Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2006 - 2011


Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 21.05.2008

Eing. Dat. 21.05.2008

 

Nr. 303/1

 

 

 

 

 

 

 

Neugestaltung des Ostendplatzes
Änderungsantrag CDU vom 21.05.2008, DS I (A) 303/1


Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

1.
Absatz 1 des Ursprungsantrages, letzter Satz, erhält folgenden Wortlaut:
„Das EVO-Grundstück wird nicht bebaut“.

2.
Nachstehender Wortlaut wird als Absatz 3 angefügt:

„Der Abriss des Gebäudes in der Buswendeschleife am Ostendplatz erfolgt erst, wenn unmittelbar danach eine Neuerrichtung erfolgt“.


Begründung:

 

Es ist vorab konkret festzulegen, dass das EVO-Grundstück nicht bebaut wird.

 

Die Neugestaltung des Ostendplatzes soll in einem Zuge erfolgen. Mit dem vorliegenden Änderungsantrag soll sichergestellt werden, dass die Umbauarbeiten des Ostendplatzes nicht in mehreren Etappen, wie z.B. Abriss bestehender Gebäude und Einrichtungen, entstehendes Brachland und langes Warten auf Neuerrichtung erfolgen. Eine lange und ungeklärte Bauphase mit Unterbrechungen soll vermieden werden. Bis zur endgültigen Festlegung der konkreten Gestaltungspläne soll daher der bauliche Status quo erhalten bleiben.