Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2006 - 2011
Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 27.09.2007
Eing. Dat. 27.09.2007
Nr. 204/1
Umbau des Main-Radweges
Änderungsantrag CDU vom 27.09.2007, DS I (A) 204/1
Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:
Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen und zu berichten,
1. wie auf dem Uferweg entlang des Mains zwischen den Stadtgrenzen Mühlheim
und Frankfurt der Verkehr von Fußgängern und Radfahrern aus
verkehrspräventiven Gründen getrennt werden kann;
2. wie der Spielplatz in Höhe Austraße besser gesichert werden kann;
3. welche Kosten hierfür entstehen, wer diese trägt;
4. sowie, entsprechende Planungen vorzubereiten und diese mit dem Wasser- und
Schifffahrtsamt, dem Planungsverband Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main und
den Nachbargemeinden abzustimmen.
Begründung:
Der Ursprungsantrag ist zu allgemein gefasst und greift nicht alle Probleme des Uferweges im Offenbacher Stadtbereich auf.
Konkret müssen Entscheidungen darüber getroffen werden, wie die Nutzer des Offenbacher Mainufers verkehrspräventiv voneinander getrennt werden können. Allein die zweifellos notwendige Sanierung und Verbreiterung des Weges entlang des Mains helfen wenig, wenn dort, besonders in den Sommermonaten, Fußgänger, Rollstuhlnutzer, Radfahrer und Skater aufeinander treffen. Es kam und kommt immer wieder zu Beinahe- und Zusammenstößen, da die Verkehrsteilnehmer zu wenig Rücksicht aufeinander nehmen.
Schon eine optische Abtrennung, etwa durch Verkehrslinien, könnte hier hilfreich sein. Besser wäre es, Fuß- und Radwege durch Gummiauflagen zu trennen, so wie es im Bereich des Lämmerspieler Weges / Ostbahnhof bei der Trennung von Fahrbahn und gegenläufigem Radweg praktiziert wird.
Spielmöglichkeiten für Kinder sind gleichfalls besser zu sichern; der Spielplatz in Höhe der Austraße grenzt direkt an den Uferweg, er befindet sich nur ca. 10 m vom Mainufer entfernt.
Auf die Gefahren für spielende Kinder muss hier nicht besonders hingewiesen werden.
Selbstverständlich ist es, dass die im Tenor beantragten Planungen mit anderen Gremien abzustimmen sind, ebenso sind die Finanzierung sowie deren Beteiligungen zu prüfen und darzustellen.