Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2006 - 2011


Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 03.03.2008

Eing. Dat. 03.03.2008

 

 

Nr. 285/1

 

 

 

 

Offenbach als Wohnstandort für Studenten aktiv bewerben
Ergänzungsantrag CDU vom 03.03.2008, DS I (A) 285/1


Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Ursprungsvorlage wird wie nachstehend geändert bzw. ergänzt:

Satz 1 erhält folgenden Wortlaut: „...die zum Ziel haben, Offenbach als Wohnstandort für Studierende, Auszubildende und Meisterschüler bekannter zu machen, damit verstärkt dieser Personenkreis …“

Satz 2 erhält folgenden Wortlaut: „…, dass dieser Personenkreis auch seinen Erstwohnsitz in Offenbach anmeldet.“

„Weiter wird der Magistrat beauftragt, die Kosten der vorgenannten Aktionen aufzuzeigen und deren Finanzierung darzulegen.

Der Magistrat erhält weiter den Auftrag, zu prüfen und zu berichten, inwieweit sich die vorgenannten Aktionen mit einer möglichen Verlegung des Standortes der Hochschule für Gestaltung in das Offenbacher Hafengebiet verbinden lassen.“


Begründung:

 

Der Ursprungsantrag ist gut gemeint, greift jedoch nicht weit genug. Die Werbung sollte sich nicht nur auf Studenten beschränken, sondern auch Auszubildende und Meisterschüler mit einschließen. Auszubildende und Meisterschüler verfügen über eigenes steuerpflichtiges Einkommen, so dass sich deren Erstwohnsitz in Offenbach positiv auf die Einkommensteuerumlage auswirkt. Im Übrigen zahlen später berufstätige Gesellen oder Handwerksmeister ebenfalls Einkommenssteuer.

 

Studenten zahlen dagegen während ihres Studiums im Allgemeinen keine Einkommensteuer, so dass sie als neue Einwohner mit Erstwohnsitz Offenbach den Anteil Offenbachs an der Einkommensteuerumlage nicht automatisch erhöhen.

 

Die benannten „Aktionen“ und „Kampagnen“ werden darüber hinaus sicherlich nicht kostenlos durchzuführen sein. Im Hinblick auf die Haushaltssituation ist daher der Magistrat zu beauftragen, zu berichten, welche Kosten hierdurch entstehen und wie diese gedeckt werden.

 

Eine enge Zusammenarbeit mit der stadteigenen Wohnungsbaugesellschaft erscheint der antragstellenden Fraktion selbstverständlich.

 

Bei der Neugestaltung des Hafengebietes steht seit längerer Zeit in der Diskussion, den Standort der HfG auf die Hafeninsel zu verlegen. Die antragstellende Fraktion begrüßt diese Überlegungen. Nachdem durch Beschluss der Stadtverordnetenversammlung Baurecht geschaffen wurde, tritt die Realisierung der Hafenbebauung nunmehr in die entscheidende Phase. Daher ist der Magistrat gefordert, im Zuge der Umsetzung dieser Initiativen diese Alternative mit zu prüfen und zu bewerten.

 

Da Oberbürgermeister Schneider zwischenzeitlich zum Aufsichtsratsvorsitzenden der Standortmarketinggesellschaft Frankfurt/RheinMain GmbH gewählt wurde, dürften diese Prüfungen für den Magistrat in entsprechender Kooperation eine schnell erfüllbare Aufgabe darstellen.