Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 2. Oktober 2008
11. Organisation von Jugendkonzerten in Offenbacher Parks
Antrag SPD, B´90/Die Grünen und FDP vom 17.09.2008, DS I (A) 343
Az: 000-0002-01/1233#1594/2008
Ergänzungsantrag CDU vom 29.09.2008, DS I (A) 343/1
Az: 000-0002-01/1233#1600/2008
Beschlusslage:
DS I (A) 343 und DS I (A) 343/1
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:
Der Magistrat wird beauftragt, über das Forum Kultur und Sport, Jugendkonzerte in den Offenbacher Parks zu veranstalten bzw. zu initiieren.
Der Magistrat wird weiter beauftragt, vor Ausrichtung der Veranstaltungen ein Konzept für Jugendkonzerte in den Offenbacher Parks zu erarbeiten und der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen.
Das Konzept hat entstehende Kosten sowie Finanzierungsvorschläge zu enthalten. Bei den Finanzierungsvorschlägen sind neben der Bereitstellung von städtischen Geldern auch weitere Fördermöglichkeiten von dritter Seite, insbesondere durch Sponsoren, zu prüfen und darzustellen.
Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:
DS I (A) 343/1
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:
Die Vorlage I (A) 343 wird wie nachstehend ergänzt:
„Der Magistrat wird weiter beauftragt, vor Ausrichtung der Veranstaltungen ein Konzept für Jugendkonzerte in den Offenbacher Parks zu erarbeiten und der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen.
Das Konzept hat entstehende Kosten sowie Finanzierungsvorschläge zu enthalten. Bei den Finanzierungsvorschlägen sind neben der Bereitstellung von städtischen Geldern auch weitere Fördermöglichkeiten von dritter Seite, insbesondere durch Sponsoren, zu prüfen und darzustellen.“
DS I (A) 343
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:
der Magistrat wird beauftragt, über das Forum Kultur und Sport, Jugendkonzerte in den Offenbacher Parks zu veranstalten bzw. zu initiieren.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a.M., den 06.10.2008
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung