Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 28. Juni 2007

 

22.      Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 521 C (Mühlheimer Straße/Brielsweg) 1. Prüfung abgegebener Stellungnahmen
2. Zustimmung zum Durchführungsvertrag
3. Beschluss über den Plan als Satzung
4. Begründung

Antrag Magistratsvorlage Nr. 199/07 vom 13.06.2007, DS I (A) 171
Az: 000-0002-01/0992#1286/2007
Ergänzungsantrag SPD, B`90/Die Grünen und FDP vom 27.06.2007,
DS I (A) 171/1
Az: 000-0002-01/0992#1302/2007


Beschlusslage:

DS I (A) 171 und DS I (A) 171/1

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt wie folgt:

1. Prüfung abgegebener Stellungnahmen
Die zur Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplanes abgegebenen Stellungnahmen der Rechtsanwälte Weiß & Partner, MAN-Roland Druckmaschinen AG, Rechtsanwälte Müller-Gebel und von Frau Ilse Wolf bleiben mit Ausnahme der Anregung zu Erhöhung und Materialauswahl der Lärmschutzwand (s. Ziffer 3.1 Anlage 5) unberücksichtigt.

2. Zustimmung zum Durchführungsvertrag
Dem Vertrag zwischen der Stadt Offenbach a. M. und der Hahn EKZ Offenbach GmbH & Co. KG unter Beteiligung der ST Gewerbebau GmbH über die Durchführung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 521 C (Anlage 4) wird zugestimmt.

3. Beschluss über den Plan als Satzung
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 521 C in der Fassung vom 04.06.2007 (Anlage 1) wird gemäß § 10 BauGB in Verbindung mit den §§ 5 und 51 HGO als Satzung beschlossen.

4. Begründung
Die Begründung mit Umweltbericht (Anlage 2) wird dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan beigefügt.

Der Magistrat wird beauftragt mit dem Vorhabensträger mit dem Ziel zu verhandeln, im Durchführungsvertrag textliche Festsetzungen im Sinne des Stadtverordnetenbeschlusses 729/1 „Kosteneinsparung durch erneuerbare Energie“ festzuschreiben.


Die Anlagen 2 – 5 sind Bestandteil des Originalprotokolls.


Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

DS I (A) 171/1
Die Stv.-Versammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

Der Magistrat wird beauftragt mit dem Vorhabensträger mit dem Ziel zu verhandeln, im Durchführungsvertrag textliche Festsetzungen im Sinne des Stadtverordnetenbeschlusses 729/1 „Kosteneinsparung durch erneuerbare Energie“ festzuschreiben.

DS I (A) 171
Die Stv.-Versammlung beschließt einstimmig wie folgt:

 

1. Prüfung abgegebener Stellungnahmen
Die zur Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplanes abgegebenen Stellungnahmen der Rechtsanwälte Weiß & Partner, MAN-Roland Druckmaschinen AG, Rechtsanwälte Müller-Gebel und von Frau Ilse Wolf bleiben mit Ausnahme der Anregung zu Erhöhung und Materialauswahl der Lärmschutzwand (s. Ziffer 3.1 Anlage 5) unberücksichtigt.

2. Zustimmung zum Durchführungsvertrag
Dem Vertrag zwischen der Stadt Offenbach a. M. und der Hahn EKZ Offenbach GmbH & Co. KG unter Beteiligung der ST Gewerbebau GmbH über die Durchführung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 521 C (Anlage 4) wird zugestimmt.

3. Beschluss über den Plan als Satzung
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 521 C in der Fassung vom 04.06.2007 (Anlage 1) wird gemäß § 10 BauGB in Verbindung mit den §§ 5 und 51 HGO als Satzung beschlossen.

4. Begründung
Die Begründung mit Umweltbericht (Anlage 2) wird dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan beigefügt.




Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 02.07.2007

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung