Anlage 2 zur Magistratsvorlage Nr.:

 

Gegenüberstellung (Synopse)

 

 

bisher gültig:

 

1.   

Für die Leitung von Kursen wird in der Regel pro Unterrichtsstunde (45 Minuten) der jeweilige Stundensatz der Vergütungsgruppe BAT II, erhöht um 50 Cent, angesetzt. Dieser Betrag wird auf 50 Centbeträge nach oben aufgerundet. In Ausnahmefällen kann statt einer Vergütung nach Unterrichtsstunden auch eine pauschale Gesamtvergütung in Verbindung mit der Leitung der Volkshochschule vereinbart werden. Gültig ist jeweils der zum Zeitpunkt der Planung des kommenden Semesters gültige BAT-Stundensatz.

 

 

Beschlussfassung des Magistrats der Stadt Offenbach am Main vom 4.2.2005

 

neu:

 

1.

Für die Leitung von Kursen wird in der

Regel pro Unterrichtsstunde (45 Minuten) der jeweilige Stundensatz

der Entgeltstufe 13/Stufe 3 TVöD, erhöht um 50 Cent, angesetzt. Dieser Betrag wird auf 50 Centbeträge nach oben aufgerundet. In Ausnahmefällen kann statt einer Vergütung nach Unterrichtsstunden auch eine pauschale Gesamtvergütung in Verbindung mit der Leitung der Volkshochschule vereinbart werden. Gültig ist jeweils der zum Zeitpunkt der Planung des kommenden Semesters gültige TVöD-Stundensatz.

 

 

 

Beschlussfassung des Magistrats der Stadt Offenbach am Main vom

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