Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 6. November 2008



9.         Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 628 "Spessartring/ Rheinstraße"
hier: Grundsatzbeschluss Verlagerung Kinder- und Jugendfarm und GOAB

Antrag Magistratsvorlage Nr. 364/08 (Dez. I, Amt 60) vom 22.10.2008,
DS I (A) 353
Az: 000-0002-01/1246#1611/2008


Beschlusslage:

DS I (A) 353 Punkt 1

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt

1. Die Ergebnisse der Untersuchung zu Ersatzstandorten für die Gemeinnützige
    Offenbacher Ausbildungs- und Beschäftigungsgesellschaft mbH (GOAB) und
    Kinder- und Jugendfarm -Stand Sept. 2008-

zur Kenntnis.

DS I (A) 353 Punkt 2 - 6

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

2. Die Kinder- und Jugendfarm sowie die GOAB mit der Abteilung Landschafts-
    bau („Buchhügelhof“) werden im Zuge des geplanten Neubaus des Polizei-
    präsidium Südosthessen in den östlichen Teil des Buchhügels verlagert.

3. Für den Wetterpark wird am neuen Standort der GOAB und der Kinder- und
    Jugendfarm die Mitnutzung von Räumlichkeiten vorgesehen.
    Das Vorhaben soll Modellcharakter hinsichtlich Energieeffizienz, Einsatz
    erneuerbarer Energien und ökologischer Baustoffe aufweisen.

4. Der Realisierung eines Ersatzbaues für die GOAB und die Kinder- und
    Jugendfarm einschl. der Mitnutzung durch den Wetterpark, auf der
    Grundlage der vom Büro Pielok & Marquardt erstellten und vom
    Revisionsamt geprüften ersten Kostenschätzung mit vorrausichtlichen
    Gesamtkosten in Höhe von 1,84 Mio €, wird zugestimmt.

5. Der Magistrat wird beauftragt, die erforderlichen Planungs- und Kostendaten
    zu erstellen und der Stadtverordnetenversammlung die entsprechenden
    Projektvorlagen zur Beschlussfassung vorzulegen.

6. Die Mittel sind bei einem neu einzurichtenden USK 60000.9XXXX im NT
    2009 einzustellen.




Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:


DS I (A) 353 (neu)

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig, im Punkt 1 das Wort „zustimmende“ zu streichen sowie die Punkte 2. – 6. wie folgt:

1. Die Ergebnisse der Untersuchung zu Ersatzstandorten für die Gemeinnützige
    Offenbacher Ausbildungs- und Beschäftigungsgesellschaft mbH (GOAB) und
    Kinder- und Jugendfarm -Stand Sept. 2008- werden zur Kenntnis
    genommen.

2. Die Kinder- und Jugendfarm sowie die GOAB mit der Abteilung Landschaftsbau
    („Buchhügelhof“) werden im Zuge des geplanten Neubaus des Polizeipräsidium
    Südosthessen in den östlichen Teil des Buchhügels verlagert.

3. Für den Wetterpark wird am neuen Standort der GOAB und der Kinder- und
    Jugendfarm die Mitnutzung von Räumlichkeiten vorgesehen.
    Das Vorhaben soll Modellcharakter hinsichtlich Energieeffizienz, Einsatz
    erneuerbarer Energien und ökologischer Baustoffe aufweisen.

4. Der Realisierung eines Ersatzbaues für die GOAB und die Kinder- und
    Jugendfarm einschl. der Mitnutzung durch den Wetterpark, auf der Grundlage der
    vom Büro Pielok & Marquardt erstellten und vom Revisionsamt
    geprüften ersten Kostenschätzung mit vorrausichtlichen Gesamtkosten in Höhe
    von 1,84 Mio €, wird zugestimmt.

5. Der Magistrat wird beauftragt, die erforderlichen Planungs- und Kostendaten zu
    erstellen und der Stadtverordnetenversammlung die entsprechenden
    Projektvorlagen zur Beschlussfassung vorzulegen.

6. Die Mittel sind bei einem neu einzurichtenden USK 60000.9XXXX im NT 2009
    einzustellen.

DS I (A) 353 (alt)

1. Die Ergebnisse der Untersuchung zu Ersatzstandorten für die Gemeinnützige
    Offenbacher Ausbildungs- und Beschäftigungsgesellschaft mbH (GOAB) und
    Kinder- und Jugendfarm -Stand Sept. 2008- werden (zustimmend)* zur Kenntnis
    genommen.

2. Die Kinder- und Jugendfarm sowie die GOAB mit der Abteilung Landschaftsbau
    („Buchhügelhof“) werden im Zuge des geplanten Neubaus des Polizeipräsidium
    Südosthessen in den östlichen Teil des Buchhügels verlagert.

3. Für den Wetterpark wird am neuen Standort der GOAB und der Kinder- und
    Jugendfarm die Mitnutzung von Räumlichkeiten vorgesehen.
    Das Vorhaben soll Modellcharakter hinsichtlich Energieeffizienz, Einsatz
    erneuerbarer Energien und ökologischer Baustoffe aufweisen.

4. Der Realisierung eines Ersatzbaues für die GOAB und die Kinder- und
    Jugendfarm einschl. der Mitnutzung durch den Wetterpark, auf der Grundlage der
    vom Büro Pielok & Marquardt erstellten und vom Revisionsamt
    geprüften ersten Kostenschätzung mit vorrausichtlichen Gesamtkosten in Höhe
    von 1,84 Mio €, wird zugestimmt.

5. Der Magistrat wird beauftragt, die erforderlichen Planungs- und Kostendaten zu
    erstellen und der Stadtverordnetenversammlung die entsprechenden
    Projektvorlagen zur Beschlussfassung vorzulegen.


6. Die Mittel sind bei einem neu einzurichtenden USK 60000.9XXXX im NT 2009
    einzustellen.



Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

Offenbach a.M., den 07.11.2008

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung