Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2006 - 2011


Drucksachen-Abteilung II (A) Ausgegeben am 11.03.2008

Eing. Dat. 06.03.2008

 

Nr. 246/47

 

Dez.: IV

 

 

Annahme aller Abfallarten beim ESO Wertstoffhof

hier: Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 06.12.2007, DS I (A) 246

 

und DS I (A) 246/1
dazu: Magistratsvorlage Nr. 056/08 vom 05.03.2008


Die Stadtverordnetenversammlung hat am 06.12.2007 folgenden Beschluss gefasst:

Der Magistrat wird aufgefordert, in Zusammenarbeit mit dem ESO zu prüfen, ob Beschränkungen bei der Annahme bestimmter Abfallarten beim ESO Wertstoffhof aufgehoben werden können und zur Finanzierung des Mehraufwandes vom Verbraucher eine Gebühr für entsprechende Abfallarten eingezogen werden kann.

Der Magistrat hat der Stadtverordnetenversammlung über das Ergebnis der vorgenannten Prüfung unverzüglich zu berichten.

Weiter wird der Magistrat beauftragt, zu prüfen und zu berichten,

    - ob die aktuelle Betriebsgenehmigung des ESO-Wertstoffhofes ausreicht, um
      verunreinigte Altmetalle, verunreinigten oder nicht recycelbaren Bauschutt, große
      Sperrmüllteile, Styropor-Chips, belastete Materialien und Sonderabfälle
      anzunehmen;

    - welche Kosten mit der Erteilung einer erweiterten bzw. neuen
      Betriebsgenehmigung verbunden sind;

    - sowie, welche Kosten voraussichtlich mit der abschließenden und
      umweltfreundlichen Entsorgung der vorgenannten Abfallfraktionen entstehen.“


Hierzu berichtet der Magistrat wie folgt:

 

1.   Besteht die Möglichkeit der Aufhebung von Beschränkungen bei der Annahme bestimmter Abfallarten beim ESO Wertstoffhof und kann zur Finanzierung des Mehraufwands vom Verbraucher eine Gebühr für entsprechende Abfallarten eingezogen werden?

Die derzeitige Genehmigung des Wertstoffhofs erlaubt die Annahme von maximal 40.000 t Abfällen pro Jahr. Diese Menge wurde in 2007 vollständig ausgenutzt. Da im
2. Halbjahr 2007 die
ESO Sortier- und Umschlaghalle in der Daimlerstraße ihren Betrieb aufgenommen hat, konnten durch Mengenverlagerungen Potenzial für die Erweiterung des Annahmekatalogs des Wertstoffhofs geschaffen werden. Gleichzeitig mit Inbetriebnahme der Sortierhalle ist der zuständigen Genehmigungsbehörde, dem Regierungspräsidium Darmstadt, eine Anzeige in Sachen Erweiterung des Annahmekatalogs des Wertstoffhofes vorgelegt worden. Dieser erweiterte Annahmekatalog ist mittlerweile genehmigt, so dass z.B. Dämmaterialien, Asbest, Bitumen und andere überwachungsbedürftige Abfälle angenommen werden dürfen (s. hierzu die Auflistung in der Anlage). Eine nochmalige, weitergehende Ausweitung der Genehmigung im Rahmen des Anzeigeverfahrens ist nunmehr aber nicht möglich. Zukünftige Erweiterungen sind nur über ein vollständiges Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-lmmissionsschutzgesetz (BlmSchG) möglich.

Zur Finanzierung des Mehraufwands, durch Aufhebung der Beschränkungen bei der Annahme von Abfallarten, kann vom Verbraucher eine Gebühr erhoben werden.

2.   Aktuelle Betriebsgenehmigung des ESO-Wertstoffhofes: Reicht diese aus, um verunreinigte Altmetalle, verunreinigten oder nicht recycelbaren Bauschutt, große Sperrmüllteile, Styropor- Chips, belastete Materialien und Sonderabfälle anzunehmen?

