Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2006 - 2011


Drucksachen-Abteilung II (A) Ausgegeben am 08.07.2008

Eing. Dat. 03.07.2008

 

Nr. 294/62

 

 

 

 

Bedeutung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu den
Arbeitsgemeinschaften (ARGEn) gemäß § 44b SGB II vom 20.12.2007
hier: Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 17.04.2008, DS I (A) 294
dazu: Magistratsvorlage Nr. 228/08 (Dez. II) vom 03.07.2008


Die Stadtverordnetenversammlung hat am 17.04.2008 folgenden Beschluss gefasst:

1. Die Stadtverordnetenversammlung setzt sich beim hessischen und beim
    deutschen Städtetag sowie bei der Landes- und Bundesregierung für eine
    tragfähige Zukunft für die Umsetzung des SGB II und der kommunalen
    Beschäftigungsförderung ein.

2. Erster Ansatzpunkt muss es sein, nicht übereilt die getrennte
    Aufgabenwahrnehmung zwischen Kommunaler Trägerschaft und
    Bundesanstalt für Arbeit anzustreben, sondern die verfügbare Zeit bis zum
    31.12.2010 dafür zu nutzen, nach einer breiten fachpolitischen Debatte eine
    tragfähige Lösung zu finden.

3. Die Rückabwicklung der ARGEn in das Modell der „Kooperativen Jobcenter“
    unter Regie und Verantwortung der Bundesagentur für Arbeit ist keine
    erstrebenswerte Lösung.

4. Der Magistrat wird beauftragt, sich bei allen relevanten Institutionen in
    diesem Sinne einzusetzen.


Hierzu berichtet der Magistrat wie folgt:

 

Die Beschlusslage in o.g. Angelegenheit spiegelt die Auffassung des Magistrates wider und geht in die Beratungen der entsprechenden Gremien (Haupt- bzw. Sozial-ausschüsse) beim Hessischen und Deutschen Städtetag ein. Darüber hinaus hat der Magistrat den Stadtverordnetenbeschluss zur Kennntisnahme an Herrn Bundes-arbeitsminister Olaf Scholz gesendet. Die Antwort des Ministeriums liegt diesem Schreiben als Anlage zur Kenntnisnahme bei.

 

Anlage