Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2006 - 2011


Drucksachen-Abteilung II (A) Ausgegeben am 09.02.2009

Eing. Dat. 05.02.2009

 

Nr. 258/76

 

 

Verstärkte Beteiligung der Einwohner an der Stadtpolitik

hier: Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 31.01.2008, DS I (A) 258
dazu: Magistratsvorlage Nr. 032/09 (Dez. III) vom 04.02.2009


Die Stadtverordnetenversammlung hat am 31.01.2008 folgenden Beschluss gefasst:

1. Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen und zu berichten, ob und wie die
    Einführung eines bürgerorientierten Haushaltsaufstellungsverfahrens
    (Bürgerhaushalt) ermöglicht werden kann.

2. Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt den Arbeitskreis „Geschäftsord-
    nung“ einen Änderungsvorschlag zur Geschäftsordnung der Stadtverordnetenver-
    sammlung vorzulegen, der die Einführung einer Bürgerfragestunde im Rahmen der
    Stadtverordnetensitzung bzw. der Ausschusssitzungen zum Ziel hat, bei der die
    Einwohner der Stadt Offenbach ihre Anliegen in Frageform direkt vorbringen kön-
    nen. Zudem wird der Arbeitskreis „Geschäftsordnung“ dazu beauftragt, nach Mög-
    lichkeiten zu suchen, Debatten in der Stadtverordnetenversammlung zu beleben.

3. Der Magistrat wird beauftragt, sich über den hessischen Städtetag dafür einzuset-
    zen, dass auch in Hessen die Voraussetzungen für sogenannte Bürgeranträge
    (siehe z.B. § 20b GemO Baden-Württemberg) geschaffen werden und dem Aus-
    länderbeirat sowie eventuell eingerichteten Jugendparlamenten ein direktes
    Antragsrecht in den Gemeindeparlamenten über eine Änderung der Hessischen
    Gemeindeordnung ermöglicht wird.

 

 

 

Zu Ziffer 1 berichtet der Magistrat wie folgt:

 

Grundsätzlich soll durch die Einführung eines bürgerorientierten Haushaltsaufstellungsverfahrens (Bürgerhaushalt) eine direkte Bürgerbeteiligung eingeführt werden. Das allgemein übliche Haushaltsaufstellungsverfahren, nämlich die Aufstellung des Haushalts durch die Verwaltung und die letzt entscheidungsbefugte Stadtverordnetenversammlung soll je nach Ausgestaltung ergänzt werden um Elemente der direkten Bürgerbeteiligung unabhängig von Amt und Mandat.

 

Zur Bearbeitung dieses Prüfauftrags wurden zum Einen Kontakt aufgenommen zu Städten, die Erfahrung mit der Erstellung von Bürgerhaushalten haben, nämlich Köln, Bonn, Berlin-Lichtenberg, Erfurt, Potsdam, Jena, Groß-Umstadt und Bergheim. Zum Anderen wurde die einschlägige Literatur gesichtet.

Es galt zuerst festzustellen, wie sich der Begriff Bürgerhaushalt von anderen Beteiligungsverfahren abgegrenzt, d.h. festzustellen, was ein Bürgerhaushalt ist und was er nicht ist. Auch wenn der Begriff Bürgerhaushalt etwas unterschiedlich definiert wird, wird der Bürgerhaushalt in der Fachliteratur von anderen Beteiligungsverfahren durch insgesamt 6 Kriterien abgegrenzt:

1.         Es nehmen Bürger ohne politisches Mandat an der Erstellung des Haushaltsplans teil.

2.         Im Zentrum des Verfahrens stehen finanzielle Aspekte, nämlich der Haushalt (das muss jedoch nicht bedeuten, dass der gesamte Haushalt im Rahmen eines bürgerorientierten Haushaltsaufstellungsverfahrens (Bürgerhaushalt) zur Disposition gestellt wird, die Bürger und Bürgerinnen können auch lediglich über Teile des Haushalts diskutieren bzw. Vorschläge unterbreiten)

3.         Die Beteiligung findet auf der Ebene der Gesamtstadt oder einem Bezirk mit eigenen politisch-administrativen Kompetenzen statt (die Quartiersebene allein reicht nicht, Ortsbeiräte sind nicht gemeint).

4.         Es handelt sich um einen in der Dauer angelegten Prozess (eine Veranstal-tung oder ein Referendum über Finanzfragen sind kein Bürgerhaushalt).

5.         Die Beratung/Entscheidung der Bürger beruht auf einem Diskussions-prozess (Deliberation) im Rahmen besonderer Treffen/Foren.

6.         Die Organisatoren müssen über die Ergebnisse der Diskussion Rechenschaft ablegen.

Mit der Einführung von Bürgerhaushalten wurden und werden folgende Ziele verbunden:

 

1.         Durch die Einbeziehung möglichst viel Wissens soll die Qualität des Haushalts gesteigert werden. Durch einen verbesserten Dialog zwischen Bürgern, Politik und Verwaltung soll die Politik Entscheidungshilfen bei der Aufstellung des Haushaltsplans erhalten.

 

2.         Mit einer verstärkten Beteiligung der Bürger hofft man, einer Politikverdrossen-heit entgegen zu wirken. Der Haushalt soll für die Bürger transparenter und verständ-licher werden.

 

Die Praxis zeigt, dass die Durchführung eines Bürgerhaushalts sehr komplex, sehr personal-arbeitsintensiv und dadurch kostenträchtig ist.

 

Bereits im Vorfeld sind umfangreiche Arbeiten in bereichsübergreifenden Lenkungs- bzw. Arbeitsgruppen erforderlich, um einen detaillierten Regel- und Zielkatalog zu vereinbaren. Hier ist zunächst die grundlegende und richtungsweisende Einigung über den Entschei-dungsrahmen und das Abstimmungsverfahren zu treffen.

 

Neben dieser intensiven, mehrmonatigen Phase der Vorbereitung bedeutet dies außerdem eine jährlich wiederkehrende ebenfalls mehrmonatige Phase der Vorbereitung, Begleitung und Auswertung des Diskussionsprozesses sowie der Umsetzung in den Entwurf des Haushaltsplans. Die Erfahrung in der Praxis zeigt, dass oft nicht nur eine zusätzliche Stelle geschaffen werden musste, sondern auch externes Personal (Moderatoren, wissenschaft-liche Mitarbeiter) eingesetzt wurde und durch die Stellungnahmen zu den Bürgervorschlägen zudem in den Fachämtern erheblicher zusätzlicher Arbeitsaufwand entstand. 

 

Als Erfolgsfaktoren werden u.a. der Umgang mit den Personalkapazitäten, die „Erklärung des Bürgerhaushalts zur Chefsache“, die kontinuierliche Einbeziehung aller Stadtver-ordneten, das Festlegen des Finanzrahmens und die Federführung der Kämmerei genannt.

 

Die Angaben zu den notwendigen Sachmitteln schwanken sehr. Je nachdem in welcher Auflage Broschüren, in welcher Art und Weise der Internet-Auftritt oder auch eine externe Moderation bzw. Begleitung des Projekts geplant wird, bewegt sich der Kostenrahmen zwischen mindestens 8.000 € (Druck von Broschüren, geringe PR-Maßnahmen) und 80.000 € zuzüglich des in der Verwaltung und in den Fraktionen anfallenden Personalaufwands.

 

Die Ergebnisse des bürgerorientierten Haushaltsaufstellungsverfahrens sind zwiespältig. Es ist keineswegs so, dass sich die tatsächliche Beteiligung der Bürger immer signifikant erhöht. So betrug die Bürgerbeteiligung an den Bürgerforen zwischen 7 TeilnehmerInnen in Erfurt (200.000 Einwohnern), 400 TeilnehmerInnen in Köln (990.000 Einwohnern) und 1.300 TeilnehmerInnen in Berlin-Lichtenberg (250.000 Einwohner, 13 Veranstaltungen).

 

Mit großen finanziellen Mitteln hat die Stadt Bergheim für ihre 63.000 Einwohner eine Inter-netplattform eingerichtet, deren Einrichtung und Betreuung in der 3-wöchigen Diskussions-phase inklusive der Auftaktveranstaltung 42.500 € gekostet hat, spätere Betreuungskosten nicht mitgerechnet. Mit hausinternen Kapazitäten hat im Gegensatz dazu die Stadt Jena (102.000 Einwohner) die Möglichkeit geschaffen, eine online-Stimmabgabe zu ermöglichen, bei der 5000 Stimmen gezählt wurden. Problematisiert wird hier allerdings die Verzerrung des Abstimmungsergebnisses durch erkennbare Lobbyarbeit und fehlende Kontrollmöglich-keit.

 

Ebenso wenig verbessert sich notwendigerweise die Beziehung zwischen Bürgern und Politikern. Die Verantwortlichen in Jena wurden z.B. heftig kritisiert, weil sie den Vorschlägen der Bürger im Frühsommer 2008 nicht gefolgt waren. Am 17.12.08 hat die Stadtverordneten-versammlung entschieden, den Bürgerhaushalt grundsätzlich weiter zu verfolgen, das vor-handene Bürgervotum für 2009 jedoch nicht im Haushaltsplan zu berücksichtigen und das weitere Verfahren extern überprüfen zu lassen.

 

Bei einer Entscheidung über die Durchführung eines Bürgerhaushalts in Offenbach ist zu berücksichtigen, dass lediglich 3 % des Ausgabevolumens zu den freiwilligen Leistungen gehören, bei denen der weitaus überwiegende Teil durch vorhandene Verträge und beste-hende mehrjährige Projektlaufzeiten nicht zur Diskussion gestellt werden können. Gleiches gilt für das Investitionsprogramm. Insgesamt ist daher der tatsächliche Entscheidungsspiel-raum in Offenbach so gering, dass die Einführung eines wirklich bürgerorientierten Haus-haltsaufstellungsverfahrens (Bürgerhaushalt) eher zu einer weiteren Frustration der BürgerInnen führen dürfte.

Für die Stadt Offenbach ist zusammenfassend festzustellen, dass die Durchführung eines Bürgerhaushalts erstens sehr arbeits- und kostenintensiv ist, mit dem gegenwärtigen Personal nicht machbar ist und daher zusätzliches Personal erforderlich wäre, zweitens die Ziele voraussichtlich nicht erreicht werden können und drittens vermutlich Frustrationen bei der Bürgerschaft ausgelöst werden können.

Der Magistrat kann deshalb die Einführung eines wie oben definiert und dargestellt sehr aufwändigen bürgerorientierten Haushaltsaufstellungsverfahrens (Bürgerhaushalt) nicht empfehlen.

Allerdings hält der Magistrat eine umfassende Informationspolitik, mehr Transparenz und einen stärkeren Dialog mit den Bürgern auch im Bereich der Verwendung der städtischen Mittel für erstrebenswert.

 

Aus diesem Grund empfiehlt der Magistrat, neben den bereits bewährten Verfahren wie Bürgersprechstunde (z.B. „Der OB vor Ort“), Bürgerversammlungen zu bestimmten Themen (z.B. Gestaltung Wilhelmsplatz) oder Runder Tisch, den Internetauftritt von Dezernat III zu ergänzen und die Möglichkeit zu eröffnen, unterjährig Vorschläge zur Verwendung von Mitteln bzw. Einsparung von Geldern zu machen.

 

Im Einzelnen wird vorgeschlagen, dass  

 

  1. der Haushalt in einer öffentlichen Veranstaltung präsentiert wird,
  2. wesentliche Daten und Fakten im Internet in zusammengefasster Form übersichtlich präsentiert und angeboten,
  3. eine Kontaktmailadresse für Bürgervorschläge zum Haushalt geschaltet werden, die von Dezernat III betreut wird und
    • deren Vorschläge von dort in die Verwaltung bzw. Politik weiter geleitet werden.