Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2006 - 2011


Drucksachen-Abteilung II (A) Ausgegeben am 18.06.2009

Eing. Dat. 18.06.2009

 

Nr. 311/85

 

 

Gründung eines Seniorenbeirates

hier: Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 19.06.2008, DS I (A) 311/1
dazu: Magistratsvorlage Nr. 208/09 (Dez. II) vom 17.06.2009


Die Stadtverordnetenversammlung hat am 19.06.2008 folgenden Beschluss gefasst:

„Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen und berichten, ob und in welcher Form ein Seniorenbeirat analog dem Ausländerbeirat oder dem Kinder- und Jugendparlament eingerichtet werden kann.

Dabei sind entsprechende Handlungsempfehlungen aus dem 2002 beschlossenen Altenplan zu berücksichtigen.“

 

Hierzu berichtet der Magistrat wie folgt:

 

Der Seniorenbeirat der Stadt Offenbach wurde in einer Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 16.05.2000 als Fortführung des früheren Stadtaltenringes konstituiert. Vorsitzende des Seniorenbeirates ist Frau Stadträtin Marianne Herrmann. Der Seniorenbeirat hatte im Dezember 2008 insgesamt 27 Mitglieder. In Offenbach leben 27.000 Personen, die über 60 Jahre alt sind.

 

In der politischen Diskussion über die Zukunft des Seniorenbeirates werden die derzeitige Satzung sowie die Organisationsform, Zusammensetzung und das Benennungsverfahren des Gremiums auf den Prüfstand gestellt und hinsichtlich ihrer Eignung für eine gute und bedarfsgerechte Interessensvertretung für Seniorinnen und Senioren hinterfragt. Dies erfolgt auch unter Bezugnahme auf den Offenbacher Altenplan „Älterwerden in Offenbach: Aktiv – Lebenswert – Solidarisch“, der in seinen Handlungsempfehlungen „Überlegungen zur konzeptionellen Neuorientierung des Seniorenbeirates“ anregt. Als Betätigungsfelder eines Seniorenbeirates benennt der Altenplan etwa die Einrichtung verschiedener Arbeitsgruppen zu relevanten Themen (Wohnen, Pflege, Öffentlichkeitsarbeit), das Verfassen von entsprechenden fachpolitischen Stellungnahmen sowie stärkeres politisches Gewicht in der Umsetzung seniorenspezifischer Forderungen.

 

Der Magistrat hält eine entsprechende Neuausrichtung des Offenbacher Seniorenbeirates für notwendig. Eine stärkere Beteiligung an Gestaltung und Planung in der Stadt durch Seniorinnen und Senioren ist wünschenswert, da eine Beteiligung von Betroffenen sachgerechtere Entscheidungen ermöglicht.

 

Anpassungen sind aus Sicht des Magistrates beispielsweise in der Zusammensetzung des Gremiums, in der Beanspruchung von Sitzen in städtischen Kommissionen sowie im Besetzungsverfahren hinsichtlich der Entsendung von Vertreterinnen und Vertretern erforderlich. Auch eine angemessene Vertretung der Interessen von Migrantinnen und Migranten ist zu gewährleisten.

 

Im Unterschied zum Begriff „Ausländerbeirat“ kennt die HGO den Begriff „Seniorenbeirat“ nicht.

 

Anders als Ausländerbeiräte, die aufgrund der gesetzlichen Verpflichtung gemäß HGO einzurichten sind, müssen Seniorenbeiräte von daher von Gebietskörperschaften kraft deren Organisationshoheit auf der Grundlage von kommunalen Satzungen und Wahlordnungen eingerichtet werden.

 

In der Frage eines praktikablen Wahlverfahrens könnte bei Einführung einer Seniorenbeiratswahl sicherlich eine Orientierung an Seniorenbeiratswahlen in anderen Städten vorgenommen werden. In Wiesbaden etwa erfolgt die Abstimmung ausschließlich per Briefwahl. Doch auch in einem Verfahren mit geringem Aufwand sind Mehrkosten in Höhe von rund 40.000 Euro pro Wahl im städtischen Haushalt zu veranschlagen.

 

Weiterhin erhält der Ausländerbeirat für seine Teilnahme an den Sitzungen politischer Gremien Sitzungsgelder – auch hierüber müsste eine politische Entscheidung und Beschlussfassung erfolgen, wenn eine Neuausrichtung des Gremiums an der Organisationsform des Ausländerbeirates erfolgen soll.

 

Der Magistrat macht darauf aufmerksam, dass jedoch im Unterschied zum Ausländerbeirat und zum Kinder- und Jugendparlament Senioren aktives und passives Wahlrecht in jeder Hinsicht genießen und auf diese Weise über jede Wahl eine Vertretung ihrer Interessen sicherstellen können.

 

Im Unterschied zum Seniorenbeirat verfügen Ausländerbeirat und Kinder- und Jugendparlament über eine hauptamtliche Geschäftsführung, die das jeweilige Gremium in seiner Arbeit unterstützt und Initiativen vorbereitet. Unbestritten kann insbesondere dadurch der Wirkungsradius erhöht und eine stärkere Profilierung der Interessen erreicht werden.

 

Zusammenfassend stellt der Magistrat fest, dass eine Neuausrichtung des Seniorenbeirates analog dem Ausländerbeirat möglich ist und in Hessen bereits teilweise praktiziert wird. Eine entsprechende Neuorientierung kann nach entsprechendem Beschluss der politischen Gremien, der auch einen Hinweis auf die Finanzierung und personelle Umsetzung in den zuständigen Verwaltungsbehörden für zusätzliche Wahlen enthalten muss, erfolgen.

 

Gleichzeitig weist der Magistrat darauf hin, dass die im Altenplan angeregten Verbesserungsvorschläge für eine Neuorientierung und stärkere politische Mitgestaltungsmöglichkeiten des Seniorenbeirates in erster Linie durch entsprechende Änderungen der bestehenden Seniorenbeiratssatzung sowie der Geschäftsgrundlagen weiterer relevanten kommunalpolitischer Gremien erreicht werden kann – auch unter Beibehaltung beziehungsweise Erweiterung des bisherigen Besetzungsverfahrens, welches gleichzeitig die in der politischen Diskussion geforderte Breite des im Seniorenbeirat abgebildeten Personenkreises gewährleistet.

 

Die Einsetzung von Arbeitsgruppen, wie im Altenplan benannt, könnte über die Satzung oder Geschäftsordnung des Beirates ebenfalls verbindlich vorgesehen werden – wenngleich ihre Einrichtung bereits auf der Grundlage der derzeit gültigen Satzung jederzeit möglich ist. Allerdings wird hier auch auf die Bedeutung einer hauptamtlichen Geschäftsführung des Gremiums hingewiesen, deren Einführung nicht an das Verfahren der Besetzung des Gremiums gebunden ist, und die somit auch ohne Umstellung auf eine Wahl - analog dem Ausländerbeirat – durch politischen Beschluss eingerichtet werden kann. Eine hauptamtliche Geschäftsführung kann auch bei der Erarbeitung von politischen Stellungnahmen und der Durchführung von Initiativen einen wesentlichen Beitrag leisten; sie kann darüber hinaus die stärkere Profilierung des Seniorenbeirates durch erweiterte Verankerung in politischen Gremien und Kommissionen absichern.

 

Nachfolgende Vorschläge basieren auf den oben dargestellten Überlegungen. Sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, sondern stellen eine kurze Dokumentation des durch den Magistrat bisher erarbeiteten Optimierungspotenziales der bestehenden Satzung dar:

 

Ø  Anpassung und Erweiterung des Kreises der Institutionen, die Vertreterinnen und Vertreter in den Seniorenbeirat entsenden inklusive Öffnung für Personen, die über keine Verbandsbindung verfügen

 

Ø  Einführung einer hauptamtlichen Geschäftsführung

 

Ø  Vertretung von Mitgliedern des Seniorenbeirates in
- Sozialkommission
- Kulturkommission
- Verkehrskommission
- Kommission zur gesellschaftlichen Gleichstellung der Frau
- Beirat der Volkshochschule

 

Ø  Regelmäßige Berichterstattung / Informationsaustausch in den politischen Fachausschüssen

 

Ø  Einrichtung von Arbeitsgruppen zu seniorenspezifischen Fragestellungen zur Ausarbeitung von Stellungnahmen und Vorschlägen zur Beratung und ergänzenden Information von Stadtverordneten in politischen Beratungs- und Entscheidungsprozessen. Einführung eines politischen Vorschlagesrechtes.