Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 4. Oktober 2007

 

10.      Städtische Sparkasse Offenbach a. M.
hier: Zustimmung zur Bildung von Stammkapital

Antrag Magistratsvorlage Nr. 309/07 vom 19.09.2007, DS I (A) 206
Az: 000-0002-01/1041#1352/2007
Änderungsantrag SPD, B`90/Die Grünen und FDP vom 04.10.2007,
DS I (A) 206/1
Az: 000-0002-01/1041#1370/2007


Beschlusslage:

DS I (A) 206/1

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

Der Magistrat wird beauftragt, den vorgelegten Antrag zur Bildung von Stammkapital bei der Sparkasse Offenbach um die Darstellung der Chancen und Risiken zu ergänzen und hierbei auch mögliche Entscheidungsvarianten in ihren Auswirkungen darzulegen. Parallel dazu ist darzustellen, welche Anschlussmaßnahmen nach Bildung des Stammkapitals vorgesehen sind.


Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

DS I (A) 206/1
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

Der Magistrat wird beauftragt, den vorgelegten Antrag zur Bildung von Stammkapital bei der Sparkasse Offenbach um die Darstellung der Chancen und Risiken zu ergänzen und hierbei auch mögliche Entscheidungsvarianten in ihren Auswirkungen darzulegen. Parallel dazu ist darzustellen, welche Anschlussmaßnahmen nach Bildung des Stammkapitals vorgesehen sind.


DS I (A) 206
Durch Annahme der DS I (A) 206/1 entfällt die Abstimmung über die nachfolgende DS I (A) 206,
dieser Antrag wird durch Annahme von DS I (A) 206/1 an den Magistrat zurückverwiesen.

Die Stadtverordnetenversammlung möge

     dem unter der Bedingung der Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung zur
     Änderung der Satzung
der Stadt. Sparkasse Offenbach a. M. vom Verwaltungsrat
    der Stadt. Sparkasse Offenbach a. M. am 11.09.2007 getroffenen Beschluss,
    Stammkapital in Höhe von 18.001.000,- Euro, eingeteilt in 18.001
    Stammkapitalanteile, durch Teilumwandlung von der Sicherheitsrücklage zu
    bilden,

zustimmen.

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

Offenbach a. M., den 08.10.2007

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung