Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2006 - 2011


Drucksachen-Abteilung II (A) Ausgegeben am 13.11.2008

Eing. Dat. 23.10.2008

 

Nr. 336/71

 

 

Dez.: II

 

 

Leasingangebot für private Solaranlagen
hier: Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 21.08.2008, DS I (A) 336/1
dazu: Magistratsvorlage Nr. 369/08 vom 22.10.2008


Die Stadtverordnetenversammlung hat am 21.08.2008 folgenden Beschluss gefasst:

Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten,

ob und durch welche geeigneten Maßnahmen der Ausbau privater Solaranlagen befördert werden kann. Hierbei sind Beratungs- und Finanzierungsangebote, etwa durch Leasing- bzw. Contractingmodelle zu berücksichtigen sowie weitere Möglichkeiten der Steuerung, wie sie sich beispielweise aus kommunalem Satzungsrecht ergeben können und die finanziellen Auswirkungen für die Stadt darzustellen.

In die Prüfung sollen insofern sämtliche kommunalen Handlungsfelder einfließen, und auch die Möglichkeit kombinierter Maßnahmen ist zu berücksichtigen.

 

Der Magistrat berichtet hierzu wie folgt:

 

Der Magistrat erachtet den kommunalen Klimaschutz als wesentliche Anforderung an den Umweltschutz, da hier das Prinzip „Global Denken – Lokal Handeln“ in besonderer Weise zur Anwendung kommt  und durch gezielte Maßnahmen erhebliche Beiträge zur CO2-reduzierung geleistet werden können; mit dem Ziel, einen Klimawandel zu verhindern oder seine Folgen abzumildern.

 

Aus diesem Grund tagt in Offenbach auf Einladung des Magistrates regelmäßig ein „Umwelt-Kompetenzteam“, in dem als Fachleute und Entscheider aus Stadt- und Konzernspitze gemeinsam Klimaschutzmaßnahmen beraten und zur konkreten Umsetzung bringen. Beispielhaft ist hier die Ausrüstung städtischer Dächer mit Solaranlagen genannt.

 

Für private Immobilienbesitzer bestehen derzeit für die gezielte Förderung von Solarenergienutzung verschiedene staatliche Förder- und Steuerungsinstrumente, etwa über die KfW-Bank, zur Verfügung. Hierüber berät die Energiesparinitiative Offenbach private Bauherren bereits im Rahmen ihres regulären Angebotes.

 

Als weiter gehende beziehungsweise zusätzliche Fördermöglichkeiten kommen aus Sicht des Magistrates organisatorisch und rechtlich sowohl Angebote einer kommunalen Vorfinanzierung in Betracht, bei der die Anlage bis zum vollständigen Ausgleich Eigentum der Stadt Offenbach bleibt, als auch Finanzierungsinstrumente, in denen eine Refinanzierung der Aufwendungen über eine Beteiligung der Stadt als möglichem Investor an den eingesparten Energiekosten erfolgt (Contracting-Modell).

Entsprechende Maßnahmen könnten durch kommunales Satzungsrecht, ähnlich der so genannten „Marburger Solarsatzung“ eine sinnvolle Ergänzung erfahren, allerdings steht bezüglich der Möglichkeiten derartiger kommunaler Einflussnahmemöglichkeiten eine abschließende Bewertung im Rahmen der geltenden Landesgesetze noch aus.

 

Eine bedarfsgerechte Kombination der oben genannten Maßnahmen bedeutet aus Sicht des Magistrates eine erhebliche Chance, um all diejenigen Immobilieneigentümer bei der Anschaffung von klimafreundlichen Technologien wirkungsvoll zu unterstützen, die momentan noch vor der finanziellen Belastung zurückschrecken.

 

Um für diesen Personenkreis bedarfsgerechte Unterstützung zu gewährleisten ist eine breite, professionell aufgestellte Förderstruktur ratsam, in der sämtliche in Frage kommenden Maßnahmen berücksichtigt  sind. Daher hält der Magistrat die Erstellung einer Machbarkeitsstudie für ratsam, auf deren Grundlage ein entsprechendes Förderkonzept erarbeitet werden kann. Hierbei sind folgende Fragestellungen zu berücksichtigen:

Erweiterte Beratungsangebote (Marketingausbau)

  1. Entwicklung von Finanzierungsmodellen (Zuschüsse, eigene Förderprogramme, Contracting)
  2. Steuerungsmöglichkeiten durch kommunales Satzungsrecht vor dem Hintergrund der aktuellen rechtlichen Diskussion und Gesetzeslage
  3. Sponsoring durch die Stadt (Steuer- und Abgabenerleichterungen)
  4. Finanzielle Auswirkungen für die Stadt

 

Da mit städtischen Ressourcen ein solches Konzept nicht erstellbar ist, empfiehlt der Magistrat eine Fremdvergabe, für die entsprechende Mittel bereitzustellen sind.