Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 4. Oktober 2007

 

 

16.      Grundsanierung, Modernisierung sowie Erweiterung und Neubauten an Offenbacher Schulen für einen zeitgemäßen, ganztätigen Betrieb unter Berücksichtigung ökologischer Standards
hier: Ergänzungsbeschluss für die Beethovenschule und das Berufsschulzentrum Buchhügel (Theodor-Heuss-Schule und Käthe-Kollwitz-Schule) zum Grundsatzbeschluss vom 22.03.2007
Antrag Magistratsvorlage Nr. 342/07 vom 19.09.2007, DS I (A) 213
Az: 000-0002-01/1050#1361/2007
Ergänzungsantrag CDU vom 27.09.2007, DS I (A) 213/1
Az: 000-0002-01/1050#1367/2007


Beschlusslage:

DS I (A) 213/1 und DS I (A) 213
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

1.   Das Ergebnis des Eignungstests für die in Betracht gezogenen ÖPP-
      Projekte „Sanierung und Neubau Berufsschulzentrum Buchhügel/Theodor-
      Heuss-Schule und Käthe-Kollwitz-Schule" sowie „Neubau einer
      Grundschule/Beethovenschule" vom 07.09.2007 wird zur
      Kenntnis genommen.

2.   Die Stadtverordnetenversammlung erteilt dem Magistrat den Auftrag alle für
      die Ausschreibung im Rahmen eines ÖPP-Verfahrens notwendigen Schritte
      einzuleiten und das Vergabeverfahren durchzuführen.

3.   Parallel zum Vergabeverfahren ist eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung
      durchzuführen. Der Wirtschaftlichkeitsnachweis erfolgt auf Basis des
      wirtschaftlichsten, vergabereifen Angebots im Vergleich zur konventionellen
      Eigenerbringung.

3.a Der Magistrat wird beauftragt, rechtzeitig vor Abschluss des
      Vergabeverfahrens die Kriterien der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung
      aufzulisten und der Stadtverordnetenversammlung in einem nichtöffentlichen
      Bericht vorzulegen.

4.   Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, dass
     
die Stadt Offenbach am Main infolge des Vergabeverfahrens an die
    
wirtschaftlichste Lösung gebunden ist.

(Eine Abstimmung über die Punkte 1 + 4 erfolgt nicht, da nur Kenntnis zu
 nehmen ist.
)





Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

DS I (A) 213/1

Die Stv.-Versammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

Die Vorlage wird wie nachstehend ergänzt:

„3a. Der Magistrat wird beauftragt, rechtzeitig vor Abschluss des Vergabeverfahrens die Kriterien der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung aufzulisten und der Stadtverordnetenversammlung in einem nichtöffentlichen Bericht vorzulegen“.



Protokollnotiz HFB vom 27.09.07
Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung im 1. und im 4. Absatz des Tenors das Wort „zustimmend“ zu streichen.

DS I (A) 213 (neu)

Die Stv.-Versammlung beschließt unter Berücksichtigung der Protokollnotiz mit Stimmenmehrheit wie folgt:

1. Das  Ergebnis des Eignungstests für die in Betracht gezogenen ÖPP-Projekte
    „Sanierung und Neubau Berufsschulzentrum Buchhügel/Theodor-Heuss-Schule
    und Käthe-Kollwitz-Schule" sowie „Neubau einer Grundschule/Beethovenschule"
    vom 07.09.2007 wird zur Kenntnis genommen.

2. Die Stadtverordnetenversammlung erteilt dem Magistrat den Auftrag alle für
    die Ausschreibung im Rahmen eines ÖPP-Verfahrens notwendigen Schritte
    einzuleiten und das Vergabeverfahren durchzuführen.

3. Parallel zum Vergabeverfahren ist eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung
    durchzuführen. Der Wirtschaftlichkeitsnachweis erfolgt auf Basis des
    wirtschaftlichsten, vergabereifen Angebots im Vergleich zur konventionellen
    Eigenerbringung.

4. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, dass die
    Stadt Offenbach am Main infolge
des Vergabeverfahrens an die
   
wirtschaftlichste Lösung gebunden ist.


(Eine Abstimmung über die Punkte 1 + 4 erfolgt nicht, da nur Kenntnis zu nehmen ist.)



DS I (A) 213 (alt)

1. Das  Ergebnis des Eignungstests für die in Betracht gezogenen ÖPP-Projekte
    „Sanierung und Neubau Berufsschulzentrum Buchhügel/Theodor-Heuss-Schule
    und Käthe-Kollwitz-Schule" sowie „Neubau einer Grundschule/Beethovenschule"
    vom 07.09.2007 wird (zustimmend)* zur Kenntnis genommen.

2. Die Stadtverordnetenversammlung erteilt dem Magistrat den Auftrag alle für
    die Ausschreibung im Rahmen eines ÖPP-Verfahrens notwendigen Schritte
    einzuleiten und das Vergabeverfahren durchzuführen.

3. Parallel zum Vergabeverfahren ist eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung
    durchzuführen. Der Wirtschaftlichkeitsnachweis erfolgt auf Basis des
    wirtschaftlichsten, vergabereifen Angebots im Vergleich zur konventionellen
    Eigenerbringung.



4. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt (zustimmend)* zur Kenntnis, dass die
    Stadt Offenbach am Main infolge
des Vergabeverfahrens an die
    wirtschaftlichste Lösung gebunden ist.

(Eine Abstimmung über die Punkte 1 + 4 erfolgt nicht, da nur Kenntnis zu nehmen ist.)



 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.10.2007

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung