Anlage 2 zur Mag.-Vorlage

Handlungsleitfäden

 

Handlungsleitfaden zum Umgang mit Bürgeranliegen

 

Nr.

Inhalte

1.

Zweck:

Auskünfte für ortsbezogene Bürgeranliegen im Sinne kundenorientierten Handelns. Des Weiteren Sicherstellung von Interessen der Allgemeinheit gegenüber Einzelinteressen.

2.

Anwendungsbereich:

städtische Grün- und Freianlagen, Plätze, Straßen und Parkplätze etc. mit Straßenraumbegrünung, Spiel- und Bolzplätze

3.

Arbeitsschritte:

-        Anfrage / Telefonat mit Bürger

-        Eingabe in die Beschwerdedatenbank

-        Ortstermin zur Sichtung

-        Ggf. Einbeziehung von anderen Ämtern / Institutionen

-        schriftl. Antwort an Bürger, ggf. längerer Schriftwechsel,

-        Ggf. Ausführung

-        Endbericht: Eingabe in Beschwerdedatenbank

4.

Allgemeingültige Aussagen zur Beantwortung von Bürgeranliegen:

-        Straßenbäume, Straßenbegleitgrün:

Die Grünflächen und Bäume sollen in ihrem Wert erhalten bleiben. Im Straßenbegleitgrün soll je Straße ein möglichst einheitliches Bild erhalten bzw. entwickelt werden. Das bedeutet i.d.R. eine einheitliche Baumart und einheitliche Unterpflanzungen.
Des Weiteren so wenig Rückschnitte, Fällungen etc. wie möglich. Im Vordergrund steht nicht das Interesse des einzelnen Bürgers, sondern das Interesse der Allgemeinheit. Dies muss im Einzelfall sorgfältig abgewogen werden. In der Regel bedeutet dies, sowohl die quantitative Erhaltung des Grüns als auch die qualitative Erhaltung des Grüns (gesunde Bäume und Gehölze mit artgerechtem Kronenaufbau) zu fördern. Das Interesse der Allgemeinheit drückt sich auch immer in einem sparsamen Mitteleinsatz der Verwaltung aus; es ist daher zu bedenken, dass eine Fällung oder ein Rückschnitt eines gesunden Baumes immer mit Kosten verbunden ist, die zu vermeiden sind.

Hinsichtlich Schnitt- und Fällwünschen zu Bäumen ist zu beachten, dass keine Präzedenzfälle geschaffen werden dürfen, auf die sich andere Bürger beziehen können. Dies betrifft v.a. das Thema „Setzungsrisse durch Straßenbäume“. Es ist davon auszugehen, dass hier kein ursächlicher Zusammenhang besteht. Wenn hier ein Präzedenzfall geschaffen wird, muss damit gerechnet werden, dass extrem viele Bürger auf dieser Grundlage Baumfällungen verlangen, so dass die gewünschte und sinnvolle Bepflanzung mit Straßenbäumen nicht mehr realisiert bzw. erhalten werden kann.

-        Spielplätze, Bolzplätze:

Die Stadt hat eine soziale Verpflichtung Freizeitangebote für Kinder– wie z. B. Spiel- oder Bolzplätze – anzubieten. Dass hiermit unter Umständen gewisse Beeinträchtigungen – wie z. B. Kindergeschrei – verbunden sind, muss im Sinne der gemeinschaftlichen Fürsorgepflicht akzeptiert werden.

Eine Verlegung / Rückbau einer Spielanlage aufgrund von Bürgerbeschwerden kommt daher grundsätzlich nicht in Frage. Stattdessen gibt es die Möglichkeit, bei missbräuchlicher Nutzung die Stadtwache bzw. die Polizei zu informieren.

Auch in der Rechtsprechung wird dieses Thema sehr eindeutig behandelt: Lärm von Spielanlagen ist zumutbar und hinnehmbar, solange diese von Kindern und zur reinen Freizeitbetätigung genutzt werden.

 

Handlungsleitfaden zum Umgang mit Stellungnahmen für Veranstaltungen im Freien

 

Nr.

Inhalte

1.

Zweck:

Sicherstellung, dass städtische Grünanlagen durch Veranstaltungen nicht beeinträchtigt oder beschädigt werden. Des Weiteren Sicherstellung, dass städtische Grünanlagen durch Veranstaltungen nicht in ihrer eigentlichen Funktion (Erholung, Freizeitnutzung etc.) für die Allgemeinnutzer beeinträchtigt werden.

2.

Anwendungsbereich:

städtische Grün- und Freianlagen, Plätze, Straßen und Parkplätze etc. mit Straßenraumbegrünung

3.

Arbeitsschritte:

-        Ordnungsamt leitet Antrag zur Nutzung zur Stellungnahme weiter.

-        Sichtung der Fläche, (ggf. Rücksprache mit Antragsteller), ggf. Abstimmung zur Optimierung von Abläufen / Aufstellungen zum Schutz der Grünflächen

-        Verfassung einer individuellen Stellungnahme, die die Besonderheiten der jeweiligen Örtlichkeiten berücksichtigt

-        Weiterleitung der Stellungnahme ans Ordnungsamt

-        Vorbegehung der Fläche mit Antragsteller zur Beweissicherung

-        Nachbegehung der Fläche zur Überprüfung von evtl. Beschädigungen

4.

