Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 6. November 2008
9. Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 628 "Spessartring/ Rheinstraße"
hier: Grundsatzbeschluss Verlagerung Kinder- und Jugendfarm und GOAB
Antrag Magistratsvorlage Nr. 364/08 (Dez. I, Amt 60) vom 22.10.2008,
DS I (A) 353
Az: 000-0002-01/1246#1611/2008
Beschlusslage:
DS I (A) 353 Punkt 1
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt
1. Die Ergebnisse der Untersuchung zu Ersatzstandorten für die Gemeinnützige
Offenbacher Ausbildungs- und Beschäftigungsgesellschaft mbH (GOAB) und
Kinder- und Jugendfarm -Stand Sept. 2008-
zur Kenntnis.
DS I (A) 353 Punkt 2 - 6
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:
2. Die Kinder- und Jugendfarm sowie die GOAB mit der Abteilung Landschafts-
bau („Buchhügelhof“) werden im Zuge des geplanten Neubaus des Polizei-
präsidium Südosthessen in den östlichen Teil des Buchhügels verlagert.
3. Für den Wetterpark wird am neuen Standort der GOAB und der Kinder- und
Jugendfarm die Mitnutzung von Räumlichkeiten vorgesehen.
Das Vorhaben soll Modellcharakter hinsichtlich Energieeffizienz, Einsatz
erneuerbarer Energien und ökologischer Baustoffe aufweisen.
4. Der Realisierung eines Ersatzbaues für die GOAB und die Kinder- und
Jugendfarm einschl. der Mitnutzung durch den Wetterpark, auf der
Grundlage der vom Büro Pielok & Marquardt erstellten und vom
Revisionsamt geprüften ersten Kostenschätzung mit vorrausichtlichen
Gesamtkosten in Höhe von 1,84 Mio €, wird zugestimmt.
5. Der Magistrat wird beauftragt, die erforderlichen Planungs- und Kostendaten
zu erstellen und der Stadtverordnetenversammlung die entsprechenden
Projektvorlagen zur Beschlussfassung vorzulegen.
6. Die Mittel sind bei einem neu einzurichtenden USK 60000.9XXXX im NT
2009 einzustellen.
Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:
DS I (A) 353 (neu)
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig, im Punkt 1 das Wort „zustimmende“ zu streichen sowie die Punkte 2. – 6. wie folgt:
1. Die Ergebnisse der Untersuchung zu Ersatzstandorten für die Gemeinnützige
Offenbacher Ausbildungs- und Beschäftigungsgesellschaft mbH (GOAB) und
Kinder- und Jugendfarm -Stand Sept. 2008- werden zur Kenntnis
genommen.
2. Die Kinder- und Jugendfarm sowie die GOAB mit der Abteilung Landschaftsbau
(„Buchhügelhof“) werden im Zuge des geplanten Neubaus des Polizeipräsidium
Südosthessen in den östlichen Teil des Buchhügels verlagert.
3. Für den Wetterpark wird am neuen Standort der GOAB und der Kinder- und
Jugendfarm die Mitnutzung von Räumlichkeiten vorgesehen.
Das Vorhaben soll Modellcharakter hinsichtlich Energieeffizienz, Einsatz
erneuerbarer Energien und ökologischer Baustoffe aufweisen.
4. Der Realisierung eines Ersatzbaues für die GOAB und die Kinder- und
Jugendfarm einschl. der Mitnutzung durch den Wetterpark, auf der Grundlage der
vom Büro Pielok & Marquardt erstellten und vom Revisionsamt
geprüften ersten Kostenschätzung mit vorrausichtlichen Gesamtkosten in Höhe
von 1,84 Mio €, wird zugestimmt.
5. Der Magistrat wird beauftragt, die erforderlichen Planungs- und Kostendaten zu
erstellen und der Stadtverordnetenversammlung die entsprechenden
Projektvorlagen zur Beschlussfassung vorzulegen.
6. Die Mittel sind bei einem neu einzurichtenden USK 60000.9XXXX im NT 2009
einzustellen.
DS I (A) 353 (alt)
1. Die Ergebnisse der Untersuchung zu Ersatzstandorten für die Gemeinnützige
Offenbacher Ausbildungs- und Beschäftigungsgesellschaft mbH (GOAB) und
Kinder- und Jugendfarm -Stand Sept. 2008- werden (zustimmend)* zur Kenntnis
genommen.
2. Die Kinder- und Jugendfarm sowie die GOAB mit der Abteilung Landschaftsbau
(„Buchhügelhof“) werden im Zuge des geplanten Neubaus des Polizeipräsidium
Südosthessen in den östlichen Teil des Buchhügels verlagert.
3. Für den Wetterpark wird am neuen Standort der GOAB und der Kinder- und
Jugendfarm die Mitnutzung von Räumlichkeiten vorgesehen.
Das Vorhaben soll Modellcharakter hinsichtlich Energieeffizienz, Einsatz
erneuerbarer Energien und ökologischer Baustoffe aufweisen.
4. Der Realisierung eines Ersatzbaues für die GOAB und die Kinder- und
Jugendfarm einschl. der Mitnutzung durch den Wetterpark, auf der Grundlage der
vom Büro Pielok & Marquardt erstellten und vom Revisionsamt
geprüften ersten Kostenschätzung mit vorrausichtlichen Gesamtkosten in Höhe
von 1,84 Mio €, wird zugestimmt.
5. Der Magistrat wird beauftragt, die erforderlichen Planungs- und Kostendaten zu
erstellen und der Stadtverordnetenversammlung die entsprechenden
Projektvorlagen zur Beschlussfassung vorzulegen.
6. Die Mittel sind bei einem neu einzurichtenden USK 60000.9XXXX im NT 2009
einzustellen.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a.M., den 07.11.2008
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung