Satzung für den  „Sophie von La Roche – Preis für die Gleichberechtigung von Frauen“

 

 

Präambel

 

Sophie von La Roche, geb. Gutermann kam am 6.12.1730 als erstes Kind  einer Arztfamilie in Kaufbeuren zur Welt. Ab 1743 in Augsburg, hielt sie sich zeitweilig in Biberach bei der Familie ihres Vetters und Verehrers Christoph Martin Wieland auf. 1753 heiratete sie den Kurmainzer Hofrat Georg Michael Frank, genannt La Roche. Sie starb 1807 in Offenbach. Sophie von La Roche war die erste professionelle Schriftstellerin des 18. Jahrhunderts.. Als eine der ersten Frauen gelang es ihr, sich als freie Autorin mit ihrem Erfolgsroman Geschichte des Fräulein von Sternheim“ zu etablieren.

Mit ihrer schriftstellerischen Arbeit konnte sie zeitweilig  den Lebensunterhalt für ihre Familie  verdienen; Sie begründete die erste deutsche Frauenzeitschrift „Pomona“. Noch im Alter bereiste La Roche selbständig die Schweiz, Holland, Frankreich sowie England und berichtete in ausführlichen Reisebeschreibungen ihre Erlebnisse und Beobachtungen einem breiten Lesepublikum.

 

§ 1

In Würdigung und im Andenken an das gesamte Lebenswerk von Sophie von La Roche verleiht die Stadt Offenbach am Main den Sophie von La Roche - Preis zur Förderung und Anerkennung hervorragender und innovativer Leistungen, die der Verwirklichung der Gleichberechtigung bzw. der Gleichstellung von Frauen dienen. Besonderes Engagement und hervorragende Leistungen auf kulturellem, sozialem oder gesellschaftlichem Gebiet werden ausgezeichnet.

 

§ 2

Der Preis kann verliehen werden an

-       Personen,

-       Frauenprojekte

-       Vereine, Institutionen, Verbände

die sich mit ihrer Arbeit im Sinne des § 1 besonders herausheben, wobei der Preisgewinn nicht in einem wirtschaftlichen Zusammenhang mit der Erwerbstätigkeit der Empfänger/-innen stehen soll.

 

§ 3

Die Verleihung des Preises findet alle 2 Jahre, erstmals im Jahre 2009, statt.

 

§ 4

Die Höhe des Preisgeldes beträgt € 1.500, --. Die Verleihung des Preises erfolgt durch den Magistrat der Stadt Offenbach am Main nach Entscheidung der zuständigen Vergabejury. Diese setzt sich zusammen aus

-       der Vorsitzenden der Kommission zur gesellschaftlichen Gleichstellung der Frau (Magistrat), zugleich  Vorsitzende der Jury.

-       zwei Mitgliedern dieser Kommission, die von derselben benannt werden

-       der kommunalen Frauenbeauftragten

-       zwei Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens der Stadt Offenbach, die von der Kommission vorgeschlagen werden

 

§ 5  

Die Jury ist in ihrer Entscheidung unabhängig. Sie entscheidet mit der Stimmenmehrheit ihrer anwesenden Mitglieder. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme der Vorsitzenden der Jury.

 

§ 6

Der Rechtsweg ist für alle Anordnungen, Entscheidungen und Beschlüsse ausgeschlossen, welche im Zusammenhang mit der Preisverleihung und zu ihrer Vorbereitung getroffen worden sind. Der Ausschluss gilt sowohl für alle Mitglieder der Vergabejury sowie für mögliche Preisempfänger/-innen. Die Stadt Offenbach kann die Preisverleihung jederzeit einstellen.

 

§ 7

Die Satzung tritt in Kraft am …