Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 6. November 2008
8. Umbau der Schloßstraße (ganze Länge), des südlichen Gehwegs Mainstraße von Schloßstraße bis Ludo-Mayer-Straße sowie Erneuerung des östlichen Gehwegs Ludo-Mayer-Straße (ganze Länge)
hier: Bereitstellung zusätzlicher Mittel
Antrag Magistratsvorlage Nr. 361/08 (Dez. I, Amt 60) vom 22.10.2008,
DS I (A) 352
Az: 000-0002-01/1245#1610/2008
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
1. Zum Umbau der Schloßstraße, hier 2. BA, werden zusätzliche Mittel i. H. v.
170.000,00 € bereitgestellt.
Nach dem vom Ing.-Büro Durth-Roos, Darmstadt, in Zusammenarbeit mit
dem Amt für Stadtplanung und Baumanagement erstellten und vom
Revisionsamt geprüften detaillierten Kostenberechnung erhöhen sich damit
die Kosten von 1.310.000,00 € auf nunmehr 1.480.000,00 €.
Die erforderlichen Mittel werden bewilligt und bei dem USK 63000.96140
„Straßenbau Schloßstraße“, SK 09520000, Produkt 12.01.01, Projekt
60112000000, wie folgt bereitgestellt:
Haushaltsmittel Vorjahre: 760.000,00 €
Haushaltmittel 2008 100.000,00 €
und VE: 450.000,00 €
Nachtrag 2008: 170.000,00 €
Gesamt: 1.480.000,00 €
2. Die Deckung im Nachtrag 2008 erfolgt durch Minderausgaben bei den
Untersachkonten:
a) 68000.96010 „Maßnahme im Parkraumkonzept städtischer Anteil“,
SK 09600000, Produkt 12.01.01, Projekt 60112000001,
in Höhe von 100.000,00 €
b) 63000.96550 „Grünring von Main zu Main“, SK 09520000, Produkt
12.01.01, Projekt 60112000000, in Höhe von 50.000,00 €
c) 63000.96010 „Straßenbau global“, SK 095200000, Produkt 12.01.01,
Projekt 60112000000, in Höhe von 20.000,00 €
3. Die Finanzierung der zusätzlichen benötigten Mittel ist wie folgt vorgesehen:
Landeszuschüsse: ca. 545.500,00 €
Straßenbeiträge: ca. 500.000,00 €
Kreditmarktmittel: ca. 434.500,00 €
Gesamt: ca. 1.480.000,00 €
4. Ein Umstellungsbescheid des Fördergebers für das Vorhaben liegt vor.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a.M., den 07.11.2008
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung