Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2006 - 2011


Drucksachen-Abteilung II (A) Ausgegeben am 30.03.2009

Eing. Dat. 19.03.2009

 

Nr. 197/79

 

 

Förderung des Fahrradverkehrs in Offenbach
hier: Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 30.08.2007, DS I (A) 197/2
dazu: Magistratsvorlage Nr. 072/09 (Dez. I) vom 18.03.2009


Die Stadtverordnetenversammlung hat am 30.08.2007 folgenden Beschluss gefasst:

"Der Magistrat wird beauftragt, in allen Straßen, in denen dies gefahrlos möglich ist, die Regel „Radfahren gegen den Einbahnstraßenverkehr in 30-km-Zonen“ umzusetzen und der Stadtverordnetenversammlung bis Ende Februar 2008 über Umfang und Fortschritt der Umsetzung zu berichten."

 

 

Hierzu wird folgender Endbericht erteilt:

 

Beauftragt war die Prüfung aller Einbahnstraßen die bisher noch nicht für den Radverkehr in Gegenrichtung frei gegeben sind.

 

Insgesamt wurden 110 Einbahnstraßen, die in insgesamt 122 Abschnitte eingeteilt wurden, in einer detaillierten Untersuchung geprüft. Die Freigabe von Einbahnstraßen für Radverkehr in Gegenrichtung erfordert generell eine Einzelfallprüfung. Ergebnis der Prüfung ist:

 

Von den 122 untersuchten Einbahnstraßenabschnitten sind:

 

  • 95 Abschnitte für die Öffnung von Radverkehr in Gegenrichtung prinzipiell geeignet,
  • 27 Abschnitte sind nicht geeignet.

 

Die 95 geeigneten Einbahnstraßen können in folgende Kategorien eingeteilt werden:

 

  • 25 Abschnitte à Freigabe mit Beschilderungsmaßnahmen möglich,
  • 39 Abschnitte à Freigabe mit geringem Aufwand (bauliche Maßnahmen, 

                                 Markierung) möglich,

  • 20 Abschnitte à Freigabe mit erhöhtem Aufwand (bauliche Maßnahmen,

                                 Markierung) möglich,

  • 11 Abschnitte à Freigabe im Zuge der Tempo 30-Zonen Einrichtung möglich.

 

Die Kosten für die Umsetzung der Freigabe der Einbahnstraßen für Radverkehr in Gegenrichtung werden auf insgesamt 226.000,00 € geschätzt.

 

Die Kosten setzen sich wie folgt zusammen:

 

Beschilderung:                                                                                                       51.000,00 €

Markierung:                                                                                                             12.000,00 €

Maßnahmen an Lichtsignalanlagen:                                                                 138.000,00 €

Pauschal für kleinere bauliche Maßnahmen z.B. Bordsteinabsenkungen:   25.000,00 €

Gesamt:                                                                                                                  226.000,00 €

 

In den Kosten nicht enthalten ist der Bereich der Rosenhöhe. Für die zur Freigabe dort erforderlichen Maßnahmen ist eine gesonderte Untersuchung des Bereichs erforderlich.

 

Die Umsetzung kann stufenweise in den nächsten Jahren umgesetzt werden. Die Freigabe der geeigneten Einbahnstraßen kann getrennt nach räumlich zusammenhängenden Bereichen, ähnlich der Einrichtung der Tempo 30-Zonen erfolgen.

Anlage: Plan: Ergebnis der Eignungsprüfung

                       Anforderung an die Öffnung von Einbahnstraßen