Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 28. Juni 2007

 

20.      Erneuerung des westlichen und östlichen Gehweges in der Brinkstraße, zwischen Weikertsblochstraße und Birkenlohrstraße
hier: Projektbeschluss und Einstufung gemäß § 5 der Straßenbeitragssatzung der Stadt Offenbach am Main (StrBS)

Antrag Magistratsvorlage Nr. 196/07 vom 13.06.2007, DS I (A) 169
Az: 000-0002-01/0990#1284/2007


Beschlusslage:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt bei Stimmenthaltung der Stv.-Fraktion REP wie folgt:


1. Der Erneuerung des westlichen und östlichen Gehweges in der Brinkstraße
    zwischen Weikertsblochstraße und Birkenlohrstraße, nach der vom Amt für
    Stadtplanung und Baumanagement erstellten und vom Revisionsamt
    geprüften detaillierten Kostenberechnung, einschließlich Planungskosten,
    abschließend mit 90.000,00 €, wird zugestimmt.

2. Die erforderlichen Mittel werden bewilligt und bei der Hh.-Stelle 63000.96010
    "Straßenbau global" wie folgt bereitgestellt:

    Haushaltsplan 2007                     90.000,00 €

    Gesamt:                                          90.000,00 €

3. Die Finanzierung ist wie folgt vorgesehen:

    Straßenbeiträge:                           64.800,00 €
    Kreditmarktmittel:                           25.200,00 €

    Gesamt:                                          90.000,00 €

4. Gemäß § 11 des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben (Hess.
    KAG) vom 17.03.1970 (GVBl. I S. 225), zuletzt geändert durch Gesetz vom
    31.10.2001 (GVBl. I, S. 434), in Verbindung mit § 5 Abs. 1 a) der
    Straßenbeitragssatzung der Stadt Offenbach am Main vom 22.08.2002 wird
    für die beidseitige Gehwegerneuerung die Brinkstraße von Birkenlohrstraße
    bis Weikertsblochstraße als überwiegend dem Anliegerverkehr dienend
    eingestuft. Daher trägt die Stadt 25 % der beitragsfähigen Herstellungskosten.

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 02.07.2007

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung