Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2006 - 2011


Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 22.06.2007

Eing. Dat. 20.06.2007

 

Nr. 176/1

 

 

 

 

 

Ostendplatz
Ergänzungsantrag CDU vom 20.06.2007, DS I (A) 176/1

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Ursprungsantrag wird wie folgt ergänzt:

3. Der Magistrat verzichtet bei seinen weiteren Planungen über die Umgestaltung
    des Ostendplatzes auf eine Wohnbebauung.


Begründung:

Bereits in der Bürgerversammlung im Jahre 2005 wurden sämtliche Pläne des Magistrates zur Umgestaltung des Ostendplatzes mehrheitlich deshalb abgelehnt, weil vier verschiedene Varianten der Planung eine Bebauung mit Wohnhäusern auf dem Ostendplatz vorsahen. In der jüngsten Bürgerversammlung am 1. Juni 2007 legte der Magistrat nur eine Planvariante vor, die jedoch wiederum eine Wohnbebauung an der Stelle vorsieht, an der derzeit das nicht mehr benötigte
EVO-Trafohaus steht.

 

Die Reaktion der über 100 interessierten Bieberer Bürgerinnen und Bürgern war in der Mehrheit eindeutig ablehnend. Die große Mehrheit der Bieberer wünscht keine Wohnbebauung auf dem Ostendplatz. Nach dem Abriss des EVO-Trafohauses soll keine Bebauung durch Wohnhäuser die Sicht zwischen der Seligenstädter Straße und der Wikingerstraße versperren. Vielmehr bietet der Abriss des Trafohauses die Chance zur Erweiterung des Ostendplatzes.

 

Die antragstellende Fraktion möchte mit diesem Ergänzungsantrag erreichen, dass in der vereinbarten Sondierungsgruppe gemäß Punkt 2 des Ursprungsantrages nicht dieser grundsätzliche Konflikt gelöst werden muss. Wenn der Magistrat mit diesem Antrag verpflichtet wird, seine Pläne zur Wohnbebauung aufzugeben, kann die Sondierungsgruppe frei und kreativ über die künftige Gestaltung des Ostendplatzes beraten.