Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 6. März 2008

 

 

5.         Gewaltphänomene an Offenbachs Schulen
Antrag DIE LINKE. vom 19.02.2008, DS I (A) 283
Az: 000-0002-01/1148#1484/2008
Änderungsantrag SPD, B’90/Die Grünen und FDP vom 06.03.2008,
DS l (A) 283/1
Az: 000-0002-01/1148#1496/2008


Beschlusslage:

DS I (A) 283/1

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen und zu berichten:

1. welche bisherigen Schritte zur Gewaltprävention und zur Bekämpfung von
    Gewalt an Schulen seitens des Magistrats zur Unterstützung der Schulen
    unternommen wurden,

2. ob und ggf. welche zusätzlichen Maßnahmen der Magistrat und die
    Offenbacher Schulen für notwendig halten, um Gewalt an Offenbacher
    Schulen wirksam entgegenzutreten.

Der Magistrat wird gebeten, im Ausschuss Kultur, Schule, Sport die bisherigen Maßnahmen vorzustellen.


Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

DS I (A) 283/1

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen und zu berichten:

1. welche bisherigen Schritte zur Gewaltprävention und zur Bekämpfung von
    Gewalt an Schulen seitens des Magistrats zur Unterstützung der Schulen
    unternommen wurden,

2. ob und ggf. welche zusätzlichen Maßnahmen der Magistrat und die
    Offenbacher Schulen für notwendig halten, um Gewalt an Offenbacher
    Schulen wirksam entgegenzutreten.

Der Magistrat wird gebeten, im Ausschuss Kultur, Schule, Sport die bisherigen Maßnahmen vorzustellen.






DS I (A) 283

Durch Annahme der DS I (A) 283/1 entfällt die Abstimmung über die nachfolgende DS I (A) 283

Der Magistrat prüft und berichtet über die Einrichtung von Personalstellen (Sozialarbeiter, Sozialpädagogen, Psychologen) an solchen Schulen, in denen präventive und eingreifende Maßnahmen wegen zunehmender Gewalt seitens der Schulgemeinde notwendig geworden sind.


 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 07.03.2008

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung