Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2006 - 2011


Drucksachen-Abteilung II (A) Ausgegeben am 23.01.2009

Eing. Dat. 15.01.2009

 

Nr. 342/75

 

 

 

 

 

Bespielbare Stadt

hier: Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 02.10.2008, DS I (A) 342
dazu: Magistratsvorlage Nr. 006/09 (Dez.: I, Amt 60) vom 14.01.2009


Die Stadtverordnetenversammlung hat am folgenden Beschluss gefasst:

„Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen und zu berichten, wie in Offenbach Elemente des Modellprojekts „bespielbare Stadt“, die Installation von Spiel- und Bewegungsräumen für Kinder und Jugendliche im öffentlichen Raum, umgesetzt werden können.“

 

Hierzu berichtet der Magistrat wie folgt:

 

Allgemeines:
Kinder nehmen ihr Umfeld ganz anders als Erwachsene wahr, sie eignen sich Räume auf anderen Arten an und haben unterschiedliche Bedürfnisse an ihre Umwelt.

 

Vor dem Hintergrund von Veröffentlichungen und Statistiken zum Thema Ernährung und Bewegungsmangel von Kindern und Jugendlichen nehmen die oben aufgeführten Thesen heutzutage wieder einen wichtigen Stellenwert im städtischen Sozial- und Planungsgeschehen ein.

 

Einzelne Modellprojekte wie z. B. „Bespielbare Stadt“ oder „SpielRäume schaffen“ beschäftigen sich mit dieser Thematik auf sehr verschiedenen Ebenen. Die Modellprojekte erarbeiten stadtplanerische, verkehrsplanerische, freiraumplanerische oder soziale Aktionen, welche jeweils unterschiedliche Beteiligte, Aktivitäten und Entwicklungszeiten erfordern.

 

Es geht hierbei nicht nur um die Installation von zusätzlichen Spielräumen oder -geräten, sondern vielmehr darum, öffentliche Räume so zu gestalten, dass Kinder und Jugendliche sich gefahrlos dort bewegen und aufhalten können, und dass der öffentliche Raum genügend Anreize für die kindliche Freizeitgestaltung bietet.

 

 

Bekannte Aktionen zur Förderung einer kindgerechten Stadt sind z. B. das temporäre Sperren einer Straße für ein Straßenfest oder für Straßenspielaktionen, die temporäre Umnutzung von Flächen, das Einführen von Tempo-30-Zonen oder von Spielstraßen, Aufpflasterungen oder Fahrbahnverschwenkungen zur Bremsung des Verkehrs, Ausbau und Verbreiterung von Fuß- und Radwegen, Vernetzung von Spielplätzen durch Grünzüge, Anlegen von Spielpunkten etc.

 

Offenbacher Status quo:

Speziell für Offenbach lässt sich feststellen, dass vor allem auf der stadtplanerischen und verkehrsplanerischen Ebene viele der oben genannten Punkte vorhanden sind bzw. derzeit in Bearbeitung sind:

- Im Rahmen des Verkehrsmanagementplans werden derzeit die Offenbacher
   Straßen auf folgende Punkte geprüft:

-       Verlagerung des Gehwegparkens auf Parken auf der Straße

-       In Tempo-30-Zonen-Einbahnstraßen: Zulassen des Radverkehrs in beide
Richtungen

-       Verringerung des Straßenquerschnittes durch Straßenraumbegrünung

-       Bei mehrspurigen Richtungsfahrbahnen in Tempo-30-Zonen: Wegfall einer oder mehrerer Spuren zugunsten eines breiteren Gehweges oder einer
Straßenraumbegrünung.

 

- Alle Erschließungsanlagen in neuen Wohngebieten wie Bieber-Nord, Rumpenheim
  Süd-West, Bürgel-Ost etc. werden in der Regel als verkehrsberuhigte Bereiche
  (Spielstraßen) ausgeführt.

 

- Die stadtplanerischen Voraussetzungen für eine Vernetzung von Grünzügen
  wurden in Offenbach schon vor langem geschaffen:

 

Neben dem Industriebahnweg oder dem Grünring, der seit kurzem komplett geschlossen ist, gibt es weitere Grünverbindungen wie z. B. die Puteaux-Promenade oder die John-F-Kennedy-Promenade. Diese stadtteilbezogenen Grünflächen vernetzen wohnungsnah verschiedene Spielplätze und bieten zusätzlich genügend Räume für freies Spielen.