Die aktuelle Genehmigung nach BlmSchG des Wertstoffhofs reicht nicht aus, um verunreinigte Altmetalle, wenn diese Verunreinigung z.B. durch einen Schutzanstrich verursacht ist, anzunehmen. Verunreinigter Bauschutt kann bis zur Spezifikation Z2 angenommen werden. Bei dieser Z-Klassifikation, gem. LAGA (Länderarbeitsgemeinschaft Abfall), handelt es sich um einen Zuordnungswert für eine mögliche Verwertung mineralischer Abfälle, bei der von ZO bis Z2 eine Verwertung erlaubt ist, ab einer Zuordnung oberhalb Z2 eine Deponierung erfolgen muss. Verunreinigter Bauschutt oberhalb der Z2 Spezifikation darf auf dem Wertstoffhof nicht angenommen werden, in einem solchen Fall verweisen wir auf die Annahme bei der Deponie Wicker und die Notwendigkeit einer Beprobung (Analyse). Die Annahme von großen Sperrmüllteilen sowie Styropor-Chips ist möglich. Es besteht hier die Möglichkeit, dass die Annahme von großen Sperrmüllteilen in wenigen Ausnahmefällen in der Sortierhalle, Daimlerstraße, stattfindet. Allerdings wird die Annahme auf dem Wertstoffhof als geeigneter angesehen. Zu berücksichtigen ist zudem, dass an Samstagen die Sortierhalle nicht besetzt ist. Grundsätzlich sind die Regelungen der Benutzungsordnung des Wertstoffhofs zu beachten. Eine Aussage zur Annahme von belasteten Materialien und Sonderabfällen, i.S. von Gefahrstoffen, ist pauschal nicht möglich, da im Rahmen einer Anlagengenehmigung jede Abfallschlüsselnummer separat genehmigt wird. So ist die Annahme von belastetem Holz derzeit bereits möglich und erlaubt. Zur Annahme von Sonderabfällen wird auf die mobile Sonderabfallkleinmengensammlung verwiesen, durch die eine umfassende Annahme bereits gewährleistet ist. Geplant ist jedoch, dass entweder die Sonderabfallkleinmengensammlung zusätzlich an Samstagen auf dem Wertstoffhof angeboten wird oder dass, evtl. ebenfalls auf dem Wertstoffhof, ein modular aufgebautes Annahmesystem in Containerbauweise errichtet wird.

 

3.   Welche Kosten entstehen für die Erteilung einer erweiterten bzw. neuen Betriebsgenehmigung des Wertstoffhofs?

Eine Änderung / Erweiterung der Genehmigung des Wertstoffhofs nach BlmSchG ist mit Kosten in Höhe von ca. 20.000 Euro für das reine Genehmigungsverfahren verbunden. Je nach Genehmigungsbeantragung handelt es sich um ein Verfahren mit Bürgerbeteiligung. Folgekosten, die sich aus einem Genehmigungsverfahren ergeben, hängen stark von den Auflagen der Genehmigungsbehörde ab. Hierbei sind die Kosten kaum kalkulierbar und können im Nachgang noch steigen. So musste z.B. der ESO Eigenbetrieb für die E-Schrottübernahmestelle auf dem Wertstoffhof eine Überdachung bauen, eine Bodenversiegelung vornehmen und zusätzlich weitreichende Dokumentationen zusätzlich gegenüber dem Regierungspräsidium fertigen.

4.   Wie hoch sind voraussichtlich die Kosten für eine abschließende und umweltfreundliche Entsorgung der vorgenannten Abfallfraktionen?

Die Kosten für eine Abfallentsorgung bzw. eines -recyclings sind grundsätzlich von der Art und der Menge des zu entsorgenden Abfalls abhängig. Darüber hinaus ist der Preis für eine Entsorgung oder für ein Recycling teilweise großen Marktschwankungen unterworfen. Eine pauschale Antwort auf diese Frage ist somit leider nicht möglich.

Anlage