Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2006 - 2011
Drucksachen-Abteilung II (A) Ausgegeben am 08.06.2009
Eing. Dat.: 26.05.2009
Nr. 284/84
Keine Produkte aus ausbeuterischer Kinderarbeit Änderung der
Vergabepraxis der Stadt Offenbach
hier: Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 06.03.2008, DS I (A) 284
dazu: Magistratsvorlage Nr. 175/09 (Dez. III, Amt 20) vom 20.05.2009
Die Stadtverordnetenversammlung hat am 06.03.2009 folgenden Beschluss gefasst:
1. Die Stadt Offenbach wird im Rahmen ihrer Vergabe- und Beschaffungs-
aktivitäten die Voraussetzung schaffen, dass keine Produkte aus
ausbeuterischer Kinderarbeit im Sinne der ILO-Konvention Nr. 182
angeschafft werden.
2. Bei der Ausschreibung von Produkten sind die Verdingungsunterlagen durch
eine Bietererklärung zu ergänzen, wonach entweder eine unabhängige
Zertifizierung (z.B. Fair-Handels-Siegel oder Rugmark-Siegel) vorzulegen
oder zu erklären ist, dass die angebotenen Produkte ohne ausbeuterische
Kinderarbeit hergestellt wurden.
3. Der Magistrat als Gesellschafter der städtischen Gesellschaften wird
aufgefordert, für die Umsetzung des Beschlusses in diesem Bereich Sorge
zu tragen.
4. Die Stadtverordnetenversammlung ist über die Ergebnisse der Umsetzung
jährlich zu informieren.
Hierzu berichtet der Magistrat wie folgt:
Aufgrund der Aufforderung der Stadtverordnetenversammlung für die Umsetzung des o.g. Beschlusses im Bereich der städtischen Gesellschaften Sorge zu tragen, hat sich der Magistrat mit den „Konzernobergesellschaften“, namentlich der Stadtwerke Offenbach Holding GmbH (SOH) und der Klinikum Offenbach GmbH (KliO), ins Benehmen gesetzt.
Seitens der Geschäftsführung der SOH wurde bestätigt, dass es im „Teilkonzern“ keine Anhaltspunkte für Verstöße gegen den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung gibt.
Darüber hinaus wird mit der folgenden, jährlich vorzunehmenden Aktualisierung des Vergabehandbuches des SOH-Konzerns explizit aufgenommen, dass bei Vergaben im Konzern darauf zu achten ist, dass keine Produkte aus ausbeuterischer Kinderarbeit im Sinne der ILO-Konvention Nr. 182 angeschafft werden.
Die Geschäftsleitung der KliO bestätigte, dass es keine Anhaltspunkte dafür gibt, dass in den Bereichen Arzneimittel und Medikalprodukte keine Lieferanten, bzw. die Lieferanten keine Vorlieferanten einsetzen, deren Produkte durch ausbeuterische Kinderarbeit hergestellt werden. Die Geschäftsleitung betonte, dass die Hersteller von Arzneimitteln und Medikalprodukten gegenseitigen, grenzüberschreitenden Kontrollen durch die zuständigen Überwachungsbehörden unterliegen.
Begründung:
Über die Umsetzung des Beschlusses im Bereich der städtischen Gesellschaften soll die Stadtverordnetenversammlung jährlich informiert werden.