Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2006 - 2011


Drucksachen-Abteilung II (A) Ausgegeben am 16.01.2008

Eing. Dat. 21.12.2007

 

Nr. 228/44

 

Dez.: II (Amt 81)

 

 

 

Behindertengerechte Wahllokale
hier: Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 08.11.2007, DS I (A) 228
dazu: Magistratsvorlage Nr. 461/07 vom 19.12.2007


Die Stadtverordnetenversammlung hat am 08.11.2007 folgenden Beschluss gefasst:

Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten, mit welchen Maßnahmen er sicherzustellen gedenkt, dass behinderte Menschen in ihrem zuständigen Wahllokal ihre Stimme abgeben können.


Hierzu berichtet der Magistrat wie folgt:

 

In Offenbach haben derzeit 42 von 78 Wahllokalen einen barrierefreien Zugang. Wählerrinnen und Wähler mit Mobilitätseinschränkungen können anhand ihrer Wahlbenachrichtigungskarte erkennen, ob ihr Wahllokal einen barrierefreien Zugang hat. Auf der Benachrichtigungskarte ist ein entsprechendes Symbol abgedruckt. Die barrierefreien Wahllokale werden zudem in der amtlichen Wahlbekanntmachung und auf der Internetseite der Stadt Offenbach benannt. Falls das eigene Wahllokal nicht darunter fällt, können die Wählerinnen und Wähler beim Wahlamt einen Wahlschein beantragen, der die Stimmabgabe in einem beliebigen – barrierefreien – Wahllokal der Stadt ermöglicht.

 

Außerdem besteht die Möglichkeit, Briefwahl zu beantragen oder die Stimme direkt im Wahlamt abzugeben; dies ist sechs Wochen vor der Wahl (ab 17. Dez. 2007) im
Bürgerbüro möglich. Das Bürgerbüro ist barrierefrei zu erreichen.

 

Es ist geplant die Barrierefreiheit der Wahllokale weiter auszubauen. So wird bei den geplanten Neubauten oder Renovierungsmaßnahmen von Schulen, die als Wahllokale dienen können, auf barrierefreie Zugänge Wert gelegt.

 

 

 

Für sehbehinderte und blinde Wahlberechtigte bietet der Blinden- und Sehbehindertenbund Hessen eine Universalschablone an, welche für diesen Personenkreis die Stimmabgabe ohne fremde Unterstützung ermöglicht. Sie kann in allen hessischen Wahlkreisen verwendet werden. Die Schablone wird aus einem Karton bestehen, in dem die für das Ankreuzen vorgesehenen Kreise ausgestanzt sind. Zu jedem Kreis wird es eine erhabene  und damit ertastbare laufende Nummer geben. Diese entspricht der Nummerierung auf dem amtlichen Stimmzettel. Die Nummer wird zusätzlich in Braille-Schrift angebracht. Dazu bekommen die Wählerinnen/Wähler eine Hörkassette, die sämtliche Stimmzettelinformationen enthält. Die Schablonen werden am oberen Ende einen Anschlagfalz erhalten, so dass diese in die für diese Zwecke vorgesehene Stimmzettellochung, am oberen linken Rand, angelegt werden können.