Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2006 - 2011
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Drucksachen-Abteilung II (A) Ausgegeben am 24.10.2007
Eing. Dat. 11.10.2007
Nr. 162/35
Dez.: II
Waldkindergarten in Offenbach
hier: Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 28.06.2007,
DS I (A) 162 und DS I (A) 162/1
dazu: Magistratsvorlage Nr. 353/07 vom 10.10.2007
Die Stadtverordnetenversammlung hat am 28.06.2007 folgenden Beschluss gefasst:
Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen und zu berichten,
1. ob die Möglichkeit und der Bedarf zur Einrichtung eines Waldkindergartens in
der Stadt Offenbach besteht.
2. welche Kosten hierfür (auch im Vergleich zu einer konventionellen
Kindergartengruppe) entstehen würden.
3. welche pädagogischen Möglichkeiten sich durch eine Kooperation mit dem
Betreiber des Waldzoos ergeben.
Hierzu berichtet der Magistrat wie folgt:
Zu 1
Aus Sicht des Magistrats besteht derzeit kein Bedarf zur Einrichtung eines Waldkindergartens, da bisher keine entsprechende Nachrage durch Eltern oder freie Träger bekannt ist.
Derzeit betreibt der Verein „Krabbelstubb e.V." auf dem Gelände der Arbeiterwohlfahrt im Hainbachtal bereits zwei Einrichtungen mit insgesamt 35 Plätzen für 2 bis 6-jährige Kinder. Konzeptionell sind diese Einrichtungen darauf ausgerichtet, möglichst viele Aktivitäten im umliegenden Wald durchzuführen; nach Kenntnis des Magistrates gestaltet sich jedoch bereits die Belegung dieser Plätze schwierig.
Weiterhin bietet in Offenbach die Kinder- und Jugendfarm ähnliche naturnahe Angebote für diese Altersgruppe, die sehr gut angenommen werden.
Grundsätzlich sieht der Magistrat die formalen und organisatorischen Voraussetzungen zur Einrichtung eines Waldkindergartens in Offenbach als gegeben an. Da sich andernorts vielfach bereits eine freie Trägerschaft für den Betrieb eines entsprechenden Angebotes bewährt hat - etwa durch Elterninitiativen -, sind für die Umsetzung eines derartigen Projektes in Offenbach die beratende Unterstützung durch das Fachamt sowie die finanzielle Förderung analog der Bezuschussungsrichtlinien der Stadt Offenbach notwendig und möglich.
Zu 2
Die Mittel zum Betrieb einer Kindertageseinrichtung sind, unabhängig vom pädagogischen Konzept, in den oben bereits erwähnten Bezuschussungsrichtlinien für Träger von Kindertageseinrichtungen (Stadtverordnetenbeschluss DS I (A) 192 vom 29.1.1998) geregelt. Für eine Halbtagsgruppe mit 20 Kindern ist mit Betriebskostenzuschüssen von ca. 72.000 € pro Jahr zu rechnen.
Zu 3
Das Angebot des Waldzoos wird von den Offenbacher Kindertageseinrichtungen bereits in unregelmäßigen Abständen genutzt. Dies gilt auch für die beiden Einrichtungen auf dem Gelände der Arbeiterwohlfahrt.