Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2006 - 2011


Drucksachen-Abteilung II (A) Ausgegeben am 22.04.2008

Eing. Dat. 17.04.2008

 

Nr. 197/54

 

Dez.: I

 

 

 

 

Förderung des Fahrradverkehrs in Offenbach

hier: Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 30.08.2007, DS I (A) 197/2
dazu: Magistratsvorlage Nr. 098/08 vom 16.04.2008


Die Stadtverordnetenversammlung hat am 16.04.2008 folgenden Beschluss gefasst:

Der Magistrat wird beauftragt, in allen Straßen, in denen dies gefahrlos möglich ist, die Regel „Radfahren gegen den Einbahnstraßenverkehr in 30-km-Zonen“ umzusetzen und der Stadtverordnetenversammlung bis Ende Februar 2008 über Umfang und Fortschritt der Umsetzung zu berichten.

 

Hierzu wird folgender Zwischenbescheid erteilt:

 

Der Magistrat hat über das Amt für Stadtplanung und Baumanagement eine flächendeckende Prüfung von 107 Einbahnstraßen im Hinblick auf ihre Eignung für den Radverkehr in Gegenrichtung beauftragt. Geprüft wird die Eignung dieser Straßen hinsichtlich der Erfordernisse der STVO an die Freigabe für den Radverkehr (Regelbreiten, zulässige Geschwindigkeit, Netzzusammenhang).

 

Beauftragt ist ferner die Erstellung eines Maßnahmenkataloges und die Priorisierung der Maßnahmen. Wegen des nicht unerheblichen Aufwandes in der Grundlagenerhebung bitten wir um Verlängerung der Berichtsfrist bis Ende des zweiten Quartals 2008.