Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2006 - 2011


Drucksachen-Abteilung II (A) Ausgegeben am 11.03.2008

Eing. Dat. 06.03.2008

 

Nr. 141/48

 

Dez.: IV

 

 

Umgestaltung des Offenbacher Weihnachtsmarktes

hier: Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 10.05.2007, DS I (A) 141/1
dazu: Magistratsvorlage Nr. 058/08 vom 05.03.2008


Die Stadtverordnetenversammlung hat am 10.05.2007 folgenden Beschluss gefasst:

Der Magistrat wird beauftragt, der Stadtverordnetenversammlung bis Jahresende ein Konzept zur Zukunft des Offenbacher Weihnachtsmarktes vorzulegen.

Hierzu berichtet der Magistrat wie folgt:

 

1. Ausgangslage

Bis zum Jahr 1996 war die Stadt Offenbach selbst Ausrichterin des Offenbacher Weihnachtsmarktes. Da eine Festorganisation mit den städtischen Personalressourcen nicht mehr leistbar war, wurde die Ausrichtung des Weihnachtsmarktes mit Vertrag vom 26.09.1997 auf den Verein „Interessengemeinschaft Treffpunkt Offenbach e. V." übertragen. Mit Vertrag vom 10.09.2002 wurde die seither geltende Laufzeit des Vertrages auf weitere sieben Jahre verlängert. Dieser Vertrag kann bis zum 09.09.2008 mit einer einjährigen Frist gekündigt werden, so dass der Weihnachtsmarkt 2009 neu vergeben werden kann. Im Einverständnis aller Beteiligten schied die Interessengemeinschaft Treffpunkt Offenbach e. V. mit Vereinbarung vom 06.04.2006 aus dem bestehenden Vertrag aus. Vertragspartner der Stadt wurde die Firma „PRO OF GmbH".

Im Jahr 2004 war der Offenbacher Weihnachtsmarkt erstmals durch den so genannten „Bratwurstkrieg" mit einer negativen Presse belegt. Diese Auseinandersetzung gipfelte in mehreren Verfahren vor Gericht. Trotz der vertraglichen Vergabe des Weihnachtsmarktes richtete sich eine Klage auch gegen die Stadt Offenbach. Zwar obsiegte die Stadt beim Verwaltungsgericht und beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof, jedoch entstand ein Imageschaden für die Stadt. Im Jahr 2006 ging der „Glühweinkonflikt" durch die Presse und war ebenfalls Thema von gerichtlichen Auseinandersetzungen. Daneben wurde seit dem Jahr 2005 von verschiedenen Seiten wiederholt Kritik an der gestalterischen Ausführung des Offenbacher Weihnachtsmarktes geäußert.

2. Bereits ergriffene Maßnahmen

Die Kritik an der gestalterischen Umsetzung des Weihnachtsmarktes führte dazu, dass die städtische „AG Feste" den Auftrag erhielt, die seinerzeit im Magistratsbeschluss von 25.01.1995 (Vorlage 15/95) festgelegten Gestaltungs- und Qualitätsmerkmale für Feste in der Innenstadt zu überarbeiten. Diese neuen Kriterien wurden mit Beschluss des Magistrats vom 09.05.2007 in Kraft gesetzt (Vorlage 155/07). Neben den in diesem Beschluss festgelegten Rahmenkriterien enthält der Beschluss den Auftrag an die AG Feste, die Qualitätskriterien für die Praxis zu konkretisieren und fortzuschreiben. In Erfüllung dieses Auftrages führte die AG Feste u. a. eine Besichtigung des Hanauer Weihnachtsmarktes durch.

3. Weitere Handlungsschritte

Auf Vorschlag der AG Feste stellt der Magistrat die folgenden, weiteren Handlungsschritte für die Zukunft des Offenbacher Weihnachtsmarktes vor:

1.       Der Vertrag mit der derzeitigen Ausrichterin des Offenbacher Weihnachtsmarktes, der Pro OF GmbH, wird fristgerecht gekündigt (letzter Weihnachtsmarkt durch die Pro OF GmbH in 2008).

2.      Die Ausschreibung für den Offenbacher Weihnachtsmarkt wird, wie die der anderen Feste in der Fußgängerzone, im März 2008 in der örtlichen Presse und im Zentralorgan der Schaustellerei in Deutschland, dem „Komet", veröffentlicht. Die Vergabedauer soll drei bis fünf Jahre betragen.

3.      Im ersten Quartal des Jahres 2008 erarbeitet die AG Feste grundsätzliche Gestaltungs- und Qualitätskriterien, die für die zukünftigen Weihnachts-märkte verbindlich gelten.

4.      Um die Investitionsbereitschaft von potenziellen Veranstaltern zu erhöhen, sollen Investitionskosten in die Festfläche und das Umfeld auf die städtische Sondernutzungsgebühr angerechnet werden. Hierzu wird im Laufe des Jahres 2008 der Stadtverordnetenversammlung ein Änderungsantrag zur Sondernutzungssatzung vorgelegt.