texte, die an die Stadtverordneten und den Magistrat
    weitergereicht werden, werden künftig auf Recyclingpapier herausgegeben.
    Bei mehrseitigen Drucksachen ist immer die Vorder- und Rückseite zu
    verwenden.

Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

DS I (A) 161/1
Die Stv.-Versammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:

Der Magistrat wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit den „Stadtnahen Betrieben“ zu prüfen und zu berichten, ob sich Recyclingpapier (Qualitätssiegel „Blauer Engel“) zur Nutzung in den hier betriebenen Druckern, Kopiergeräten und Faxgeräten eignet.


DS I (A) 161 redaktionelle Änderung von Punkt 3 durch die antragstellenden Fraktionen

3. Alle gedruckten Unterlagen, wie z.B. Drucksachen samt Anlagen, Berichte
    und sonstige Texte, die an die Stadtverordneten und den Magistrat
    weitergereicht werden, werden künftig auf Recyclingpapier herausgegeben.
    Bei mehrseitigen Drucksachen ist immer die Vorder- und Rückseite zu
    verwenden.

 


DS I (A) 161 (Neu)

Die Stv.-Versammlung beschließt unter Berücksichtigung der redaktionellen Änderung mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

1. In der Offenbacher Stadtverwaltung, den Eigenbetrieben und Einrichtungen
    (Schulen, Kitas u.a.) wird künftig für die interne und externe Kommunikation
    Recyclingpapier verwendet (Qualitätssiegel „Blauer Engel“). In den Betrieben
    mit städtischer Beteiligung ist von den Vertreterinnen und Vertretern der Stadt
    Offenbach in den entsprechenden Gremien darauf hinzuwirken, ebenso zu
    verfahren.

2. Neben dem Gebrauch von Ressourcen schonendem Recyclingpapier in allen
    Teilen der öffentlichen Verwaltung Offenbachs ist der Verbrauch von Papier
    zu optimieren. Die generelle Verwendung von Vorder- und Rückseite bei
    mehrseitigen Drucksachen trägt zur Reduktion des Materialverbrauchs und
    zur Senkung der Kosten erheblich bei.

3. Alle gedruckten Unterlagen, wie z.B. Drucksachen samt Anlagen, Berichte
    und sonstige Texte, die an die Stadtverordneten und den Magistrat
    weitergereicht werden, werden künftig auf Recyclingpapier herausgegeben.
    Bei mehrseitigen Drucksachen ist immer die Vorder- und Rückseite zu
    verwenden.

DS I (A) 161 (Alt)

1. In der Offenbacher Stadtverwaltung, den Eigenbetrieben und Einrichtungen
    (Schulen, Kitas u.a.) wird künftig für die interne und externe Kommunikation
    Recyclingpapier verwendet (Qualitätssiegel „Blauer Engel“). In den Betrieben mit
    städtischer Beteiligung ist von den Vertreterinnen und Vertretern der Stadt
    Offenbach in den entsprechenden Gremien darauf hinzuwirken, ebenso zu
    verfahren.

2. Neben dem Gebrauch von Ressourcen schonendem Recyclingpapier in allen
    Teilen der öffentlichen Verwaltung Offenbachs ist der Verbrauch von Papier zu
    optimieren. Die generelle Verwendung von Vorder- und Rückseite bei
    mehrseitigen Drucksachen trägt zur Reduktion des Materialverbrauchs und zur
    Senkung der Kosten erheblich bei.

3. Sämtliche Drucksachen der Stadtverordnetenversammlung werden künftig auf
    Recyclingpapier herausgegeben. Bei mehrseitigen Drucksachen ist immer die
    Vorder- und Rückseite zu verwenden.


Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 02.07.2007

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung