Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 4. Dezember 2008
4.a "Sportzentrum Am Wiener Ring" Errichtung des neuen Sportzentrums mit Integration vorhandener Sportfelder
hier: Grundsatzbeschluss
Antrag Magistratsvorlage Nr. 419/08 (Dez. I, Amt 60) vom 19.11.2008,
DS I (A) 373
Az: 000-0002-01/1277#1642/2008
Änderungsantrag SPD, B´90/Die Grünen und FDP vom 26.11.2008,
DS I (A) 373/1
Az: 000-0002-01/1277#1663/2008
Beschlusslage:
DS I (A) 373 Punkt 1
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt den städtebauliche Vorentwurf des Amts für Stadtplanung und Baumanagement mit den Varianten 1 bis 3 – Stand Oktober 2008 - zur Kenntnis.
DS I (A) 373/1 Punkt 2 - 6
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:
2. Der Realisierung des „Sportzentrums Am Wiener Ring“ sowie notwendigen
Maßnahmen an den Trainingsplätzen des OFC nördlich des Stadions am
Bieberer Berg wird zugestimmt. Dabei ist ein Kostenrahmen von 5 Mio € inkl.
der Straßenanbindung einzuhalten.
3. Die unter 2. genannten Kosten beinhalten die Kosten der Infrastruktur für
eine spätere optionale Erweiterung des Sportzentrums gemäß Variante 3 auf
Grundlage der vom Planungsbüro Pöyry GKW GmbH erstellten Planungen.
4. Der Magistrat wird beauftragt, die erforderlichen Planungs- und Kostendaten
für die gesamte Maßnahme (Umsetzung Variante 3 zzgl. spätere optionale
Erweiterung gemäß Variante 3 und notwendige Maßnahmen an den
Trainingsplätzen des OFC nördlich des Stadions) zu erstellen und der
Stadtverordnetenversammlung die entsprechenden Projektvorlagen zur
Beschlussfassung vorzulegen.
5. Die Mittel sind bei einem neu einzurichtenden USK 56000.9XXXX
„Sportzentrum Am Wiener Ring“ im NT 2009 einzustellen.
6. Gemäß Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Offenbach am Main sind für
die erstmalige endgültige Herstellung des Wiener Rings Erschließungs-
beiträge zu erheben.
Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:
DS I (A) 373/1
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:
Die Absätze 2 und 4 des Ursprungsantrags werden wie folgt geändert:
2. Der Realisierung des „Sportzentrums Am Wiener Ring“ sowie notwendigen
Maßnahmen an den Trainingsplätzen des OFC nördlich des Stadions am
Bieberer Berg wird zugestimmt. Dabei ist ein Kostenrahmen von 5 Mio € inkl.
der Straßenanbindung einzuhalten.
4. Der Magistrat wird beauftragt, die erforderlichen Planungs- und Kostendaten
für die gesamte Maßnahme (Umsetzung Variante 3 zzgl. spätere optionale
Erweiterung gemäß Variante 3 und notwendige Maßnahmen an den
Trainingsplätzen des OFC nördlich des Stadions) zu erstellen und der
Stadtverordnetenversammlung die entsprechenden Projektvorlagen zur
Beschlussfassung vorzulegen.
Im Übrigen bleibt der Tenor des Ursprungsantrags erhalten.
DS I (A) 373
Durch Annahme der DS I (A) 373/1 entfällt die Abstimmung über die nachfolgende DS I (A) 373:
1. Der städtebauliche Vorentwurf des Amts für Stadtplanung und Baumanagement
mit den Varianten 1 bis 3 – Stand Oktober 2008 - wird zur Kenntnis genommen.
2. Der Realisierung des „Sportzentrums Am Wiener Ring“, Variante 3, auf der
Grundlage der vom Planungsbüro Pöyry GKW GmbH erstellten und vom
Revisionsamt geprüften Kostenschätzung mit voraussichtlichen Gesamtkosten in
Höhe von 4.993.000,00 € wird zugestimmt.
3. Die unter 2. genannten Kosten beinhalten die Kosten der Infrastruktur für eine
spätere optionale Erweiterung des Sportzentrums gemäß Variante 3 auf
Grundlage der vom Planungsbüro Pöyry GKW GmbH erstellten Planungen.
4. Der Magistrat wird beauftragt, die erforderlichen Planungs- und Kostendaten für
die gesamte Maßnahme (Umsetzung Variante 3 zzgl. spätere optionale
Erweiterung gemäß Variante 3) zu erstellen und der
Stadtverordnetenversammlung die entsprechenden Projektvorlagen zur
Beschlussfassung vorzulegen.
5. Die Mittel sind bei einem neu einzurichtenden USK 56000.9XXXX „Sportzentrum
Am Wiener Ring“ im NT 2009 einzustellen.
6. Gemäß Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Offenbach am Main sind für die
erstmalige endgültige Herstellung des Wiener Rings Erschließungsbeiträge zu
erheben.
(Eine Abstimmung zu Punkt 1 erfolgt nicht, da nur Kenntnis zu nehmen ist.)
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 05.12.2008
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung