Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 28. Juni 2007
20. Erneuerung des westlichen und östlichen Gehweges in der Brinkstraße, zwischen Weikertsblochstraße und Birkenlohrstraße
hier: Projektbeschluss und Einstufung gemäß § 5 der Straßenbeitragssatzung der Stadt Offenbach am Main (StrBS)
Antrag Magistratsvorlage Nr. 196/07 vom 13.06.2007, DS I (A) 169
Az: 000-0002-01/0990#1284/2007
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt bei Stimmenthaltung der Stv.-Fraktion REP wie folgt:
1. Der Erneuerung des westlichen und östlichen Gehweges in der Brinkstraße
zwischen Weikertsblochstraße und Birkenlohrstraße, nach der vom Amt für
Stadtplanung und Baumanagement erstellten und vom Revisionsamt
geprüften detaillierten Kostenberechnung, einschließlich Planungskosten,
abschließend mit 90.000,00 €, wird zugestimmt.
2. Die erforderlichen Mittel werden bewilligt und bei der Hh.-Stelle 63000.96010
"Straßenbau global" wie folgt bereitgestellt:
Haushaltsplan 2007 90.000,00 €
Gesamt: 90.000,00 €
3. Die Finanzierung ist wie folgt vorgesehen:
Straßenbeiträge: 64.800,00 €
Kreditmarktmittel: 25.200,00 €
Gesamt: 90.000,00 €
4. Gemäß § 11 des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben (Hess.
KAG) vom 17.03.1970 (GVBl. I S. 225), zuletzt geändert durch Gesetz vom
31.10.2001 (GVBl. I, S. 434), in Verbindung mit § 5 Abs. 1 a) der
Straßenbeitragssatzung der Stadt Offenbach am Main vom 22.08.2002 wird
für die beidseitige Gehwegerneuerung die Brinkstraße von Birkenlohrstraße
bis Weikertsblochstraße als überwiegend dem Anliegerverkehr dienend
eingestuft. Daher trägt die Stadt 25 % der beitragsfähigen Herstellungskosten.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 02.07.2007
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung