Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2006 - 2011


Drucksachen-Abteilung II (A) Ausgegeben am 14.05.2009

Eing. Dat. 07.05.2009

 

Nr. 300/83

 

 

Renaturierung der "nördlichen Bieber"
hier: Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 29.05.2008,
DS I (A) 300 und DS I (A) 300/2
dazu: Magistratsvorlage Nr. 158/09 vom 06.05.2009


Die Stadtverordnetenversammlung hat am 29.05.2008 folgenden Beschluss (Auszug) gefasst:

(…)

8. Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten, welche Aufgaben
    der Wasserverband zur Unterhaltung der Bieber nach der Renaturierung der
    nördlichen Bieber (sowie perspektivisch auch nach der Renaturierung der
    südlichen Bieber) noch übernehmen wird und wie sich dies auf den Beitrag
    der Stadt Offenbach an den Wasserverband auswirken wird.



Hierzu berichtet der Magistrat wie folgt:

 

Die Renaturierung soll nach jetzigem Kenntnisstand im Jahr 2010 beendet sein. Obwohl der Förderantrag bereits im Dezember 2007 gestellt wurde, ist gemäß schriftlicher Mitteilung des RP Darmstadt mit der Erteilung der wasserrechtlichen Genehmigung erst im Laufe dieses Jahres zu rechnen. Erst danach wird der Förderbescheid durch das Land Hessen hier eingehen und die Maßnahme beginnen.

 

Nach § 3 der Satzung des WUB besteht die Aufgabe darin, die Ufer der Bieber in ordnungsgemäßem Zustand zu erhalten und sich auf die Koordinierung von Hochwasserschutzmaßnahmen zu beschränken. Eine konkrete Aussage über die voraussichtliche Ausgestaltung und die damit verbundenen Kosten nach der Renaturierung kann erst nach Abschluss der Renaturierungsarbeiten bei Vorliegen eines Pflegeplans erfolgen. Aufgrund der bisherigen Erfahrungen beim Hainbach ist jedoch mit einer Verringerung des Aufwands zu rechnen, so dass eine entsprechende Anpassung des Beitrags für die Zeit nach der Renaturierung erwartet wird.

 

Ergänzend wird mitgeteilt, dass es innerhalb des Wasserverbands zur Unterhaltung der Bieber von allen Mitgliedern konkrete Überlegungen gibt, diesen zum 31.03.2011 aufzulösen. Zur Erfüllung der o.g. Aufgabe wurde mit den Städtischen Betrieben Dietzenbach ein Vertrag für die technische Betriebsführung und mit den Stadtwerken Dietzenbach ein kaufmännischer Vertrag geschlossen. Der Zeitpunkt der Auflösung soll analog der Beendigung dieser Verträge erfolgen.

Auch im Oberverband Rodau-Bieber, in dem neben dem WUB und dem Wasserverband zur Unterhaltung der Unteren Rodau die Städte Hanau, Rödermark und Rodgau Mitglieder sind, wird eine Auflösung diskutiert. Gründe für den Wunsch nach Selbstauflösung sind vor allem Doppelstrukturen innerhalb der beiden Verbände und die Tatsache, dass Aufgaben des Oberverbands wie z.B. Renaturierungsmaßnahmen direkt von den betroffenen Kommunen initiiert und getragen werden.

 

Zurzeit wird rechtlich überprüft, wie die künftige Aufgabenübernahme in Form einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen den Anrainer-Kommunen effizienter erfolgen kann. Diese soll den Kommunen auch die Möglichkeit eröffnen, die Unterhaltung der Bieber in eigener Verantwortung erfüllen zu können.

 

Nach abschließender Klärung wird gemeinsam mit den anderen Mitgliedern des Unterverbands eine entsprechende Beschlussvorlage für die politischen Gremien vorbereitet werden.