Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2006 - 2011


Drucksachen-Abteilung II (A) Ausgegeben am 14.08.2008

Eing. Dat. 23.07.2008

 

 

Nr. 295/65

 

 

 

Auswirkungen der Video-Überwachung auf die Kriminalitätsbelastung in Offenbach
hier: Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 17.04.2008, DS I (A) 295
dazu: Magistratsvorlage Nr. 244/08 (Dez.: IV) vom 23.07.2008


Die Stadtverordnetenversammlung hat am 17.04.2008 folgenden Beschluss gefasst::

Der Magistrat wird gebeten zu berichten, welche Auswirkungen der Einsatz von Video-Überwachungsanlagen in Offenbach sowohl für die betroffenen öffentlichen Straßen und Plätze als auch bezüglich der Belastungen durch Kriminalität im öffentlichen Bereich hatte.


Hierzu berichtet der Magistrat wie folgt:

Die Verfolgung und Ahndung von Straftaten liegt in der Zuständigkeit der Polizei, so dass der Magistrat zur Beantwortung der Anfrage das Polizeipräsidium Südosthessen um eine Einschätzung gebeten hat. Die zwischenzeitlich erfolgte Antwort wird hier wörtlich zitiert:

Zitat Anfang

Sehr geehrter Herr Weiß,

die Auswirkungen der Video-Überwachungsanlage „Offenbach Marktplatz“[1] auf die Kriminalitätslage werden von meiner Behörde seit Errichtung im Oktober 2004 stetig beobachtet und ausgewertet.

Für eine aussagekräftige Bewertung werden ausschließlich die Fallzahlen[2] der Straßenkriminalität, darunter Raubdelikte, Diebstähle in/aus Kiosken, Diebstahl in/aus Schaufenstern, Diebstahl an sowie in/aus KFZ, Krädern [Krafträdern] und Fahrrädern, Sachbeschädigungen, Körperverletzung usw. auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen sowie Verstöße gegen das BtMG [Betäubungsmittelgesetz] zu Grunde gelegt.

In diese Auswertungen wird auch die im September 2007 durch die Stadt Offenbach eingerichtete Video-Überwachungsanlage „Hermann-Steinhäuser-Str.“[3] mit eingezogen. Aufgrund der fehlenden Vergleichswerte für diesen Bereich beziehen sich die nachfolgenden Fallzahlen allerdings lediglich auf den kameraüberwachten Bereich „Marktplatz“, der folgende Bereiche beinhaltet:

   
è   Berliner Str. 1-124
   
è   Offenbach-Marktplatz
   
è   Offenbach-Salzgässchen
   
è   Schlossstr. 1-19
   
è   Marktplatz-S-Bahn-Station
   
è   Berliner Str. 77 PH-Tiefgarage

Fallzahlenvergleich der Jahre 2004 bis 2007

In der nachfolgenden Tabelle werden zuerst die Fallzahlen der ausgewählten Deliktsbereiche „Straßenkriminalität“ für den videoüberwachten Bereich Marktplatz aufgeführt. Danach erfolgt eine Übersicht der entsprechenden Fallzahlen für die angrenzenden nicht videoüberwachten Bereiche.



„Straßenkriminalität“

2004

2005

2006

2007

Bereich Marktplatz

325

274

246

242

angrenzende Bereiche (nicht Video überwacht)

Innenstadt

2

4

2

2

Büsingpark

79

66

79

58

Schloss

38

22

22

26

Ziegelstraße

57

74

69

59

Mainpark

84

91

112

84

Wilhelmsplatz

87

121

92

91

Summe angrenzenden B.

Gesamtsumme

347

672

378

652

376

622

320

562



Die Übersicht zeigt auf, dass es im videoüberwachten Bereich „Marktplatz“ seit 2004 zu einem kontinuierlichen Fallzahlenrückgang kam.

Trotz des bereits in den vergangenen Jahren festgestellten Effektes, dass sich jugendliches Problemklientel nunmehr statt im Bereich des Marktplatzes vermehrt in angrenzenden Seitenstraßen sowie in Lokalen, die an die Innenstadt angrenzen, aufhalten, kam es in diesen „nicht videoüberwachten Bereichen“ lediglich von 2004 auf 2005 zu einer Fallzahlensteigerung. Seit 2005 ist jedoch auch dort ein Fallzahlenrückgang festzustellen.




Bereich „Hermann-Steinhäuser-Straße“

Einer zeitweiligen Häufung von relevanten Vorfällen im an den Marktplatz angrenzenden Bereich Karlstraße / Hermann-Steinhäuser-Str. wurde durch vermehrte Kontrolltätigkeit entgegengewirkt. Die im September 2007 durch die Stadt Offenbach im Bereich Karlstraße / Hermann-Steinhäuser-Str. installierte Videoüberwachungsanlage (eine Kamera) [4]trug nach Angaben des zuständigen Reviers ebenfalls zu einer Beruhigung in diesem Gebiet bei.

Fazit

Aus polizeilicher Sicht trug die Errichtung der Video-Überwachungsanlagen sowohl im Bereich „Marktplatz“ als auch für das Umfeld der „Hermann-Steinhäuser-Str.“ wesentlich zu einer Beruhigung dieser Gebiete bei. Die Verdrängung – insbesondere von jugendlichen Problemklientel – führte dabei nicht zu einem Kriminalitätsanstieg in den angrenzenden Bereichen.

Die Errichtung der Video-Überwachungsanlagen in Offenbach hat sich somit aus hiesiger Sicht bewährt. Dennoch ist ergänzend anzumerken, dass diese lediglich flankierenden Maßnahmen darstellen und nicht sonstige präventive und repressive Maßnahmen der Polizei oder der städtischen Einrichtungen ersetzen können.

Mit freundlichen Grüßen
Bernhardt
(Polizeipräsident)


Zitat Ende

Auch aus der Sicht des Offenbacher Ordnungsamtes sind seit der Anbringung der Kamera in der Hermann-Steinhäuser-Straße die negativen Erscheinungen wie Lärmbelästigungen bis spät in die Nacht, große Menschenansammlungen mit teils bedrohlichem Charakter im Bereich der Kreuzung Karlstraße und Hermann-Steinhäuser-Straße und auch illegale Müllablagerungen deutlich zurückgegangen.

Derzeit sind keine neuen, vergleichbaren Problempunkte in der Stadt feststellbar.



[1] Einrichtung nach § 14 (3) HSOG

[2] Zu Grunde gelegt wurden Fallzahlen der Eingangserfassung. Diese sind nicht mit
   PKS-Daten [Polizeiliche Kriminalitäts Statistik-Daten] vergleichbar.

[3] Einrichtung nach § 14 (4) HSOG

[4] 4 Aufzeichnungsanlagen wurden in der Stadtwache (OA Offenbach), bei der
   Leitstelle des PP SOH und dem 1. Polizeirevier Offenbach eingerichtet