Wichtige Inhalte der Stellungnahme:

-        Die Befahrung der Flächen mit Fahrzeugen zum Auf- und Abbau ist auf ein Minimum zu beschränken. Das Befahren zum Auf- und Abbau soll nur über die Wege erfolgen. Diese sind in langsamem Tempo sowie mittig zu befahren, so dass keine Ecken oder Kanten überfahren werden. Eine Befahrung der Rasenflächen mit Fahrzeugen ist grundsätzlich nicht erlaubt.

-        Behinderungen der fußläufigen Verbindungen im Gehwegbereich sind nicht gestattet. D. h. alle Gehwegbereiche sind auch beim Auf- und Abbau freizuhalten.

-        Beeinträchtigungen der Rasen- und Pflanzflächen sind zu vermeiden.

-        Die Kronentraufbereiche der Gehölze sind besonders zu schützen:
- Aufbauten (Stände, Zelte etc.) dürfen nicht im Traufbereich gestellt werden,
- Bodenverdichtungen sind zu vermeiden,
- Öfen, offene Feuer oder sonstige Wärmequellen sind verboten.

-        Alle Arten von Beeinträchtigungen der Freianlagen sind zu vermeiden.

-        Entstandene Schäden sind auf Kosten des Antragstellers gem. Vorgaben des ESO derart zu begleichen, dass der Urzustand wieder hergestellt wird.

-        Vor Beginn und nach Beendigung der Veranstaltung ist ein Ortstermin bzgl. einer Bestandsaufnahme zu vereinbaren.

 

 


 

Handlungsleitfaden zum Umgang mit Gestaltungsfragen

Nr.

Inhalte

1.

Zweck:

Wie eine Sprache von ihren Worten und den grammatikalischen Regeln lebt, hat auch die Stadt ihre eigene Gestaltungssprache. Sie ist nicht austauschbar, sondern gibt die Identität der Stadt wieder und unterstreicht das Stadtbild. Die Gestaltungssprache wird maßgeblich von der Materialwahl, von Ausstattungsgegenständen und sonstigen Einbauten geprägt.

 

In letzter Zeit ist ein verstärkter Druck auf den öffentlichen Raum zu verzeichnen. Die Informationsgesellschaft, die Privatisierung von großen Unternehmen, die früher in einer Hand waren und sich nun als Einzelunternehmen am Markt positionieren, fordern ihren Tribut: wo früher ein Verteilerschrank im Straßenraum aufgestellt werden musste, um das angrenzende Wohnquartier zu versorgen, sind es nun mehrere und täglich kommen neue Wünsche nach privaten Telefonzellen, Postablagekästen, Handyaufladestationen etc. hinzu. Zusätzlich müssen regelmäßig Teilbereiche (Beläge, Bänke, Papierkörbe etc.) repariert oder ersetzt werden.

 

Jedes Element für sich stellt vielleicht noch kein ästhetisches Problem dar; aber in der Summe ist die Situation oft mehr als problematisch: Einbauten werden unbedacht eingebaut, Reparaturen werden nicht mit gleichem Material ausgeführt, so dss es im Gesamtbild zu einer unabgestimmten Vielfalt kommt, die zu einem unruhigen und unharmonischen Eindruck führt. Inhaltlich anders als die Umgebung ausgeführte Reparaturen führen schnell zum Eindruck einer heruntergewirtschafteten Situation.

 

Ziel des Gestaltungsleitbildes Offenbach ist es daher, ein harmonisches, überschaubares Stadtbild zu schaffen, Regeln für die Aufstellung der einzelnen Ausstattungselemente aufzustellen und Materialvorgaben zu formulieren.

2.

Anwendungsbereich:

städtische Freiräume wie Grün- und Freianlagen, Plätze, Straßen und Parkplätze etc.

3.

Hinweise:

Bei allen Arbeitsschritten, die Einfluss auf die städtische Gestaltungssprache haben, ist das Gestaltungsleitbild der Stadt Offenbach, welches derzeit von Amt 60 entwickelt wird, hinzuzuziehen. Im Einzelnen sind dies folgende Themen:

-        Straßenbaumaterialien

-        Stadtmöblierung

-        Straßenbeleuchtung

-        Grün in der Stadt

-        Werbe- und Informationselemente

-        Verkehrseinrichtungen

-        Einrichtungen der Infrastruktur im Straßenraum

Reparaturen oder Ersatzmaßnahmen sind in der Regel in dem gleichen Material auszuführen, welches bereits vorhanden ist. Entspricht das vorhandene Material nicht den Vorgaben des Gestaltungsleitbildes, so ist eine Rücksprache mit Amt 60 herbeizuführen. (Bsp. wassergebundene Decken: Ausführung seit einigen Jahren in der Regel mit zertifiziertem Material der Fa. Dispo, allerdings sind viele Altflächen vorhanden, die mit Felsenkies ausgeführt worden sind.)