Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2006 - 2011


Drucksachen-Abteilung II (A) Ausgegeben am 13.11.2008

Eing. Dat. 06.11.2008

 

Nr. 308/72

 

 

Dez.: II

 

 

Einrichtung von Solarkraftwerken
hier: Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 19.06.2008, DS I (A) 308
dazu: Magistratsvorlage Nr. 391/08 vom 05.11.2008


Die Stadtverordnetenversammlung hat am 19.06.2008 folgenden Beschluss gefasst:

Der Magistrat wird beauftragt,

1.) zu prüfen und berichten, ob die Einrichtung von Solarkraftwerken auf Flächen, die für anderweitige Nutzung zeitnah nicht ausgewiesen werden können, ökonomisch und ökologisch sinnvoll dargestellt werden kann;

 

2.) hierbei ist ggfls. unter Einbeziehung der Rhein-Main-Nachsorge GmbH zu ermitteln, ob sich die Errichtung eines oder mehrere solcher Kraftwerke beispielsweise auf ehemaligen Abfalldeponien auch im Hinblick auf eine Kreditfinanzierung tragen kann. Förderungsmöglichkeiten sind hierbei zu berücksichtigen;

 

3.) ebenso sind in die Prüfung bereits ausgeführte Maßnahmen anderer Gemeinden mit einzubeziehen.

 

 

Der Magistrat berichtet hierzu wie folgt:

 

Für die Prüfung wird – im Kontext der o.g. Fragestellungen –  davon ausgegangen, dass die Begrifflichkeit „Solarkraftwerke“ im weiteren Sinn gemeint ist und sogenannte „Photovoltaik-Freiflächenanlagen“ Gegenstand des Prüfauftrages sind.

 

In die nachfolgende Antwort sind Erfahrungen aus den Kommunen Flörsheim (Deponie Wicker) und Landkreis Göttingen (Deponie Deiderode – noch nicht gebaut, Inbetriebnahme noch in 2008 vorgesehen) eingeflossen.

 

Die Anlage auf der Deponie Wicker verursachte Gesamtinvestitionskosten von ca.
2 Mio. EURO (inkl. Baunebenkosten und Genehmigungsgebühren). In Deiderode werden sich die Kosten in einer Größenordnung von ca. 2,2 Mio. EURO bewegen.

Die Jahresleistung beträgt in Wicker ca. 400.000 kWh (Inbetriebnahme 2005 = 43,42 Cent pro kW/h = ca. 173.700 € Jahreseinnahme) und in Deiderode ca. 550.000 kWh (Inbetriebnahme in 2008 = 35,49 Cent pro kW/h = ca. 195.200 € Jahreseinnahme).

Für beide Anlagen wird für einen ökonomischen Betrieb ein Flächenverbrauch von mindestens 2 ha genannt.

Hinsichtlich der Nutzung der Deponie Grix zur Erzeugung erneuerbarer Energien führt die Rhein-Main-Nachsorge GmbH folgendes aus:

Voraussetzung für die Errichtung einer entsprechenden Anlage ist in jedem Einzelfall eine Prüfung der baulichen, deponiespezifischen, statischen und rechtlichen Betrachtungen. Eine derartige Vorprüfung zum Betrieb einer Photovoltaik-Freiflächenanlage sowie einer Windkraftanlage wird derzeit durchgeführt; das Ergebnis liegt nach Aussage der Betreibergesellschaft noch in diesem Jahr vor.

 

Inwieweit Offenbach über weitere Flächen verfügt, auf denen sich im Sinne des Prüf- und Berichtsauftrages Solarkraftanlagen ökonomisch darstellen lassen, kann nur im Rahmen einer vertiefenden Machbarkeitsstudie ermittelt werden, in der potenzielle Grundstücke einer detaillierten Prüfung und Bewertung zugeführt werden. Vorab kann jedoch festgestellt werden, dass sich neben der Deponie Grix keine weiteren im Antragssinn nutzbaren Freiflächen in der oben dargestellten Größenordnung auf Offenbacher Stadtgebiet befinden.