Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 6. März 2008

 

 

9.         Stadtumbau in Hessen:
hier: Integriertes Handlungskonzept für das Stadtumbaugebiet "ehemaliges
MAN-Roland-Werk" in der Christian-Pleß-Straße;
hier: Grundsatzbeschluss

Antrag Magistratsvorlage Nr. 041/08 vom 20.02.2008, DS I (A) 287
Az: 000-0002-01/1152#1488/2008
Änderungsantrag DIE LINKE. vom 06.03.2008, DS I (A) 287/1
Az: 000-0002-01/1152#1497/2008


Beschlusslage:

DS I (A) 287

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt wie folgt:

1. Das ehemalige MAN-Roland-Werksgelände in der südlichen Innenstadt ein-
    schließlich der Verkehrsflächen von Christian-Pleß-, Gustav-Adolf- und
    Senefelderstraße im Abschnitt Starkenburg-/Friedrichsring bis Marienstraße
    sowie der Bahnunterführung Senefelder-/Groß-Hasenbach-Straße wird als
    Stadtumbaugebiet gemäß § 171 b BauGB beschlossen und erhält den
    Arbeitstitel „Umstrukturierung des ehemaligen MAN-Roland-Werks 1“.

    Damit wird Punkt 1 des Grundsatzbeschlusses der Stadtverordneten-
    versammlung vom 30.08.2007 (DS I (A) 190) bzgl. Geltungsbereich des
    Stadtumbaugebietes „Senefelderquartier“ gemäß § 171 b BauGB
    aufgehoben.

    Die exakte Umgrenzung des Geltungsbereiches ist in Anlage 1 zu diesem
    Beschluss („Lageplan“) parzellenscharf dargestellt.

2. Die aus dem Integrierten Handlungskonzept abgeleiteten Entwicklungsziele
    für das Stadtumbaugebiet „Umstrukturierung des ehemaligen MAN-Roland-
    Werks 1“ sind in Anlagen 2 und 3 zu diesem Beschluss erläutert und in eine
    mittelfristige Investitionsplanung strukturiert.

    Die erforderlichen Mittel zur Umsetzung der Maßnahmen im 10-jährigen
    Förderzeitraum werden auf ca. 15 Mio €, davon voraussichtlich rd. 10 Mio €
    förderfähige Kosten veranschlagt. Der städtische Eigenanteil wird (nach
    Abzug der Erschließungsbeiträge) damit auf insgesamt rd. 6,5 Mio €
    geschätzt. Dies ist in der mittelfristigen Finanzplanung der Stadt Offenbach
    a. M. durch die Einstellung von Haushaltsmitteln zu berücksichtigen.

    Für die Einzelmaßnahmen ist jeweils ein Beschluss der Stadtverordnetenver-
    sammlung einzuholen.

Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

DS I (A) 287/1

Die Stv.-Versammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:

Im Ursprungsantrag wird Punkt zwei ersetzt durch:

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt die in Anlage 2 dargestellten Entwicklungsziele für das Stadtumbaugebiet „Umstrukturierung des ehemaligen MAN-Roalnd-Werks 1“zur Kenntnis, ebenfalls die in Anlage 3 aufgeführten Plankosten. Aus dieser Kostenaufstellung ergibt sich, dass die erforderlichen Mittel zur Umsetzung der Maßnahmen im 10-jährigen Förderzeitraum auf ca. 15 Mio € veranschlagt werden. Davon sind voraussichtlich rd. 10 Mio € förderfähig. Der städtische Eigenanteil wird (nach Abzug der Erschließungsbeiträge) damit auf insgesamt rd. 6,5 Mio € geschätzt.

DS I (A) 287

Herr Stv. Schultheiß (DIE LINKE.) beantragt getrennte Abstimmung der Punkte 1 und 2.

DS I (A) 287 Punkt 1

Die Stv.-Versammlung beschließt einstimmig wie folgt:

 

1. Das ehemalige MAN-Roland-Werksgelände in der südlichen Innenstadt ein-
    schließlich der Verkehrsflächen von Christian-Pleß-, Gustav-Adolf- und
    Senefelderstraße im Abschnitt Starkenburg-/Friedrichsring bis Marienstraße
    sowie der Bahnunterführung Senefelder-/Groß-Hasenbach-Straße wird als
    Stadtumbaugebiet gemäß § 171 b BauGB beschlossen und erhält den
    Arbeitstitel „Umstrukturierung des ehemaligen MAN-Roland-Werks 1“.

    Damit wird Punkt 1 des Grundsatzbeschlusses der Stadtverordneten-
    versammlung vom 30.08.2007 (DS I (A) 190) bzgl. Geltungsbereich des
    Stadtumbaugebietes „Senefelderquartier“ gemäß § 171 b BauGB
    aufgehoben.

    Die exakte Umgrenzung des Geltungsbereiches ist in Anlage 1 zu diesem
    Beschluss („Lageplan“) parzellenscharf dargestellt.

DS I (A) 287 Punkt 2

Die Stv.-Versammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

2. Die aus dem Integrierten Handlungskonzept abgeleiteten Entwicklungsziele
    für das Stadtumbaugebiet „Umstrukturierung des ehemaligen MAN-Roland-
    Werks 1“ sind in Anlagen 2 und 3 zu diesem Beschluss erläutert und in eine
    mittelfristige Investitionsplanung strukturiert.

    Die erforderlichen Mittel zur Umsetzung der Maßnahmen im 10-jährigen
    Förderzeitraum werden auf ca. 15 Mio €, davon voraussichtlich rd. 10 Mio €
    förderfähige Kosten veranschlagt. Der städtische Eigenanteil wird (nach
    Abzug der Erschließungsbeiträge) damit auf insgesamt rd. 6,5 Mio €
    geschätzt. Dies ist in der mittelfristigen Finanzplanung der Stadt Offenbach
    a. M. durch die Einstellung von Haushaltsmitteln zu berücksichtigen.

    Für die Einzelmaßnahmen ist jeweils ein Beschluss der Stadtverordnetenver-
    sammlung einzuholen.

Die Anlagen sind Bestandteil des Originalprotokolls.

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

Offenbach a. M., den 07.03.2008

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung