Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2006 - 2011


Drucksachen-Abteilung II (A) Ausgegeben am 08.06.2009

Eing. Dat.: 26.05.2009

 

Nr. 284/84

 

 

Keine Produkte aus ausbeuterischer Kinderarbeit Änderung der
Vergabepraxis der Stadt Offenbach

hier: Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 06.03.2008, DS I (A) 284
dazu: Magistratsvorlage Nr. 175/09 (Dez. III, Amt 20) vom 20.05.2009


Die Stadtverordnetenversammlung hat am 06.03.2009 folgenden Beschluss gefasst:

1. Die Stadt Offenbach wird im Rahmen ihrer Vergabe- und Beschaffungs-
    aktivitäten die Voraussetzung schaffen, dass keine Produkte aus
    ausbeuterischer Kinderarbeit im Sinne der ILO-Konvention Nr. 182
    angeschafft werden.

2. Bei der Ausschreibung von Produkten sind die Verdingungsunterlagen durch
    eine Bietererklärung zu ergänzen, wonach entweder eine unabhängige
    Zertifizierung (z.B. Fair-Handels-Siegel oder Rugmark-Siegel) vorzulegen
    oder zu erklären ist, dass die angebotenen Produkte ohne ausbeuterische
    Kinderarbeit hergestellt wurden.

3. Der Magistrat als Gesellschafter der städtischen Gesellschaften wird
    aufgefordert, für die Umsetzung des Beschlusses in diesem Bereich Sorge
    zu tragen.

4. Die Stadtverordnetenversammlung ist über die Ergebnisse der Umsetzung
    jährlich zu informieren.

 

 

Hierzu berichtet der Magistrat wie folgt:

 

Aufgrund der Aufforderung der Stadtverordnetenversammlung für die Umsetzung des o.g. Beschlusses im Bereich der städtischen Gesellschaften Sorge zu tragen, hat sich der Magistrat mit den „Konzernobergesellschaften“, namentlich der Stadtwerke Offenbach Holding GmbH (SOH) und der Klinikum Offenbach GmbH (KliO), ins Benehmen gesetzt.

 

Seitens der Geschäftsführung der SOH wurde bestätigt, dass es im „Teilkonzern“ keine Anhaltspunkte für Verstöße gegen den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung gibt.

 

Darüber hinaus wird mit der folgenden, jährlich vorzunehmenden Aktualisierung des Vergabehandbuches des SOH-Konzerns explizit aufgenommen, dass bei Vergaben im Konzern darauf zu achten ist, dass keine Produkte aus ausbeuterischer Kinderarbeit im Sinne der ILO-Konvention Nr. 182 angeschafft werden.

 

Die Geschäftsleitung der KliO bestätigte, dass es keine Anhaltspunkte dafür gibt, dass in den Bereichen Arzneimittel und Medikalprodukte keine Lieferanten, bzw. die Lieferanten keine Vorlieferanten einsetzen, deren Produkte durch ausbeuterische Kinderarbeit hergestellt werden. Die Geschäftsleitung betonte, dass die Hersteller von Arzneimitteln und Medikalprodukten gegenseitigen, grenzüberschreitenden Kontrollen durch die zuständigen Überwachungsbehörden unterliegen.

 

Begründung:

 

Über die Umsetzung des Beschlusses im Bereich der städtischen Gesellschaften soll die Stadtverordnetenversammlung jährlich informiert werden.