 

Offenbacher Innenstadt:

Das erweiterte Innenstadtgebiet ist durch eine dichte Bebauung und verhältnismäßig wenig Freiflächen geprägt. Von den insgesamt 92 städtischen Spielflächen (Spiel- und Bolzplätze sowie freigegebene Schulhöfe) liegen ca. 1/3 der Spielflächen im erweiterten Innenstadtbereich.

 

Inwieweit hier in Bezug auf den eigentlichen Bedarf Defizite bestehen, wird derzeit bei der Bearbeitung des Spielplatzrahmenplans geklärt. Auch die Vernetzung der Spielflächen untereinander wird bei der Bearbeitung des Spielplatzrahmenplans derzeit untersucht und b. B. Handlungsempfehlungen entwickelt.

 

Sogenannte „Spielpunkte“, die in der Regel als Ergänzung der vorhandenen Spielflächen dienen, sind in der Offenbacher Innenstadt nicht vorhanden. Bei der Installation von Spielpunkten ist zu beachten, dass diese den gleichen Sicherheitsvorschriften wie Geräte auf Spielplätzen unterliegen. Konkret heißt dies, dass auch Kleinstgeräte spezielles Fallschutzmaterial und einen vorgeschriebenen Freiraum benötigen. Ein Einbau von Spielpunkten in Fußgängerzonen ist somit mit einem nicht unerheblichen Kosten- und Arbeitsaufwand verbunden.

 

Eine temporäre Umnutzung von Flächen findet in der Innenstadt derzeit nicht statt. Theoretisch wäre es denkbar, Brachflächen für öffentliche Nutzungen freizugeben. Dies müsste für den Einzelfall jeweils individuell geprüft werden. Oft ist dies jedoch mit hohen Kosten für die Einhaltung der Verkehrssicherungspflicht oder mit langwierigen Verhandlungen der jeweiligen Eigentümer verbunden.

 

Offenbacher Stadtteile:
Die Offenbacher Stadtteile und Randgebiete (Bürgel, Rumpenheim, Bieber, Tempelsee, Lauterborn etc.) sind lockerer bebaut als die Innenstadt und weisen umfangreichere Freiflächen auf. Vernetzte Grünzüge wie die oben erwähnten Promenaden, aber auch nicht gärtnerisch gepflegte Freiflächen wie z. B. der Bürgel-Rumpenheimer Mainbogen oder der Kuhmühlgraben bieten für Kinder und Jugendliche ideale Möglichkeiten zum alternativen Spielen. Gerade auf diesen Flächen ist es möglich, sich spielgeräteunabhängig zu entfalten und Umwelt und Natur spielerisch kennenzulernen.

 

Fazit:

Für die Stadtteile lässt sich festhalten, dass sich aufgrund der räumlichen Gegebenheiten sowie den bereits begonnenen Projekten im Bereich Verkehrsplanung (Verkehrsmanagementplan) lediglich Bedarf für spezielle Einzelaktionen im sozialen Bereich (wie z. B. das temporäre Sperren von Straßenabschnitten für Spielaktionen, Aktionen zum Thema Schulweg o. ä.) gesehen wird.

 

Für den erweiterten Innenstadtbereich lässt sich festhalten, dass Projekte wie die temporäre Umnutzung von Brachflächen oder auch das Installieren von Spielpunkten denkbar wären. Es wird aber empfohlen, die Ergebnisse des Spielplatzrahmenplans abzuwarten (Frühjahr / Sommer 2009), um dann etwaige Defizite ganz gezielt bearbeiten zu können. In diesem Zusammenhang lässt sich bereits jetzt feststellen, dass eine große Zahl der Offenbacher Spielplätze sanierungsbedürftig ist. Vor dem Hintergrund enger Budgets wird daher empfohlen, in einem ersten Schritt die bereits begonnene Schwerpunktsetzung auf die Sanierung der Spielplätze beizubehalten und die zusätzliche Installation von Spielpunkten bzw. die Umwandlungen von Brachflächen erst zu einem späteren Zeitpunkt zu vertiefen.

 

Maßnahmen auf der verkehrlichen Ebene sind für den Innenstadtbereich ausreichend über die laufenden Arbeiten im Zusammenhang mit dem Verkehrsmanagementplan abgedeckt.

 

Unabhängig von baulichen Projekten sind jederzeit Maßnahmen im sozialen Bereich denkbar. Um eine kindergerechte Innenstadt zu fördern, bieten sich neben den oben erwähnten Straßenfesten das temporäre Sperren von Straßenabschnitten für Spielaktionen, Aktionen zum Thema Schulweg oder das Einrichten sogenannter Elternhaltestellen an.