Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2006 - 2011
Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 02.06.2008
Eing. Dat. 02.06.2008
Nr. 308
Einrichtung von Solarkraftwerken
Antrag CDU vom 02.06.2008. DS I (A) 308
Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:
Der Magistrat wird beauftragt,
1. zu prüfen und berichten, ob die Einrichtung von Solarkraftwerken auf Flächen, die
für anderweitige Nutzung zeitnah nicht ausgewiesen werden können, ökonomisch
und ökologisch sinnvoll dargestellt werden kann;
2. hierbei ist ggfls. unter Einbeziehung der Rhein-Main-Nachsorge GmbH zu
ermitteln, ob sich die Errichtung eines oder mehrerer solcher Kraftwerke
beispielsweise auf ehemaligen Abfalldeponien auch im Hinblick auf eine
Kreditfinanzierung tragen kann. Förderungsmöglichkeiten sind hierbei zu
berücksichtigen;
3. ebenso sind in die Prüfung bereits ausgeführte Maßnahmen anderer Gemeinden
mit einzubeziehen;
4. eine Beschlussvorlage zur Errichtung von Solarkraftwerken ist bei positiver
Beurteilung der Stadtverordnetenversammlung als Projektvorlage zu unterbreiten.
Begründung:
Die hessische Gemeinde Taunusstein konnte kürzlich die Errichtung eines Solarkraftwerkes auf einer ehemaligen Mülldeponie beschließen.
Dem sind positiv beschiedene Prüfungen vorangegangen, welche belegen, dass diese Anlage aus ökonomischer und ökologischer Sicht sinnvoll und finanzierbar ist.
Die Stadt Offenbach verfügt ebenfalls über Deponien und brachliegende Flächen. Ob diese gemäß Schattierung und Anforderung an, zwar geringe, doch vorhandene Tragfähigkeit des Grundes ähnlich der Fläche in Taunusstein genügen, wäre Gegenstand einer solchen Prüfung.
Da die finanzielle Lage der Stadt Investitionen nur auf Kreditmarktmitteln gründen kann, muss eine Machbarkeitsprüfung für eine auf lange Sicht rentable Anlage auch Finanzierungskosten einbeziehen. Dies soll allerdings nicht nur auf kurz- oder mittelfristiger Sicht basieren, sondern auch auf langfristige Nutzung ausgerichtet werden. Die antragstellende Fraktion sieht hier den Zeitraum von mindestens 20 Jahren.
Da, besonders wegen der aktuellen Energiepreisentwicklung, solche Maßnahmen eine langfristige Wirkung zeigen, erscheint, auch aufgrund von verstärktem ökologischen Bewusstseins, eine Durchführung bei kostenneutraler Darstellung möglich.