Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 2. Oktober 2008
12. Klinikum Offenbach GmbH: - Neubau der Kindertagesstätte - Ausgliederung des Teilbetriebes Kindertagesstätte (Grundsatzbeschluss)
Antrag Magistratsvorlage Nr. 332/08 (Dez.:III, Klinikum Offenbach GmbH/Amt 20) vom 17.09.2008, DS I (A) 344
Az: 000-0002-01/1234#1595/2008
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:
1. Dem Neubau der Kindertagesstätte auf dem Gelände der Klinikum Offenbach
GmbH am Standort des jetzigen Hortgebäudes mit bis zu 239 Betreuungs-
plätzen wird zugestimmt.
2. Der Neubau der Kindertagesstätte wird von der Klinikum Offenbach GmbH
errichtet. Das hierfür erforderliche Investitionsvolumen von voraussichtlich
3,5 Mio. € wird seitens der Klinikum Offenbach GmbH im Wege eines
kommunalverbürgten Darlehens bereitgestellt. Von den kalkulierten
Baukosten übernimmt die Klinikum Offenbach GmbH einen Eigenanteil von
900 T€.
3. Die Stadt Offenbach wird das zu errichtende Gebäude auf Basis eines
langfristigen Vertrages mieten. Die Ermittlung der Kostenmiete erfolgt auf
Grundlage des sich tatsächlich ergebenden, um den Eigenanteil der Klinikum
Offenbach GmbH geminderten Investitionsvolumens.
4. Der Teilbetrieb Kindertagesstätte der Klinikum Offenbach GmbH wird bis zum
01.08.2009, rückwirkend auf den 01.01.2009, ausgegliedert und an die Stadt
Offenbach bzw. den Eigenbetrieb Kindertagesstätten (im Folgenden EKO
genannt) übertragen. An Stelle eines Personalüberleitungsvertrages ist in
diesem Zusammenhang auch eine einzelvertragliche Regelung hinsichtlich
der Übernahme des Personals möglich.
5. Im Rahmen eines Vertrages zwischen der Klinikum Offenbach GmbH und
der EKO/Stadt Offenbach am Main wird sichergestellt, dass der Klinikum
Offenbach GmbH ein Belegungsrecht von bis zu 100 Plätzen unwiderruflich
zusteht und dass die für die Beschäftigten der Klinikum Offenbach GmbH
erforderlichen Öffnungszeiten weiterhin gewährleistet sind. Die aus
besonderen Öffnungszeiten resultierenden zusätzlichen Kosten sind vom
EKO/Stadt Offenbach nicht zu leisten.
6. Sofern die Klinikum Offenbach GmbH ihr Platzkontingent mit Kindern von
Eltern, deren Erstwohnsitz nicht in Offenbach am Main ist, belegt und die
kostenzuständigen Öffentlichen Örtlichen Jugendhilfeträger die Kosten nicht
übernehmen, wird der EKO/Stadt Offenbach für diese Kosten nicht eintreten.
7. Die Klinikum Offenbach GmbH stellt im Rahmen des abzuschließenden
Mietvertrages sicher, dass für beide Kindertagesstätten ausreichend
bespielbare Außenfläche zur Verfügung gestellt wird.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a.M., den 06.10.2008
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung